Wie lassen sich Rückstellungen berechnen? Problemfall unbekannte Größen

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Um zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, bilden Unternehmen Rückstellungen. Das Grundproblem bei der Bildung von Rückstellungen liegt darin, dass diese in der Zukunft liegen und somit eine nicht bekannte Größe darstellen. Die Definition von Rückstellungen im Gegensatz zu Rücklagen gibt aber zwingend vor, dass diese einem Zweck zugeordnet sein müssen.

Es kann also nicht einfach eine Summe X angespart und später einem Zweck zugeordnet werden. Rückstellungen sind für ein zu erwartendes Zahlungsereignis zu bilden, welches in Höhe und/oder Datum jedoch noch nicht feststeht. Wie lassen sich demnach Rückstellungen berechnen?

Rückstellungen berechnen: Problem des unbekannten Zeitpunktes

Das erste Problem beim Berechnen von Rückstellung ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung geleistet werden muss. Da dieser nicht bekannt ist, gibt es einige Punkte zu beachten. Rückstellungen, die eher kurzfristiger Natur sind, sind einfacher zu handhaben. So ist zum Beispiel bei Steuerrückstellungen im laufenden Geschäftsjahr absehbar, wann diese wieder aufgelöst werden müssen.

Problematischer wird es bei langfristigen Rückstellungen wie etwa Rechtsstreitigkeiten oder Pensionsrückstellungen. In diesen Fällen ist es wesentlich schwerer abzusehen, wann die erwarteten Zahlungen zu leisten sind. Hier gilt es, eine vernünftige kaufmännische Bewertung einzuhalten.

Da es sich ja um einen zukünftigen Zeitpunkt handelt, ist es auch wichtig, dass Rückstellungen mit mehr als einem Jahr Restlaufzeit auch von dem zugrunde gelegten Betrag abzuzinsen sind.

Rückstellungen berechnen: Problem der unbekannten Zahlungshöhe

Auch hier ist wieder entscheidend, für welchen Fall Rückstellungen gebildet werden. Für überschaubare Vorgänge wie Urlaubsrückstellungen oder Rückstellungen für Bilanzprüfungen ist die zu erwartende Zahlungshöhe recht einfach abzuschätzen.

Auch hier wird es komplizierter, wenn es etwa zu Prozessrückstellungen kommt, bei denen die Kosten je nach Prozessverlauf ausfallen – oder auch bei Pensionsrückstellungen, bei denen der Zinsaufwand zu beachten ist. Auch hier gilt es wieder, eine vernünftige kaufmännische Beurteilung einzuhalten.

Rückstellungen berechnen: Was ist eine „vernünftige kaufmännische Beurteilung“?

Die „vernünftige kaufmännische Beurteilung“ ist nicht irgendein frei gewählter Begriff, sondern Bestandteil des Paragraphen 253 HGB (Handelsgesetzbuch) zur Bewertung von Rückstellungen. In der Praxis ist darunter zu verstehen, dass der Kaufmann bzw. die Kauffrau Rückstellungen aus seinen Erfahrungen heraus auf einen realistischen Erfüllungsbetrag ausrichten muss.

Zur Berechnung der Rückstellungen können etwa Kostenvoranschläge, Streitwerte und ähnliches herangezogen werden. Sollte kein solches Zahlenwerk zur Verfügung stehen, gilt es, Erfahrungswerte aus der Vergangenheit als Grundlage anzusetzen und diese den zu erwartenden Gegebenheiten anzupassen.

Das Berechnen der Rückstellungen erfordert Feingefühl

Eine exakte Berechnung der Rückstellungen ist so gut wie nicht möglich. Dies geht ja schon aus der laut Definition unbekannten Zahlungshöhe hervor. Trotzdem gilt es, hier viel Feingefühl an den Tag zu legen.

Die Rückstellungen sind als Passiva zu verbuchen und verkürzen so den Gewinn des Unternehmens. Was zunächst wie eine willkommene Steuerersparnis wirkt, kann schnell zu einem Bumerang werden. Zu einem können ungewöhnliche hohe Rückstellungsbeträge schnell als Verwässerung der Bilanz ausgelegt werden, zum anderen sind etwaig zu viel gebildete Rückstellungen bei deren Auflösung auch wieder dem Betriebsgewinn zuzuführen.