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Genussscheine: Risiko mäßig, Verzinsung gut

Inhaltsverzeichnis

Genussscheine sind eine Art Zwitter, ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe.

Wie bei Aktien hängt die Ausschüttung in der Regel von der Ertragslage des emittierenden Unternehmens ab. Ausgeschüttet wird in der Regel nur, wenn auch die Aktionäre ihre Dividende bekommen.

Im Gegensatz zu den Aktionären haben Genussscheininhaber aber kein Mitspracherecht und kein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.

In der Praxis sind Genussscheine fast nur in Deutschland vertreten, anderswo kennt man diese Wertpapiergattung nicht.

Mehr dazu: Anleihe oder Genussschein – Ein Vergleich

Kein Genussschein ist wie der andere

Genussscheine sind keine einheitliche Wertpapiergattung,sondern eine gesetzlich weitestgehend nicht regulierte und daher höchst heterogene Zinsanlage:

  • Es gibt Genussscheine mit einem festen Zinskupon und Genussscheine, deren Ausschüttung von Jahr zu Jahr variieren kann.
  • Es gibt Genussscheine, bei denen eine Ausschüttung in wirtschaftlich schlechten Zeiten ausfallen kann.
  • Ob eine entfallene Ausschüttung im Folgejahr nachgeholt werden muss, ist ebenfalls von Genussschein zu Genussschein verschieden.

Genussscheine: Wer emittiert?

In der Regel emittieren vorwiegend Banken Genussscheine.

Es gibt in Deutschland aber einige Ausnahmen. Dazu gehört der Genussschein der auf Medizin- und Sicherheitstechnik spezialisierten Drägerwerke AG.

Ebenso hat der Medienriese Bertelsmann einen Genussschein emittiert, den wir für ausgesprochen interessant halten.

Typisch sind sehr lange Laufzeiten

Üblicherweise laufen Genussscheine ausgesprochen lange, Laufzeiten von 40 Jahren sind keine Seltenheit. Es gibt sogar Genussscheine mit unbegrenzter Laufzeit.

Allerdings sind diese Genussscheine mit einem Sonderkündigungsrecht ausgestattet, an dem der Emittent ab einem bestimmten, von vornherein feststehenden Zeitpunkt kündigen kann.

Wie sieht der typische Kursverlauf aus?

Bei Genussscheinen gibt es keine Stückzinsen. Anders als bei Anleihen werden also bei einem unterjährigen Verkauf nicht die anteiligen Zinsen an den Vorbesitzer erstattet.

Aus diesem Grund verläuft der Kurs von Genussscheinen meist auf eine ganz spezielle Weise:

Direkt nach der Ausschüttung fällt er in etwa um den Ausschüttungsbetrag. Im Laufe des Jahres gewinnt er dann allmählich wieder hinzu.

Kurz vor der nächsten Ausschüttung erreicht er wieder den höchsten Punkt – und fällt wieder, wenn die Ausschüttung vorüber ist.

Für Sie als Anleger bedeutet das im Klartext: In der Regel ist es nicht so wichtig, wann Sie einen Genussschein kaufen oder wieder verkaufen. Im Kurs sammeln sich die kommenden Ausschüttungen gewissermaßen an.

Bei manchen Genussscheinen ist Vorsicht angebracht

Genussscheine sind Vertrauenssache.

Anders als bei Anleihen existiert kein Recht auf eine Ausschüttung, sondern lediglich das Versprechen des Emittenten, den Genussscheininhabern Geld auszuschütten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden.

Nebenbei bemerkt: Das Wort „Genussschein“ kommt nicht von ungefähr. Früher war eine Ausschüttung in Form  von Naturalien gang und gäbe.

Auch heute finden sich noch manche – nicht an der Börse notierte – Genussscheine, deren Ausschüttung etwa in Form von Bier oder Pralinen erfolgt.

Aber Vorsicht: Vor solchen Genussscheinen sollten Sie sich in Acht nehmen, zumindest, wenn Sie das emittierende Unternehmen nicht sehr gut kennen, etwa, weil es in Ihrer Region liegt und Sie von dem Geschäftsmodell restlos überzeugt sind.

Aufgepasst!

Viele Genussschein-Emittenten meiden die Börse vor allem deswegen, weil dort ihre Machenschaften allzu transparent wären.

Grundsätzlich fragwürdig sind Genussscheine, die am grauen Kapitalmarkt – also außerhalb aller Börsenplätze – mit Hochglanzprospekten beworben und meist ahnungslosen Privatanlegern angeboten werden.

Angeblich locken Traumrenditen – doch bei genauerem Hinsehen entpuppen sie sich oft als Flop.

Zum Hintergrund: An der Börse spricht es sich schnell herum, wenn ein Emittent in Zahlungsschwierigkeiten gerät und keine Ausschüttung mehr leisten kann. Die Folgesind rapide fallende Kurse.

Aber immerhin können Sie Ihre Genussscheine dann noch verkaufen – wenn auch mit einem Abschlag.

Bei nicht börsengehandelten Papieren ist das nicht möglich. Sie erfahren womöglich gar nicht, dass etwas im Argen liegt. Und selbst wenn Sie es erfahren, werden Sie Ihre Genussscheine mangels Handelsplatz nicht mehr los.

Die Rücknahmegarantie, die mancher Emittent außerbörslicher Genussscheine anbietet, ist in Krisensituationen meist nichts mehr wert.

Wenn der Emittent keine Ausschüttung mehr zahlen kann, kann er Ihnen auch Ihre Genussscheine nicht mehr abkaufen und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.

Fazit: Finger weg von außerbörslichen Genussscheinen!

Wichtig: Lesen Sie die Emissionsbedingungen!

Bei börsengehandelten Genussscheinen können wir Ihnen auch keine pauschale Empfehlung aussprechen, weil diese Wertpapierklasse zu heterogen ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die  Emissionsbedingungen des Genussscheins, für den Sie sich interessieren, genau zu studieren und zudem zu prüfen, wie regelmäßig die Ausschüttungen in der Vergangenheit stattfanden.

Denn es gibt unter den börsengehandelten Genussscheinen trotzdem einige Genussscheine, die dauerhaft gute Renditen abgeworfen haben und daher auch heute noch für einen Kauf uneingeschränkt empfehlenswert sind.