Hauptversammlung: Organ der AG und Mitbestimmung für Aktionäre
Mit dem Erwerb von Aktien erhalten Aktionäre bestimmte Rechte. Dazu gehört unter anderem, an der jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen, über die Geschäftstätigkeit der AG informiert zu werden und das Stimmrecht auf der HV auszuüben. In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Hauptversammlung einer AG ist und worin deren Aufgaben sowie Rechte bestehen. Wir gehen darauf ein, wann eine HV stattfindet, wer daran teilnehmen darf, wie die Hauptversammlung abläuft und welche Angaben das Protokoll zur HV beinhalten muss.
Was ist die Hauptversammlung einer AG?
Die Hauptversammlung ist ein Organ der Aktiengesellschaft, was ebenfalls für den Vorstand und den Aufsichtsrat gilt. Die ordentliche Hauptversammlung wird einmal pro Jahr durchgeführt. Dort haben alle Aktionäre mit Aktien der Gesellschaft im Depot die Möglichkeit, an Abstimmungen teilzunehmen und Informationen zu erhalten. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der HV um das oberste Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft, welches allerdings nicht operativ in die Geschäftsführung eingreift.
Mit der ordentlichen Hauptversammlung wird die Versammlung bezeichnet, die dem Aktionär als Investor die Möglichkeit gibt, über bestimmte Punkte auf der Tagesordnung abzustimmen. Informationen erhalten die Aktionäre durch den Aufsichtsrat und den Vorstand zum Beispiel über den Bilanzgewinn, die Mittelverwendung oder geplante Kapitalmaßnahmen, über welche die HV abstimmt.
Was sind die Aufgaben der Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung hat eine Reihe von Aufgaben und gleichzeitig Rechte, die sie mindestens einmal jährlich wahrnimmt. Oft werden die Aktionäre heutzutage per PDF über das Stattfinden der HV informiert, entweder direkt durch die AG oder seitens der Bank bzw. des Brokers, bei dem das Depot des Aktionärs geführt wird. Im Wesentlichen sind es die folgenden Aufgaben und Rechte, die eine Hauptversammlung wahrnimmt:
- Entscheidung über die Verwendung der Gewinne
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- Eventuelle Änderung der Satzung
- Beschluss von Kapitalmaßnahmen
- Bestellung der Abschlussprüfer
- Bericht zur Geschäftslage
- Eingliederung einer Tochtergesellschaft
- Nachgründung
- Zustimmung zur Vermögensübertragung der AG
Nicht jede Maßnahme und jede Aufgabe wird auf allen ordentlichen Hauptversammlungen durchgeführt bzw. ausgeübt. Andere wiederum sind obligatorisch, wie zum Beispiel die Entlastung des Vorstands und Abstimmungen nebst anschließender Verkündung der Abstimmungsergebnisse.
Wann finden Hauptversammlungen statt?
Gesetzlich verpflichtend ist, dass einmal jährlich eine ordentliche Hauptversammlung abgehalten werden muss. Sollte das Geschäftsjahr der AG identisch mit dem Kalenderjahr sein, muss die HV bis spätestens Ende August des Jahres stattfinden. Darüber hinaus kann es zu einer außerordentlichen Hauptversammlung kommen. Das ist in der Regel der Fall, wenn es besondere Ereignisse und Erfordernisse gibt, sodass nicht bis zur nächsten, ordentlichen Hauptversammlung gewartet werden kann.
Wer darf an einer Hauptversammlung teilnehmen?
Die Einberufung der Hauptversammlung richtet sich gleichzeitig an die teilnahmeberechtigten Parteien. Neben der AG als Veranstalter sind das sämtliche Aktionäre, die eine Stimmrecht besitzen. Dazu ist es erforderlich, die Aktien des Unternehmens nachweislich im Depot zu haben. Kann ein Aktionär nicht selbst teilnehmen, darf er alternativ einen Vertreter bestimmen. Die Einberufung zur Teilnahme an der Hauptversammlung wird heutzutage meistens per PDF-Dokument ein die Berechtigten weitergeleitet.
Wer ist alles in der Hauptversammlung?
Neben den Aktionären finden sich in der Hauptversammlung der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie ein Prüfer. Zusätzlich kann es geladene Gäste geben, die jedoch in der Hauptversammlung keine Stimmrechte ausüben bzw. nicht an Abstimmungen teilnehmen. Organisiert wird die Hauptversammlung normalerweise durch den Vorstand, der auch die Aktionäre einlädt.
