Wann die Unterschiede bei Optionsrechten für Sie wichtig sein können
Viele Angebote im Optionsbereich heben einen komplizierten Aufbau dieser Produkte und die Frage, ob nun besser Optionsscheine oder Optionen erworben werden, steht im Vordergrund. Oft wird vergessen darauf zu achten, mit welcher Art von Optionsrecht das jeweilige Produkt ausgestattet ist. Dabei gibt es einige Unterschiede bei den Optionsrechten, die für Anleger bei der Ausübung der Option entscheidend sein können.
Mit dem Optionsrecht wird dem Erwerber von Optionen oder Optionsscheinen das Recht zugesichert eine bestimmte Anzahl des Basiswertes (Aktien, Indizes, Rohstoffe, Anleihen oder Währungen) zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Optionsrechte europäischer Art können nur zum Ende der Laufzeit ausgeübt werden
Die europäische Art des Optionsrechts bedeutet, dass Anleger die Option nur am Ende der Laufzeit ausüben können. Diese Einschränkung der Handlungsfreiheit macht sich für Anleger allerdings positiv im Preis bemerkbar.
Die günstigere Preisbildung kommt zustande, da die ausgebende Bank nur am Laufzeitende eine Umwandlung in den Basiswert garantieren muss und somit weniger Aufwand hat. Optionen und Optionsscheine mit europäischem Optionsrecht werden an den deutschen Börsen sowie an der EUREX gehandelt.
Optionsrechte amerikanischer Art sind flexibler aber teurer
Bei Produkten die mit amerikanischem Optionsrecht ausgestattet sind, ist eine Umwandlung in den Basiswert jederzeit möglich. Dieses Plus an Flexibilität macht sich allerdings in einem etwas höherem Preis gegenüber Produkten mit europäischem Optionsrecht bemerkbar.
Die meisten Optionsscheine sind mit einem Optionsrecht amerikanischer Art ausgestattet. Einige Optionen, wie DAX-Optionen, sind allerdings nicht mit amerikanischem Optionsrecht erhältlich. Hierbei ist es egal, ob es sich um Call oder Put-Optionen handelt.
Bermuda-Optionen: Zwitterprodukt mit zweifelhaftem Nutzen
Eher selten anzutreffen ist die exotische Gestaltung von Optionsrechten als Bermuda-Option. Mit dieser Variante wird versucht, die Flexibilität von amerikanischen Optionsrechten mit der günstigeren Kostenstruktur europäischer Optionsrechte zu kombinieren. Bermuda-Optionen bieten die Möglichkeit, das Optionsrecht zu einem festgelegten Tag in jedem Monat auszuüben. Sie sind kostengünstiger als Papiere mit amerikanischem Optionsrecht.
Die erhöhte Flexibilität ist aber sehr zweifelhaft, da die Kursentwicklung exakt am vorherbestimmten Tag so verlaufen muss, dass die Ausübung des Optionsrechts für den Anleger Sinn machen würde. Dies scheint eher eine Werbeeffekthascherei der Emittenten als ein wirklicher Vorteil zu sein.
Nur wer sein Optionsrecht nutzen will, muss auf die Art achten
In den wenigsten Fällen halten Privatanleger Optionen oder Optionsscheine bis zum Ende der Laufzeit (Verfallstag). Diese Derivate werden aufgrund ihres Hebels als Spekulationsobjekte eingesetzt und verlieren deshalb auch mit abnehmender Laufzeit an Wert. Nur wer Optionen oder Optionsscheine kauft, um diese wirklich bei einer entsprechende Kursentwicklung in den Basiswert umzuwandeln, muss auf die Optionsart achten. In diesem Fall sollte das amerikanische Optionsrecht gewählt werden, um die Option auch wirklich zum optimalen Zeitpunkt ausüben zu können.
Anleger, die Optionen oder Optionsscheine als Hebelprodukt zu Gewinnmaximierung einsetzten können die Art des Optionsrechts vernachlässigen. Der Preisunterschied, der sich durch die Ausstattung mit europäischem oder amerikanischem Optionsrecht ergibt, ist zwar vorhanden, durch die Hebelwirkung bei diesen Derivaten jedoch vernachlässigbar. Es sollte aber jedem Anleger bewusst sein, dass Optionen wie auch Optionsscheine nicht nur höhere Chance sondern auch höhere Risiken in sich bergen und nur für erfahrene Anleger als Produkte geeignet sind.