Aktiengewinne: Beispiele und Steuern

Aktiengewinne: Beispiele und Steuern
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Wer in Aktien investiert, der möchte damit eine möglichst hohe Rendite erzielen. Die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht ist ein typischer Anlass für ein Investment in die Wertpapiere. Da es sich bei Aktiengewinnen um Kapitalerträge handelt, müssen diese versteuert werden.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was zu den Aktiengewinnen zählt und welche Arten es gibt. Wir gehen darauf ein, wie ein Aktiengewinn entsteht, wie er sich zusammensetzt und was Sie zum Thema Steuern wissen sollten. Gegen Ende unseres Beitrages machen wir eine Beispielrechnung, wie die Versteuerung Ihrer Aktiengewinne in der Praxis aussehen könnte.

Das Wichtigste zur Aktiengewinnen in Kürze

  • Aktiengewinne müssen in Deutschland versteuert werden, denn sie unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Anleger können allerdings einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nutzen, bis zu dem die Gewinne steuerfrei bleiben.
  • Wer keine anderen Einkünfte hat, für den sind Aktiengewinne sogar bis zur Höhe des Grundfreibetrages von knapp 11.000 Euro steuerfrei.
  • Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf von 25 Prozent plus eines eventuellen Solidaritätszuschlags nebst Kirchensteuer.
  • Meistens entstehen Aktiengewinne durch den Kauf und Verkauf von Aktien, der bei Anlegern zu einem Kursgewinn führt.

Was sind Aktiengewinne?

Von Aktiengewinnen wird gesprochen, wenn Ihr Kapital nach dem Verkauf der Wertpapiere größer als zum Zeitpunkt der Anlage in die Aktien ist. Die Differenz zwischen Ihrem aufgewendeten und später gutgeschriebenen Kapital sind entsprechend Aktiengewinne, meistens resultierend aus Kursgewinnen. Kursgewinne wiederum entstehen dann, wenn sich die Aktienkurse positiv entwickeln, sodass der Wert des einzelnen Papiers ansteigt.

Wenn wir von Aktiengewinnen sprechen, müssen allerdings Kosten mit eingerechnet werden. Damit sind nicht nur die Anschaffungskosten gemeint, also der entsprechende Gegenwert beim Kauf. Darüber hinaus gibt es Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Investment in Aktien bestehen. Das sind in erster Linie:

  • Depotgebühren
  • Ordergebühren
  • Börsenplatzentgelt 

Der reine Aktiengewinn ist dann die Differenz zwischen sämtlichen Aufwendungen (Kaufpreis nebst Gebühren) und dem späteren Verkaufserlös.

Welche Arten von Aktiengewinnen gibt es?

In den meisten Fällen meinen Anleger Kursgewinne, wenn Sie von Aktiengewinnen sprechen. Kapitalerträge im Zusammenhang mit den Wertpapieren kann es allerdings zusätzlich noch in anderer Form geben. In erster Linie sind das Dividenden, die als Erträge an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Auch diese müssen versteuert werden und zählen zu den Gewinnen, die aus der Anlage in Aktien resultieren. 

Gleiches gilt für eventuelle Währungsgewinne. Diese erzielen Sie unter der Voraussetzung, dass die Aktien in einer fremden Währung notieren und Sie durch Veränderungen des Devisenkurses beim Verkauf in Euro umgerechnet mehr Kapital zurückerhalten, als Sie investiert haben.

Wie Aktiengewinne – und ebenfalls eventuelle Aktienverluste – entstehen, lässt sich sehr gut an einem Beispiel verdeutlichen. Gehen wir davon aus, dass der Anleger Herr Mustermann 100 Telekom Aktien zum Kurs von jeweils 20 Euro erwirbt. Der Gesamtpreis beläuft sich entsprechend auf 2.000 Euro. Drei Monate später ist der Kurs der Telekom Aktien auf 23 Euro angestiegen. Für Herrn Mustermann bedeutet das einen Aktiengewinn in Höhe von insgesamt 300 Euro

Von diesem Kapitalertrag müssen allerdings noch die anfallenden Gebühren subtrahiert werden. Herr Mustermann hat sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf der Wertpapiere jeweils eine Ordergebühr von 10 Euro bezahlt und es kamen noch jeweils 2,50 Euro an Börsenplatzentgelt hinzu. Demzufolge beliefen sich die Gesamtkosten auf 25 Euro, die vom Nettogewinn noch abgezogen werden müssen. Das bedeutet, dass in dem Fall der Aktiengewinn exakt 275 Euro beträgt.

