Abgeltungssteuer: Zero-Bonds gehören zu den Gewinnern

Inhaltsverzeichnis

Zero-Bonds, auch Nullkuponanleihen genannt, gelten als Finanzinnovationen und werden dementsprechend versteuert. Seit ihrer Einführung im Jahre 2009 unterliegen diese Finanzinnovationen der Abgeltungssteuer.

Zwar sind hierdurch einige Vorteile eines Erwerbs von Zero-Bonds entfallen, manche Anleger können von der neuen Besteuerungsart der Zero-Bonds aber auch profitieren.

Die Besteuerung von Zero-Bonds seit 2009

Zero-Bonds sind Anleihen, die über keinerlei Zinskupon verfügen – daher auch ihr Name. Sie werden unter pari, also zu einem niedrigen Kurs, emittiert, welcher bis zum Ende der Laufzeit auf 100% des Nennwertes steigt. Der Gewinn bezieht sich auf die Differenz zwischen niedrigem Ausgabekurs und erhöhtem Rückgabepreis.

Eine andere Form ist die des „Zinssammlers“. Hier setzt sich die Zahlung aus dem Nennwert und den angesammelten Zinsen zusammen. Üblich ist jedoch die Abzinsungsvariante. Theoretisch entsteht bei beiden Formen von Zero-Bonds also ein versteckter Zinsgewinn.

Die Besteuerung von Zero-Bonds fällt unter die 2009 in Kraft getretene Abgeltungssteuer. Das bedeutet für Anleger eine Versteuerung der Zinserträge und Kursgewinne mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Der Clou: Besteuerung am Ende der Laufzeit

Allerdings müssen die Zinseinnahmen grundsätzlich erst im Jahr des Zuflusses versteuert werden und nicht, wie sonst üblich, schon im 1. Jahr der Zinsausschüttung. Hier liegt auch einer der wesentlichen Unterschiede zur gewöhnlichen Anleihe.

Da die Besteuerung von Zero-Bonds also erst bei Fälligkeit oder bei einem vorzeitigen Verkauf der Anleihe durchgeführt wird, profitiert der Anleger bis zu diesem Zeitpunkt vom Zinseszinseffekt ohne eine steuerliche Belastung.

Zero-Bonds: Steuervorteil durch Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist insbesondere für Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz von Vorteil. Denn bis Ende 2008 mussten alle erzielten Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser konnte auch deutlich über dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer liegen. Allerdings wirkt sich die Abgeltungssteuer in einem anderen Bereich eher nachteilig aus.

Vor der Einführung der Abgeltungssteuer war es Anlegern möglich, die Laufzeit von Zero-Bonds so zu wählen, dass sie einige Vorteile daraus ziehen konnten. Dazu gehörte die Überlegung, die Steuerzahlung in eine Phase der niedrigen Steuerprogression zu legen. Das heißt, das Ende der Laufzeit fiel zum Beispiel in die Zeit der Pensionierung oder in eine Phase, in der man eine Steuersenkung vermutete.

Übrigens: Auch Zero-Bonds, die vor 2009 abgeschlossen wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Hier zählt ausschließlich das Datum der Fälligkeit oder des vorzeitigen Verkaufs.

Unser Tipp: Altverluste bis Ende 2013 ausgleichen

Schlussendlich gehören Zero-Bonds wie die übrigen Finanzinnovationen zu den Gewinnern der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer.

Ein weiteres wichtiges Plus: Vorhandene Altverluste aus Spekulationsgeschäften können noch bis Ende des Jahres 2013 durch Gewinne aus Zero-Bonds ausgeglichen werden.