Aktienregister: Eintragung Pflicht? Zweck? Inhalt? Vorlage
Eine große Anzahl von Aktiengesellschaften geben sogenannte Namensaktien aus. Damit ist die Pflicht verbunden, bestimmte Daten der Aktionäre zu erfassen. Diese werden im Aktienregister festgehalten und sind die Grundlage, dass Aktionäre bestimmte Rechte wahrnehmen können.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was das Aktienregister ist und wozu die Eintragung ins Register dient. Wir erläutern ferner, welche Daten im Aktienregister geführt werden, wo Sie das Register finden und wer Einsicht nehmen darf.
Was ist das Aktienregister?
Das Aktienregister ist ein Verzeichnis, in dem die Namen und Kontaktdaten der Aktionäreeiner Gesellschaft erfasst sind. Es enthält Informationen über die Anzahl der gehaltenen Aktien und ermöglicht der Gesellschaft,ihre Eigentümer zu identifizieren und ihnen wichtige Unternehmensinformationen zu übermitteln.
Das Führen eines Aktienregisters ist nach dem Aktiengesetz, kurz AktG, verpflichtend, sollte die Aktiengesellschaft Namensaktien ausgeben. In dem Fall müssen bestimmte Daten der Aktionäre erfasst und im Zuge des Aktienregisters gespeichert werden.
Was ist der Zweck des Aktienregisters?
Das Aktienregister dient primär der Erfassung und Verwaltung der Aktionäre einer Gesellschaft, die Namensaktien halten. Folgende Zwecke gehen demnach mit einem Aktienverzeichnis einher:
- Überblick über die Aktionäre inklusive relevanter Kontaktinformationen (Vor- und Nachname sowie Anschrift) und Anzahl der Aktien
- Mitteilungspflichten können vollumfänglich und einfacher erfüllt werden
- Erhöhte Transparenz zwischen AG und ihren Aktionären und somit auch erleichterte Kommunikation
- Durchführung einer Hauptversammlung und Sicherstellung, dass alle relevanten Gesellschafter eingeladen werden
- Aktionär darf seine Rechte lediglich bei Eintragung ins Aktienregister ausüben (Stimmrecht, Recht auf Dividende und Co.)
Wichtig: Insbesondere bei vinkulierten Namensaktien hat die AG den Vorteil, dass sie der Eintragung ins Register widersprechen und so auch eine feindliche Übernahme erkennen und im besten Fall verhindern kann.
Inhalt: Welche Daten werden im Aktienregister geführt?
Die Aktiengesellschaft ist nach dem AktG dazu verpflichtet, bestimmte Daten der Aktionäre festzuhalten und im Aktienregister zu speichern. Zu diesen relevanten Informationen über die Aktionäre der Gesellschaft zählen in erster Linie:
- Name des Aktionärs
- Anschrift
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Anzahl der Aktien
- Nennbetrag der Aktie (falls es sich um nahe Nennbetragsaktien handelt)
Es geht demzufolge ausschließlich um Bestandsdaten und zum Beispiel nicht um aktuelle Kurse der Aktie. Diese haben keine Relevanz für die Eintragung im Aktienregister.
Wo finde ich das Aktienregister?
Geführt wird das Aktienregister bei der jeweiligen AG. Selten gibt es noch ein klassisches Aktienbuch in „Papierform“. In den meisten Fällen geschieht das Führen des Aktienregisters mittlerweile auf elektronischen Wege.
Wer darf das Aktienregister einsehen?
Einsicht nehmen in das Aktienregister darf jeder Aktionär, der von der Gesellschaft Aktien im Depot hat. Allerdings dürfen Aktionäre ausschließlich ihre eigenen Daten abfragen, nicht jedoch Informationen über andere Aktionäre erlangen. In der überwiegenden Mehrheit bieten die Aktiengesellschaften ihren Aktionären heutzutage an, sich nach einer Registrierung online über ihre Eintragung im Register zu informieren.
Aktienregister: Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung der Aktionäre im Aktienregister erfolgt auf der Grundlage, dass die Anleger Wertpapiere des Unternehmens besitzen. Der Weg der Registrierung sieht wie folgt aus:
- Anleger kauft Aktien (Eigentümer wechselt)
- Depotführende Bank „meldet“ den Kauf der AG mit entsprechenden Daten
- Aktiengesellschaft erfasst die relevanten Informationen zum Aktionär im Aktienregister
- Vorheriger Inhaber der Aktien („Alt-Aktionär“) wird mit dem verkauften Bestand aus dem Aktienregister ausgetragen
Dieser Prozess läuft heutzutage meistens automatisch, sodass stets gewährleistet ist, dass die Eintragungen im Aktienregister auch nach einem Eigentümerwechsel aktuell sind.
Registrierung im Aktienregister – freiwillig oder Vorschrift?
Nach dem AktG ist mit Namensaktien automatisch die Registrierung und damit verbunden der Eintrag in das Aktienregister vorgeschrieben. Jedoch haben Aktionäre die Möglichkeit, der Eintragung zu widersprechen.
Unter dieser Voraussetzung wird im Normalfall die depotführende Bank anstelle des Aktionärs eingetragen. Das hat unter anderem die Auswirkung, dass der Aktionär kein Stimmrecht ausüben und nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann. In dem Fall wird die Depotbank gegenüber der Gesellschaft als Aktionärin betrachtet.
Vorlage: Wie sieht ein Aktienregister aus?
Die Vorlage für ein Aktienregister ist relativ einfach, sodass die meisten Aktiengesellschaften nur kleinere Abweichungen vornehmen. Wichtig ist, dass die zuvor genannten, relevanten Daten und Informationen zum Aktionär festgehalten werden, wie zum Beispiel Name, Anschrift und die Anzahl der Aktien. Eine Vorlage für die Eintragung ins Aktienregister könnte wie folgt aussehen:
„Muster-Gesundheits AG
Musterstraße 8, 12345 Musterdorf
Sie haben Namensaktien zum Nennwert von 5 Euro ohne Aktiennummern eingetragen.
Aktionär: Karl Müller, Bertstraße 1, 01234 Bergdorf, geb.: 01.01.1900
Anzahl der Aktien: 200 Stück
Das Aktienbuch wurde am 13.06.2024 erstellt und dokumentiert den Bestand zu diesem Datum.“