Darüber hinaus schüttet die Deutsche Telekom AG einmal pro Jahr eine Dividende aus, die Herr Mustermann innerhalb seines Anlagezeitraumes vereinnahmen kann. Pro Aktie zahlt die Telekom eine vierteljährliche Dividende von beispielsweise 0,70 Euro aus, sodass sich daraus noch einmal ein Gewinn in Höhe von 70 Euro ergibt. Addieren wir diese zu den vorherigen Aktiengewinnen, die aus den Kursgewinnen resultieren, kommen wir im Beispiel auf einen Gesamtgewinn in Höhe von 345 Euro

Wie setzen sich Aktiengewinne zusammen?

Wie Sie im vorherigen Beispiel bereits erkennen konnten, können sich Aktiengewinne aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Währungsgewinne sind eher seltener, denn die meisten Anleger in Deutschland kaufen Aktien, die in Euro notiert werden. Daher setzen sich die Gewinne meistens aus Kursgewinnen und ebenfalls häufiger aus gutgeschriebenen Dividenden zusammen. Wie bereits erwähnt, müssen Sie allerdings die entsprechenden Orderkosten und sonstige Gebühren noch abziehen, um den Nettogewinn zu erhalten. Dort ist jedoch die Steuer noch nicht eingerechnet, auf die wir jetzt näher eingehen werden.

Wie werden Aktiengewinne versteuert?

Aktiengewinne sind Kapitalerträge, die in Deutschland versteuert werden müssen. Das gilt uneingeschränkt seit 2009, während es bis zu diesem Zeitpunkt noch die Spekulationssteuer gab. Im Rahmen dieser Steuer waren Aktiengewinne unter der Voraussetzung steuerfrei, dass die Haltedauer mehr als ein Jahr betrug. Heutzutage gibt es ausschließlich die Abgeltungssteuer und eine bestimmte Haltedauer befreit nicht von der Steuerpflicht.

Da es sich bei Aktiengewinnen um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, greift die Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von pauschal 25 Prozent. Hinzu kommt eventuell ein Solidaritätszuschlag nebst Kirchensteuer, sodass sich der Gesamtsteuersatz – je nach Bundesland – auf bis zu 27,995 Prozent bewegen kann.

Info: Falls Sie neben Aktiengewinnen keine anderen Einkünfte haben, können Sie Ihren Grundfreibetrag voll nutzen. Das bedeutet, dass bis zu einem Gewinn in Höhe von 10.908 Euro beim Aktienverkauf keine Steuern anfallen.

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, dass Sie von einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker automatisch einbehalten und an das entsprechende Finanzamt abgeführt wird. Das können Sie als Anleger jedoch verhindern, indem Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Jedem Bürger steht ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung. 

Wenn Sie mit Ihren Aktiengewinnen diesen Betrag nicht überschreiten, fällt keine Abgeltungssteuer an. Sollten Sie höhere Gewinne erzielen, als Sie durch den Sparer-Pauschbetrag abdecken können, muss lediglich der überschüssige Gewinn versteuert werden. Es handelt sich beim Sparer-Pauschbetrag um einen Freibetrag um nicht um eine Freigrenze.

Mitunter können Ihre Aktiengewinne trotz der vorherigen Ausführungen dennoch steuerfrei sein, auch wenn sie mehr als 1.000 Euro betragen und auch Ihren Grundfreibetrag überschreiten. Das ist unter der Voraussetzung der Fall, dass Sie die Wertpapiere von dem 1. Januar 2009 gekauft haben. Sollte das so sein, sind aus dem Aktienverkauf resultierende Aktiengewinne steuerfrei.