Wie läuft eine Hauptversammlung ab?
Zum Ablauf einer ordentlichen Hauptversammlung gibt es gesetzliche Vorgaben sowie übliche Gepflogenheiten, die sich zum Teil Jahrzehnten in der Praxis etabliert haben. Vor dem Beginn der Hauptversammlung wird dem Aktionär als Investor die Tagesordnung mitgeteilt, die zusammen mit der Einberufung zum Beispiel einem PDF-Dokument zu entnehmen ist. Der Ablauf der Hauptversammlung gestaltet sich oft nach dem folgenden Muster:
- Hauptversammlung wird durch den Vorsitzenden eröffnet
- Begrüßung der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer (kurze Rede)
- Feststellen der form- und fristgerechten Einberufung der HV
- Vorstand erhält das Wort zur Berichterstattung
- Generaldebatte wird vom Vorsitzenden eröffnet
- Aktionäre dürfen Fragen stellen – Vorstand steht Rede und Antwort
- Gibt es keine Wortmeldungen mehr, wird die Debatte geschlossen
- Abstimmungen werden durchgeführt
- Auszählung der Stimmen und Verkünden der Abstimmungsergebnisse
- Feststellung der Beschlüsse durch den Leiter der Versammlung
- Mehrheit und Rechtmäßigkeit der Ausübung der Stimmen wird festgestellt
- Verabschiedung und Schließen der Hauptversammlung
Wichtig ist zudem, dass für jede HV ein Verzeichnis für die Teilnehmer angefertigt werden muss. Dort wird jeder Teilnehmer aufgeführt. Das gilt nicht nur für den Fall, dass er persönlich vor Ort an der HV teilgenommen hat, sondern ebenfalls, wenn Vertreter teilnimmt oder die Teilnahme virtuell über das Internet stattfindet. Die Abstimmungsergebnisse sind so quantitativ nachvollziehbar.
Wie läuft die Abstimmung ab und wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt auf einer Hauptversammlung sind sämtliche Aktionäre, die Aktien im Depot haben, die ein Stimmrecht beinhalten. Das sind die sogenannten Stammaktien, während Vorzugsaktien manchmal kein Stimmrecht beinhalten. Dafür erhält der Aktionär zum Ausgleich in der Regel eine etwas höhere Dividende. Die Abstimmung kann nur regelrecht ablaufen, wenn die Aktionäre vorab über jeden Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden soll, informiert worden sind. Damit die abgestimmten Beschlüsse wirksam sind, sind entsprechende Mehrheiten erforderlich.
Geht es um gewöhnliche Abstimmungen und Entscheidungen, reicht die einfache Mehrheit von mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen aus. Das betrifft zum Beispiel die Wahl des Aufsichtsrates oder die Entlastung des Vorstandes. Handelt es sich hingegen um Entscheidungen von größerer Tragweite für das Unternehmen, wird eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent benötigt. Zu diesen Entscheidungen mit besonders großer Tragweite zählen unter anderem:
- Änderungen der Satzung
- Auflösung der AG
- Herabsetzung des Kapitals
Welche Angaben muss das Protokoll der HV aufweisen?
Im § 130 Aktiengesetz ist festgelegt, dass alle Beschlüsse, die auf der HV getroffen werden, schriftlich im Protokoll festgehalten werden müssen. Ferner gibt es die folgenden Informationen und Angaben, die das angefertigte Protokoll aufweisen muss:
- Name des Protokollführers
- Ort und Datum der Versammlung
- Name des Leiters der Versammlung
- Gegenstand der Abstimmung (für jeden, einzelnen Antrag)
- Art der Stimmabgabe
- Feststellung über die Beschlussfassung
- Eventuelle Widersprüche gegen Beschlüsse
- Minderheitsverlangen
Das Protokoll über die Hauptversammlung muss normalerweise von einem Notar beurkundet werden. Zudem sind an der Börse notierte Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, innerhalb einer Woche die Abstimmungsergebnisse auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Das kann auch als PDF Dokument zum Herunterladen passieren.
FAQ: Antworten auf die häufigsten Frage zur Hauptversammlung einer AG
Sie haben noch Fragen zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft? Im Folgenden finden Sie Antworten auf weitere häufige Fragen zu dem Thema.