Wohnungs-Endreinigung – Die Regelungen

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Grundsätzlich gilt für eine möblierte Wohnung nichts anderes als bei der Vermietung von unmöbliertem Wohnraum.

Das heißt: Haben Sie mietvertraglich nichts vereinbart, sind Sie als Vermieter für die Durchführung der turnusmäßigen Schönheitsreparaturen sowie der Endrenovierung zuständig.

Schönheitsreparaturen übertragen

Sie können jedoch zumindest die Schönheitsreparaturen sowie eine quotenmäßige Beteiligung an der Endrenovierung auf Ihren Mieter abwälzen. Das macht jedoch nur Sinn, wenn das Mietverhältnis über die möblierte Wohnung so lange andauert, bis ein gewisser Renovierungsbedarf besteht.

Da Mietverhältnisse über möblierte Wohnungen oft nur wenige Wochen oder Monate andauern, übernehmen die Mieter hier in der Regel nicht die notwendigen Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten.

In diesem Fall trägt Ihr Mieter die Kosten einer Endrenovierung nur, wenn er die Wohnung übermäßig abgenutzt oder beschädigt hat. Wenn er beispielsweise das ursprünglich geweißte Wohnzimmer in einem satten Orangeton gestrichen hat, muss er es vor seinem Auszug wieder weißen.

Endreinigung vereinbaren

Häufig wird aber bei möblierter Vermietung eine Endreinigung vereinbart. Das macht insbesondere bei kurzzeitigen Mietverhältnissen Sinn. Sie können die Verpflichtung zur Vornahme der Endreinigung durchaus in Ihren Mietvertrag aufnehmen.

Eine intensive Endreinigung beinhaltet über die Oberflächenreinigung hinaus unter anderem: Fenster und Rahmen, Türen und Rahmen sowie Schränke innen und außen reinigen; Fliesen abwaschen; Vorhänge und Gardinen waschen oder reinigen; Bettwäsche, Handtücher, Bettzeug und gegebenenfalls Teppiche maschinell reinigen sowie die Polster reinigen.

Bei einem über mehrere Wochen oder Monate andauernden Mietverhältnis ist es sicher sinnvoll, eine so intensive Endreinigung zu vereinbaren. Bei einem nur ein oder zwei Wochen andauernden Mietverhältnis wird eine bloße Oberflächenreinigung wie Saugen und Putzen der Böden, Reinigung der sanitären Anlagen sowie Wechseln der Bettwäsche und Handtücher genügen.

Am besten Reinigungsfirma beauftragen

Es ist auf jeden Fall für alle Beteiligten am einfachsten, wenn Sie eine professionelle Firma mit der Endreinigung beauftragen und die Kosten an Ihren Mieter weitergeben.

In diesem Fall nehmen Sie aber in Ihre mietvertragliche Klausel einen Zusatz auf, nach dem Ihr Mieter die Endreinigung auf Wunsch auch selbst durchführen kann. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die gesamte Endreinigungsklausel unwirksam ist.

Holen Sie am besten vor Abschluss des Mietvertrags einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma ein. Oder noch besser: Beauftragen Sie diese schon vor Abschluss des Mietvertrags, auf Anforderung die Endreinigung durchzuführen. Dann stehen die Kosten fest und Sie können sie wie folgt in den Mietvertrag aufnehmen.

Die Endreinigung beinhaltet: Saugen und Putzen der Böden, Reinigung der Wasch- und Spülbecken sowie Abziehen der Betten.

Mieter und Vermieter vereinbaren, dass die Endreinigung von einer vom Vermieter beauftragten Fachfirma durchgeführt wird. Die Kosten dieser Endreinigung trägt der Mieter. Sie betragen … €.

Auf eigenen Wunsch kann der Mieter die Endreinigung selbst durchführen.