Optionen und Optionsscheine: Eine Übersicht
Optionen besitzen große Ähnlichkeit mit Optionsscheinen, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass Optionen nicht von Banken emittiert werden.
Sie als Privatanleger können bei Optionen die Rolle eines Emittenten übernehmen, indem Sie Optionen „leer“ verkaufen.
Bei einem Leerverkauf handelt es sich um den Verkauf eines Wertpapiers oder eines Bezugsrechtes, ohne diese im Depot zu haben. Der Leerverkauf von Optionen, ein sogenanntes „Stillhaltergeschäft“, ist in Deutschland bei privaten Anlegern fast völlig unbekannt.
Stattdessen werden Sie als Anleger täglich mit der Werbung für neue Zertifikate und Optionsscheine der Banken überschüttet. Dabei ist das Stillhaltergeschäft in den USA, der Heimat des Aktienhandels, fast jedem Anleger vertraut.
Optionen: Vorteile
- Am Geschäft mit Optionen verdient kein Emittent mit. Das macht sie für Sie kostengünstiger.
- Optionen unterliegen nicht der Willkür eines Emittenten. Bei Optionsscheinen müssen Sie manchmal unfaire Kursfeststellungen oder eine zeitweise Aussetzung der Kurse in Kauf nehmen. Weil sich der Emittent versucht, vor ungünstigen Kursstellungen zu schützen.
- Optionen bieten Ihnen einen größeren Handlungsspielraum. So können Sie die Rolle des Emittenten übernehmen und als „Stillhalter“ (die Erläuterung finden Sie auf der nächsten Seite) auftreten.
- Bei Optionen besteht nicht das Risiko, dass der Emittent zahlungsunfähig wird. Dieses Risiko tragen Sie aber beim Kauf von Optionsscheinen.
Optionen: Nachteile
- Der Handel mit Optionen ist bei den meisten Banken weitaus teurer als der Handel mit Optionsscheinen.
- Optionen werden in Kontrakten mit vorgegebenen Stückzahlen gehandelt, sodass Sie diese nur in Paketen und damit höherem Geldaufwand kaufen können.
Stillhaltergeschäfte: Dank Optionen auch für Privatanleger möglich
Optionen besitzen große Ähnlichkeit mit Optionsscheinen, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten.
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass Optionen nicht von Banken emittiert werden. Sie als Privatanleger können bei Optionen die Rolle eines Emittenten übernehmen, indem Sie Optionen „leer“ verkaufen.
Bei einem Leerverkauf handelt es sich um den Verkauf eines Wertpapiers oder eines Bezugsrechtes, ohne diese im Depot zu haben. Der Leerverkauf von Optionen, ein sogenanntes „Stillhaltergeschäft“, ist in Deutschland fast völlig unbekannt.
Stattdessen werden Sie als Anleger täglich mit der Werbung für neue Zertifikate und Optionsscheine der Banken überschüttet. Dabei ist das Stillhaltergeschäft in den USA, der Heimat des Aktienhandels, fast jedem Anleger vertraut.
Gedeckte und ungedeckte Stillhaltergeschäfte
Bei einem Stillhaltergeschäft können Sie zwischen einem gedeckten und einem ungedeckten Stillhaltergeschäft unterscheiden. Allgemein gilt: Bei einem gedeckten Stillhaltergeschäft kann der Stillhalter die verkauften Optionen mit Positionen aus seinem Depot bedienen.
Ein Stillhalter, der die Aktien, auf die er Calls verkauft, im Depot hat, tätigt also ein gedecktes Stillhaltergeschäft. Bei einem ungedeckten Stillhaltergeschäft hat er diese Aktien nicht im Depot.
In diesem Beitrag erläutere ich Ihnen nur gedeckte Stillhaltergeschäfts. Von den sehr riskanten ungedeckten Stillhaltergeschäften rate ich Ihnen prinzipiell ab. Bei diesen ist Ihr Risiko grundsätzlich unbegrenzt.
Optionsscheine: Banken als Stillhalter
Optionsscheine sind für den Emittenten ein gutes Geschäft. Denn dabei steht die Statistik massiv auf Seiten der Bank: Durchschnittlich 75% aller Optionsscheine verfallenwertlos, und die Bank kann das vom Käufer erhaltene Geld behalten.
Aber die Banken verdienen nicht nur an Optionsscheinen, die wertlos verfallen. In vielen Fällen besitzen sie Positionen der Aktien, auf die sie Optionsscheine ausgeben. Dabei nehmen diese die (höchst lukrative) Rolle eines gedeckten Stillhalters ein.
