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Vorsicht bei Genussrechten an Naturstrom

Inhaltsverzeichnis

Im Bereich Naturstrom – also zum Beispiel bei der Wind- oder Solarenergie – geben Unternehmen häufig Genussrechte aus.

Für Anleger scheint dies eine relativ unkomplizierte Art zu sein, ihr Geld gewinnbringend anzulegen und zudem noch etwas für die Umwelt zu tun.

Projektgesellschaften können so vergleichsweise einfach frisches Kapital für ihr Unternehmen finden. Diese Form der Beteiligung gibt es nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Mit Genussrechten in den Naturstrom – Beteiligung ohne Garantie

Jedoch sollten Anleger sich die Investition gut überlegen. Sie erwerben mit Genussrechten zwar einen Anteil am Reingewinn des Unternehmens oder Projekts. Die Rendite kann also relativ hoch ausfallen – teilweise liegt sie bei bis zu 8 %.

Jedoch unterliegt diese Ausschüttung mitunter der Bedingung, dass die Gesellschaft einen Gewinn erwirtschaftet. Der Anteilseigner könnte also auch leer ausgehen.

Bei Genussrechten hat man keine Mitspracherechte

Zudem sind Genussrechte sogenannte stille Beteiligungen. Die Investoren haben also keinerlei Mitspracherechte bei gesellschaftsrechtlichen oder geschäftspolitischen Entscheidungen.

Auch können sie die Genussrechte nicht vor Ende der Laufzeit wieder verkaufen. Anleger überlassen ihr Kapital dem Unternehmen während dieser Periode zur freien Verfügung. Wenn alles gut geht, bekommen sie schließlich den Nennwert ihres Genussrechts wieder – also den Betrag, den sie beim Erwerb bezahlt haben.

Investoren können gesamtes Kapital verlieren

Vor allem Projekte im mitunter sehr risikoreichen Naturstrom-Sektor laufen jedoch doch nicht immer so gut wie erhofft. Und dann können die Investoren ihr gesamtes Kapital verlieren.

Schließlich bekommt der Genussrecht-Inhaber bei der Insolvenz erst dann seine Einlage wieder, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind.

Genau hinschauen beim Kauf von Genussrechten

Man sollte sich also das Unternehmen oder Projekt vor der Investition genau anschauen, um dessen Risiken abzuschätzen. Bevorzugen sollte man dabei Gesellschaften mit langer Erfahrung im Markt.

Außerdem sollte man sich das Geschäftsmodell und die Zukunftspläne genau angucken.

Genussrechte an Naturstrom bei der Umweltbank etwas sicherer

Eine Ausnahme in Sachen Handelbarkeit bietet da die Umweltbank, die Beteiligungen an ökologischen Projekten im Angebot hat. Die Genussrechte kann man im hausinternen Telefonhandel kaufen und verkaufen – auch wenn man keine rechtliche Garantie dafür hat.

Außerdem prüft die Umweltbank Unternehmen und Projekte auf ihre wirtschaftliche Solidität, bevor sie diese in ihr Portfolio aufnimmt.

Genussrechte an der Börse wenig gängig

Manche Genussrechte an Naturstrom sind zudem an der Börse handelbar. Dafür muss sie das Unternehmen vorher verbriefen lassen. Solche Aktien gibt es jedoch eher selten und sie werden wenig gehandelt. Es ist also auch nicht leicht, sie zu einem vorteilhaften Preis wieder zu verkaufen.