Devisentermingeschäft: Das Kurssicherungsinstrument im Beispiel

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Es ist kein Geheimnis, dass Währungen starken Schwankungen unterliegen.

Insbesondere Unternehmen, die international tätig sind und den Großteil ihrer Umsätze im Dollar-Raum erwirtschaften, sind manchmal auf Devisentermingeschäfte angewiesen.

Devisentermingeschäfte aufgrund von Wechselkursverschiebungen

Der Grund: Beim Abschluss eines Geschäfts stellt sich zunächst die Frage nach der Kalkulationsgrundlage.

Unternehmen wissen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht, wie der Kurs des Euros im Vergleich zum US-Dollar in der Zukunft aussehen wird.

Wird die Forderung nach gelieferter Ware dann Monate später beglichen, kann ein ansonsten lukratives Geschäft aufgrund starker Wechselkursverschiebungen trotzdem defizitär werden.

Um dies zu verhindern, bietet sich bei der Kurssicherung ein Devisentermingeschäft an. Das Beispiel ist hier eine Absicherung der Kursrelationen zwischen Euro und US-Dollar.

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Zwar haben heute mehr als 90% der Devisentermingeschäfte einen spekulativen Charakter, dennoch kann sich eine Absicherung des Grundgeschäfts durch ein Devisentermingeschäft für ein Unternehmen lohnen.

Devisentermingeschäft: Beispiel aus dem Wareneinkauf

Ein Beispiel: Ein Importeur aus Europa bezieht Waren im Wert von 1 Mio. US-$ aus Übersee.

Um das Geschäft gegen einen steigenden Dollarkurs abzusichern, erwirbt der Importeur eine Option über 100.000 US-$ (Laufzeit 100 Tage) zum Kurs von 0,80 € mit einer Optionsprämie von 0,02 €.

Damit kalkuliert der Importeur mit einem Devisenkurs von 0,82 €. Kostet der Dollar zum Fälligkeitstag aber nur 0,76 €, wird der Importeur die Option nicht ausüben und verliert damit lediglich die Optionsprämie in Höhe von 2.000 €.

Im Gegenzug kann der Importeur durch das Devisentermingeschäft zum Kassakurs von 0,76 € einen Gewinn verbuchen (Devisengeschäft 80.000 € – Kaufpreis 76.000 € = 4.000 € Gewinn).

Steigt dagegen der Kurs des US-Dollars gegenüber dem Euro innerhalb der Optionsprämie bzw. über den anvisierten Devisenkurs, macht die Ausübung der Option Sinn.

Devisentermingeschäft – was in der Praxis zu beachten ist

Fällt der Valutatag eines Devisentermingeschäfts zum Beispiel auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, kommt der Kurs am nächstgültigen Handelstag zum Tragen.

In der Praxis sind zudem sogenannte Spreads im Geld- und Devisenmarkt die Regel. Durch Spreads im Geldmarkt ist die Absicherung über ein Devisentermingeschäft zum Beispiel oft günstiger als über ein Kassageschäft.

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Importeure und Exporteure können sich also durch zweierlei Maßnahmen absichern:

Zum einen kann der Importeur in Erwartung steigender Kurse der Fremdwährung ein Devisentermingeschäft abschließen, zum anderen kann der Importeur auch eine Option kaufen, um ein Recht auf den Kauf der Fremdwährung zu erwerben.

Beim Exporteur ist die Situation umgekehrt. Dieser sichert sich durch fallende Kurse bei Fremdwährungen durch das Devisentermingeschäft ab.

Erwartet der Exporteur einen steigenden Kurs der Fremdwährung, kommt ein Optionsgeschäft zum Zuge, womit der Exporteur ein Recht erwirbt, die Fremdwährung zu verkaufen.

Zu beachten gilt aber: Devisentermingeschäfte sind auch dann bindend, wenn das Grundgeschäft gar nicht zustande kommt.