Lohnt sich eine Option? Davon hängt es ab
Wer anfängt, sich mit den Grundzügen und Vorteilen von Optionen und Optionsscheinen zu beschäftigen, begegnet zunächst Begriffen wie Ausübungspreis oder Basispreis. Die Frage nach dem Unterschied erledigt sich: Es handelt sich um ein und dasselbe.
Ausübungspreis als Richtmarke
Eine Option ist die Möglichkeit auf die Entwicklung eines Basiswerts wie etwa Aktien oder Rohstoffe zu setzen. Dabei wird zum festgelegten Stichtag ein Ausübungspreis vereinbart, zu dem man den Basiswert kaufen oder verkaufen kann. Spekuliert etwa man darauf, dass sich dessen Kurs gegenüber dem Ausübungspreis verringert und tritt dies ein, kann man die Option ausüben.
In dem Fall ist die Option im Geld. Ist aber der Ausübungspreis der Option billiger als der des Basiswerts, ist sie aus dem Geld – die Ausübung der Option lohnt sich nicht. Sie rentiert sich auch nicht, wenn beide Preise gleichauf liegen, also die Option am Geld ist.
Spricht man lieber vom Basispreis, so liegt inhaltlich lediglich die Betonung mehr auf dem Basiswert, etwa einer Aktie als Basis der Wette. Abhängig vom Basispreis kann man sie also am vereinbarten Stichtag kaufen oder verkaufen. Wetten lässt sich auf steigende Kurse mit einer Call-Option oder mit einer Put-Option auf fallende Kurse.
Beispiel Call-Option
Ein Beispiel: Angenommen Herr Meier wettet darauf, dass die Aktie des X-Unternehmens steigt. Das Papier kostet aktuell 50 €. Für das Recht, die Aktie in 6 Monaten zum Ausübungspreis von 55 € kaufen zu können, zahlt er eine Prämie von 5 €. Hier handelt es sich um eine Call-Option.
Interessant wird es nun, wenn die X-Aktie bis zum Ende der Laufzeit höher steigt, beispielsweise auf 70 €. In dem Fall erhöht sich zugleich der Kurs der Option auf über 15 €. Der setzt sich aus dem inneren Wert und ihrem Zeitwert zusammen. Letzterer ist sozusagen die Prämie für die Möglichkeit, dass der Kurs der Aktie weiter steigt. Der innere Wert steht dafür, dass die Aktie oberhalb des Ausübungspreises notiert.
Nimmt Herr Meier die Option am Stichtag in Anspruch, muss der Verkäufer ihm die X-Aktie zum Ausübungspreis von 55 € verkaufen. Er erhält sie somit 15 € billiger als an der Börse. Würde die Aktie aber unter dem Ausübungspreis von 55 € notieren, wäre die Option aus dem Geld und er kann sie wertlos verfallen lassen.
Beispiel Put-Option
Ähnlich sieht es aus, wenn Frau Müller auf fallende Kurse der Y-Aktie setzt, die aktuell bei 80 € notiert. Sie kauft eine Put-Option, mit der sie zum Stichtag diese Aktie zum Ausübungspreis von 75 € verkaufen kann. Dafür legt sie eine Prämie von 5 € hin.
Geht das Kalkül auf und die Y-Aktie fällt auf 60 €, liegt die Option von Frau Müller im Geld. Sie kann das Papier mit 15 € Gewinn verkaufen, da die Aktie um diesen Betrag unter dem Ausübungspreis von 75 € notiert. Wäre die Aktie nicht unter den Ausübungspreis gefallen, würde sie die Option nicht ausüben.
Der Ausübungs- bzw. Basispreis oder auch Strike-Preis ist nichts anderes als die entscheidende Marke, ab der sich die Spekulation lohnt oder eben nicht. Zum vereinbarten Ausübungspreis kann die Aktie gekauft oder verkauft werden, sie muss es aber nicht. Das Geschäft ist eben nur eine Option.