Info

Sollten Sie keine Einkommensteuer zahlen, können Sie sich eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Diese hat eine ähnliche Funktion wie der Freistellungsauftrag, nämlich dass die Bank bis zu einer bestimmten Höhe auf Aktiengewinne keine Abgeltungssteuer abführen muss.

Kann man bei Aktien Gewinne und Verluste verrechnen?

Während der Steuersatz bei der Abgeltungssteuer einheitlich ist (bis auf einen eventuellen Solidaritätszuschlag nebst Kirchensteuer), ist die Steuerlast von Anleger zu Anleger unterschiedlich. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Aktiengewinne mit Verlusten aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden dürfen. Tatsächlich ist es möglich, dass Sie Ihren erzielten Gewinn auf der einen Seite mit Aktienverlusten auf der anderen Seite gegenrechnen können. Dazu wiederum ein Beispiel:

  • Kauf Aktie A: 15.000 Euro (Gegenwert)
  • Verkauf Aktie A: 18.000 Euro
  • Gewinn: 3.000 Euro
  • Kauf Aktie B: 12.000 Euro
  • Verkauf Aktie B: 9.800 Euro
  • Verlust: 2.200 Euro 

In dem Fall können Sie Gewinne und Verluste verrechnen, sodass im Saldo ein zu versteuernder Gewinn in Höhe von 800 Euro bleibt. Dieser wäre sogar noch durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt.

Sie können übrigens nicht nur Gewinne mit Verlusten aus dem gleichen Jahr verrechnen, sondern es gibt zudem einen sogenannten Aktienverlustvortrag. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel – im Saldo – im Jahre 2021 erlittene Verluste mit eventuellen Gewinnen verrechnen können, die 2023 entstehen.

Wie funktioniert die Besteuerung von ausländischen Aktien? 

Falls Sie in ausländische Aktien investieren, ist die im jeweiligen Land übliche Quellensteuer relevant. Mit vielen Ländern hat Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Das soll verhindern, dass Sie sowohl hierzulande als auch im Ausland Steuern auf Ihre Gewinne mit Wertpapiergeschäften zahlen müssen. Häufig liegt der Steuersatz bei 15 Prozent, der entsprechend nicht überschritten werden darf. 

Nehmen wir an, dass Sie Dividenden erhalten, weil Sie in amerikanische Aktien investiert haben. Die gesamte Dividende, die an Sie ausgeschüttet wird, beläuft sich auf 300 Euro bzw. Dollar. In den USA gilt ein Quellensteuersatz von 30 Prozent, sodass Sie nach dieser Rechnung eigentlich 90 Euro an Steuern zahlen müssten. Allerdings ist es aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens so, dass die maximale Steuer sich auf 15 Prozent beläuft. Deshalb zahlen Sie stattdessen lediglich 45 Euro auf Ihre vereinnahmten Aktiengewinne. 

Beispiel zur Besteuerung von Aktiengewinnen

Lassen Sie uns am Ende des Beitrages durch ein Beispiel veranschaulichen, wie die Versteuerung von Aktiengewinnen in der Praxis aussehen könnte. Dazu nehmen wir folgende Daten und Zahlen an:

  • Kaufpreis Aktie A: 12.000 Euro
  • Verkaufspreis Aktie A: 14.000 Euro
  • Kaufpreis Aktie B: 8.000 Euro
  • Verkaufspreis Aktie B: 7.500 Euro
  • Dividende für Aktie A (insgesamt): 400 Euro
  • Kosten und Gebühren: 60 Euro
  • Nettogewinn (vor Steuern): 1.840 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
  • Zu versteuernden Gewinn: 840 Euro

Abgeltungssteuer: 25 % (ohne Soli und Kirchensteuer): 210 Euro 

In diesem Fall müssen Sie von Ihrem Nettogewinn in Höhe von 1.840 Euro insgesamt 210 Euro an Abgeltungssteuer zahlen. Diese können Sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen, weil Sie den Ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft haben.