Open Market: Sicherheit und Transparenz stehen nicht an erster Stelle

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Je weniger organisatorische bzw. gesetzliche Hürden Firmen und Finanzhäuser bei der Ausgabe von Aktien, Anleihen, Zertifikaten oder Optionsscheinen beachten müssen, desto bessere Renditechancen können sie bieten. Dafür gehen Anleger ein hohes Risiko ein.

Wer sich dennoch dafür interessiert, stößt schnell auf den Begriff des Open Market, wo sich derartige in- und ausländische Papiere finden. Doch was ist der Open Market? Oft wird er als Gegenstück zum Regulierten Markt bezeichnet – das aber trifft es nur zum Teil.

Regulierter Markt und Open Market – die Unterschiede

Der Unterschied zwischen dem Regulierten Markt und dem Open Market liegt genau genommen in dem Ausmaß der Regularien. Regularien gibt es durchaus auch beim Open Market, allerdings beschränken sie sich auf die Vorgaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse.

Der Open Market ist nicht etwa mit dem außerbörslichen OTC-Markt zu verwechseln.

Es ist der Name für ein Marktsegment der Frankfurter Börse, das bis 2005 Freiverkehr hieß und auch heute noch häufig so genannt wird. Unter den verschiedenen Marktsegmenten der Frankfurter Börse befindet es sich am unteren Ende der Anforderungsskala. Der Vorteil für die Anbieter liegt in den niedrigen Transparenzstandards, Voraussetzungen und Folgepflichten, was Kosten und Aufwand erspart.

Anders als beim öffentlich-rechtlich organisierten Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten beim Open Market z.B. keine EU-Normen. Er wird rein privatrechtlich organisiert oder besser gesagt ausgestaltet, denn die Begriffe organisiert und reguliert werden nur auf öffentlich-rechtliche Märkten angewendet. Der Open Market ist lediglich börsenreguliert.

Open Market: Geringes Anforderungsprofil für Wertpapierlistung

Dazu gehört, dass neben einigen Zulassungsvoraussetzungen wie Wertpapierkennnummer oder Prospekt etwa Regelungen gegen Insidergeschäfte gelten. Veröffentlichungspflichten wie Ad-hoc-Mitteilungen wiederum sind nicht vorgesehen. Die Preise für die Wertpapiere werden durch freie Makler ermittelt. Gehandelt werden sie entweder übers Parkett oder den elektronischen Handel Xetra.

Die geringen Anforderungen jedoch führen mitunter zu Ärger. So sah sich die Deutsche Börse Ende 2012 gezwungen, aus gehäuften Fällen von Marktmanipulation Konsequenzen zu ziehen. Sie schloss das zum Open Market gehörende und am wenigsten regulierte Segment First Quotation Board und strukturierte den Freihandel mit neuen Regeln um. Seitdem besteht er aus dem Quotation Board und dem Entry Standard.

Das Börsensegment Entry Standard

Der Entry Standard ist ein Teilbereich des Open Market der Frankfurter Börse. Anders als beim Prime Standard und General Standard sind die Anforderungen hier nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Deutschen Börse geregelt. Die geringeren Anforderungen sollen kleinen und mittelgroßen Unternehmen den einfachen und günstigen Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern.

Unternehmen im Entry Standard müssen einen Halbjahresbericht, sowie innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen testierten Jahresabschluss auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Quartalsberichten ist im Entry Standard also nicht notwendig.

Zudem müssen die Unternehmen – anders als die übrigen Freiverkehrsunternehmen – kursbeeinflussende Unternehmensnachrichten sofort – ebenfalls mindestens auf ihrer Internetseite – veröffentlichen. Das sind übrigens keine „Ad-hoc-Mitteilungen“ im gesetzlichen Sinne.

Für eine Listung im Entry Standard gelten etwas höhere Voraussetzungen. So müssen Aktienunternehmen seit mindestens zwei Jahren bestehen, über ein Grundkapital von 750.000 € verfügen und einen Mindeststreubesitz von 10% nachweisen.

Als Anleger lieber im Regulierten Markt suchen

Doch die Hürden sind entsprechend dem Open-Market-Profil niedrig. Hier wird im Jahresverlauf lediglich in einem abgespeckten Halbjahresbericht über die Geschäfte informiert. Ein Jahresabschluss genügt.

Kursbeeinflussende Nachrichten müssen zwar auf der Internetseite veröffentlicht werden, aber nicht in der gesetzlichen Form der Ad-hoc-Mitteilung. Außerdem sind die einmaligen Zulassungskosten für Aktien in Höhe von 750 € überschaubar.

Wer als Anleger Wert auf etwas mehr Transparenz und Sicherheit legt, sollte an der Frankfurter Börse auf eine Listung im geregelten, Regulierten Markt achten. Der Einstieg ist der General Standard, wo sich durchaus interessante Papiere seriöser Unternehmen finden, die lediglich ihren Börsenaufwand in Grenzen halten wollen. Die höchste Transparenzstufe ist dann der Prime Standard mit den bekannten Indizes wie TecDax, SDax, MDax oder Dax.

Das Börsensegment Prime Standard

Prime Standard ist der höchste Transparenzgrad für börsennotierte Unternehmen, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes hinausgeht. Der Prime Standard ist auf Unternehmen zugeschnitten, die auch internationale Investoren ansprechen wollen.

Die Unternehmen müssen über das Maß des General Standard hinaus hohe Transparenzanforderungen erfüllen. So müssen sie quartalsweise über ihr Geschäft berichten, Ad-hoc-Mitteilungen auch in Englisch veröffentlichen und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr abhalten.

Der Prime Standard ist zugleich ein Aufnahmekriterium in die Auswahlindizes der Deutschen Börse. Nur Gesellschaften, die zum Prime Standard zugelassen sind, können in den Dax, MDax, TecDax oder SDax aufgenommen werden. So sind auch unsere deutschen Depot-Werte Freenet (TecDax) und Deutsche Post (Dax) im Prime Standard vertreten.

Das Börsensegment General Standard

Der General Standard ist der Mindest-Transparenzgrad, den sämtliche Unternehmen des Regulierten Marktes erfüllen müssen. Die Unternehmen im General Standard müssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder USGAAP) bilanzieren, Ad-hoc-Mitteilungen sowie mindestens einen Zwischenbericht veröffentlichen.