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Definition von Genussrechten: Anlegerdarlehen mit Erfolgsbeteiligung

Inhaltsverzeichnis

Genussrechte geben dem Anleger einen Anspruch auf Engelt für ein Darlehen, das er einem Unternehmen gewährt. Kennzeichen ist die Beteiligung am Gewinn.

Ein Genussrecht wird meist durch einen Genussrechtsschein verbrieft. Darin werden z.B. die Laufzeit und die jährliche Verzinsung angegeben. Am Ende bekommt der Anleger sein Darlehen zurück. Die weitere inhaltliche Gestaltung eines Genussrechts kann unterschiedlich sein.

Die Definition für den Anleger als Inhaber eines Genussrechts macht seine rechtliche Stellung klar: Er ist in jedem Fall „nur“ Gläubiger, aber kein Gesellschafter.

Nach ihrer Definition sind Genussrechte üblicherweise eine Beteiligung am Unternehmenserfolg. Sie bzw. die Genussscheine nehmen eine Zwitterstellung zwischen Anleihen und Aktien ein. Die Eigenschaften der Anleihe, also Rückzahlungsanspruch von Fremdkapital, werden durch die Erfolgsbeteiligung mit denen einer Eigenkapitalbeteiligung verbunden.

Definition Genussrechte: Flexible Kapitalbeschaffung für Unternehmen

Grundsätzlich sind Genussrechte für Anleger und Unternehmen attraktiv.

Firmen, die Kapital brauchen, müssen sich nicht um Bankdarlehen bemühen, wenn sie es sich genauso gut von Anlegern leihen können. Statt Aktien oder Anleihen können sie einfach direkt Genussrechte ausgeben. Dies ist eine schnelle, flexible und günstige Art der Kapitalbeschaffung.

Der Reiz für Anleger: Genussrechte bieten in der Regel deutlich höhere Zinsen als Sparbücher, Festgeld oder Staatsanleihen. Die Höhe des Zinsaufschlags hängt von der Kreditwürdigkeit des Schuldners ab.

Bei renommierten Konzernen mit guter Bonität ist er vergleichsweise gering. Bei kleineren und neuen Firmen hingegen bekommt der Anleger eine höhere Entschädigung. Denn hier ist das Risiko meist nur schwer einzuschätzen. Immerhin partizipiert der Anleger nicht nur vom möglichen Gewinn, sondern in aller Regel auch von einem Verlust – Totalverlust nicht ausgeschlossen.

Genussrechte sind gerade durch die zahlreichen jungen Unternehmen im Boomsektor Erneuerbare Energien ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Mit Zinsversprechen von bis zu 8% sind sie zum Teil aber auch ins Gerede gekommen.

Auch die politische Förderung eneuerbarer Energien darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass höhere Renditen stets mit einem höheren Risiko verbunden sind. Täuschen lassen darf man sich auch nicht vom immer wieder verwendeten Begriff einer „Genussrechtsbeteiligung“.

Definition Genussrechte: Darlehen von Nichtgesellschaftern

Der Definition nach erwirbt man als Anleger mit Genussrechten gerade kein Eigentumsrecht. Im Gegensatz zur stillen Gesellschaft etwa ist und bleibt der Investor Nichtgesellschafter. Entsprechend hat er auch keine Mitsprache-, Kontroll- oder Verwaltungsrechte. Damit unterscheiden sich Genussrechte z.B. von Vorzugsaktien.

Die fehlende Mitsprache ist eben auch einer der zentralen Vorteile für das Unternehmen: Das Management behält seine völlige Handlungsfreiheit.

Definition von Genussrechten: Verschiedene Varianten

Eine gewisse Handlungsfreiheit hat ein emittierendes Unternehmen auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Genussrechte. Dies betrifft z.B. die Form der Verzinsung, die Modalitäten der Rückzahlung sowie die Behandlung von Verlusten.

Bei der Verzinsung gibt es die Variablen: Feste Zinsen oder variable Zinsen, die vom Geschäftserfolg abhängen. In der Regel sieht das so aus: Der Anleger bekommt jährlich die vereinbarten Zinsen. Wenn es für die Firma gut läuft, gibt es noch einen Bonuszins extra.

Wenn nicht, dann kann die Zahlung der Zinsen auch ausbleiben. Im letzteren Fall gibt es die Möglichkeit, dass entweder die ausgefallene Zinszahlung später nachgeholt wird. Alternativ kann sie aber auch komplett entfallen.

Sollte es zur einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens kommen, so werden Inhaber von Genussrechten nachrangig behandelt. Sie bekommen also ihr Geld erst, nachdem alle anderen Gläubiger bezahlt wurden – sofern dann noch was übrig bleibt.

Nun gibt es auch die Möglichkeit, dass den Inhabern von Genussrechten eine Beteiligung an einem Liquidationserlös zugesichert wird. Diese Variante ist seltener, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung.

Mehr zum Thema: Die steuerliche Behandlung von Genussrechten – Fremd- oder Eigenkapital?

Verschieden sind auch die Laufzeiten. Es gibt zwar auch 3-jährige Laufzeiten gibt, doch in den meisten Fällen liegen sie bei mindestens 5 Jahren. Dies ist auch die Mindestdauer, die dem Unternehmen eine bilanzielle Einordnung als Eigenkapital erlauben würde.

Mehr zum Thema: Genussrechte und Genusskapital – Eigenkapitalerhöhung nur nach deutschem Recht

Definition Genussrechte: Idealerweise sind sie handelbare Papiere

Genussrechte werden üblicherweise durch einen Genusschein verbrieft. Es gibt aber auch Genussrechte ohne Schein. Der ist jedoch Voraussetzung, wenn ein Genussrecht an der Börse handelbar sein soll. Der Vorteil für den Anleger: Er kann sie dann auch vorzeitig verkaufen.

Kleinere Firmen geben allerdings vorwiegend Genussscheine ohne Handelsmöglichkeit heraus. In dem Fall mus der Anleger bis zum Laufzeitende warten.