Dazu ein Beispiel: Eine Bank besitzt Aktien von Daimler (aktueller Kurs 52,80 €) und emittiert darauf einen Call Optionsschein zu einem Kurs von 1,50 € und einem Basispreis von 56 €.
Dieser Call gibt dem Käufer das Recht, die Aktie zu 56 € zu kaufen. Das lohnt sich natürlich für diesen nur, wenn der Aktienkurs am Laufzeitende über dem Basispreis notiert. Anderenfalls ist der Optionsschein zum Fälligkeitstermin wertlos und der Emittent macht ein gutes Geschäft.
Beim Verkauf des Optionsscheins mit den betreffenden Aktien im eigenen Depot handelt es sich um nichts anderes als ein gedecktes Stillhaltergeschäft, bei dem sich die Bank in einer komfortablen Position befindet, wie Sie im Folgenden sehen werden.
Optionsscheine: Der Verfallstag
Werfen wir einen Blick darauf, was am Verfallstag des Optionsscheins aus der Sicht der Bank passiert. Es sind 4 grundlegende Szenarien möglich.
Fall 1: Die Daimler-Aktie steht am Laufzeitende exakt auf ihrem Niveau zu Laufzeitbeginn. Der Optionsschein verfällt wertlos. Pro Aktie verfällt damit eine Prämie von 1,50 €. Die Bank hat somit eine Rendite von +2,8% erwirtschaftet, obwohl die Aktie sich nicht bewegt hat.
Fall 2: Die Daimler-Aktie notiert unter dem anfänglichen Kurs von 52,80 €, beispielsweise bei 50,00 €. Dann hat die Bank auf jeden Fall einen Verlust in der Aktie (hier 2,80 €). Dieser wird aber durch den Gewinn im verkauften Optionsschein von 1,50 € verringert.
Denn der Optionsschein wird natürlich nicht ausgeübt werden. Ein Bezug der Aktie über die Börse ist für den Optionsscheinkäufer günstiger als der Bezug zu 56,00 € durch die Ausübung des Calls.
In diesem Fall macht die Bank zwar einen Verlust, dieser fällt jedoch geringer aus als bei der Direktanlage in die Aktie.
Fall 3: Die Daimler-Aktie notiert genau bei 56,00 €, dem Basispreis des Optionsscheins. Auch hier verfällt der Optionsschein wertlos. Die Bank hat in der Aktie allein +6,1% Gewinn seit dem Laufzeitbeginn. Dazu kommen noch +2,8% aus dem Verkauf des Optionsscheins.
Das macht einen Gesamtgewinn von +8,9%. Das ist der maximale Gewinn, den die Bank mit dieser Konstruktion erzielen kann.
Fall 4: Die Daimler-Aktie notiert deutlich über dem Basispreis, beispielsweise bei 60,00 €. Dann hat die Bank zwar in der Aktie einen Gewinn von 7,20 €, allerdings ist der verkaufte Optionsschein nun 4,00 € wert.
Denn er berechtigt zum Kauf der Aktie zu 56,00 € und damit 4,00 € günstiger als zum Marktpreis von 60,00 €.
Somit ergibt sich für die Bank folgende Rechnung: Gewinn in der Aktie: 7,20 €, Verlust im verkauften Optionsschein = 4,00 € (Wert am Abrechnungstag) 1,50 € (erhaltener Kaufpreis für den Optionsschein) = 2,50 €. Der Gesamtgewinn für die Bank beträgt 7,20 € – 2,50 € = 4,70 € = 8,9%.
Wie Sie sehen, stellt sich die Bank in 3 von 4 Fällen durch den Verkauf des Optionsscheins günstiger, als wenn sie nur in der Aktien investiert wäre. Das (gedeckte) „Stillhalten“ verspricht der Bank also ein exzellentes Chance-/Risikoverhältnis.
Als Anleger können Sie eine ähnlich vorteilhafte Position einnehmen, wie die Bank in diesem Beispiel. Allerdings verkaufen Sie keinen Optionsschein, sondern eine Option. Die Handelsplattform dafür ist die EUREX. Nicht zu verwechseln mit der Optionsscheinbörse EUWAX.
Auf der Homepage der EUREX finden Sie unter „Training“ Lernclips und E-Seminare, um Ihr Wissen im Geschäft mir Optionen und allem, was dazugehört, zu stärken.Das ist gar nicht so schwierig, wie es sich anfangs anhören mag.