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Kindergeldantrag: Dokumente, Voraussetzungen, Tipps, Familienkasse & Co.

Kindergeldantrag: Dokumente, Voraussetzungen, Tipps, Familienkasse & Co.
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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zum Kindergeldantrag

Höhe (Stand 1. Januar 2021): Für erstes und zweites Kind 219 €, drittes Kind 225 €, jedes weitere 250 € pro Monat

Beantragung: Ab Geburt möglich, nachträglich maximal 6 Monate

Bearbeitungszeit: Ca. 1 bis 1,5 Monate

Anspruch: Wohnort in Deutschland, in einem EU-Land, in Norwegen, Island, Schweiz oder Liechtenstein; Kind ist unter 18 Jahren alt; Kind wird regelmäßig vom Antragsteller versorgt & lebt in dessen Haushalt

Kindergeldantrag für Neugeborene: Kindergeld im Überblick

Um Eltern zu entlasten, wurde vom Staat das Kindergeld eingeführt. Das Recht auf dieses hat fast jedes Elternpaar. Um das Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Kindergeldantrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dabei richtet sich die Zuständigkeit der Familienkasse nach der Agentur für Arbeit, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist.

Das Geld wird bei Annahme des Antrags auf das Konto desjenigen Elternteils überwiesen, der den Antrag gestellt hat. Der andere Elternteil muss hier jedoch vorher durch eine Unterschrift das Einverständnis geben. Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt 2021 mindestens 219 € im Monat.

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Die sogenannte Günstigerprüfung wird vom Finanzamt durchgeführt, um zu ermitteln, wie Steuervorteile des Bürgers bestmöglich wahrgenommen werden können. Es wird also überprüft, ob eine steuerlich bessere Wahl zur Verfügung steht. Hierbei ist manchmal das Kindergeld günstiger, manchmal aber auch der Kinderfreibetrag. Dieser stellt den Eltern bei der Steuererklärung einen zusätzlichen Freibetrag zur Verfügung.

Die Prüfung, ob der steuerliche Vorteil durch die Freibeträge für Kinder höher ist als das Kindergeld, findet automatisch bei Abgabe der Steuererklärung statt. Meist liegt dies bei Eltern mit einem höheren Einkommen vor. Eine Auszahlung beider Gelder ist nicht möglich.

Welche Funktion hat die Familienkasse?

Die Familienkasse ist eine Bundesfinanzbehörde, die für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs zuständig ist. Daneben gewähren sie ebenfalls das Kindergeld auf der Grundlage der Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes.

Erwähnenswert ist auch, dass die Familienkasse eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit ist. Für Eltern bedeutet dies, dass der Kindergeldantrag an die jeweils zuständige Familienkasse zu senden ist.

Was passiert nach der Genehmigung des Kindergeldantrags?

Hat man einmal einen Kindergeldantrag gestellt und wurde dieser genehmigt, heißt das noch lange nicht, dass nun Funkstille zwischen dem Antragssteller und der Familienkasse herrschen wird. Zuerst einmal müssen Veränderungen der Lebensverhältnisse kommuniziert werden.

Das hat den Grund, dass Veränderungen der persönlichen Verhältnisse Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben können. Zum Beispiel können diese die Höhe des Kindergelds verringern. Auch die Voraussetzungen für die Zahlungen werden regelmäßig von der Familienkasse überprüft. So müssen unter Umständen Unterlagen eingereicht werden, die beweisen, dass diese noch erfüllt werden.

Typische Unterlagen beweisen, dass…

  • sich die Eltern noch in Deutschland aufhalten
  • das Kind weiterhin im Haushalt des Antragsstellers lebt
  • das Kind noch in Schul- bzw. Berufsausbildung ist

Kindergeldantrag für Neugeborene: Bezugsperson & Fristen

Um den Kindergeldanspruch geltend machen zu können, muss ein schriftlicher Antrag an die Familienkasse gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 bis 1,5 Monate. Um die Zahlungen schnellstmöglich zu erhalten, empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah nach der Geburt zu stellen.

Auch wenn die Antragstellung möglicherweise später erfolgt, wird das Kindergeld ab dem Monat der Geburt gewährt. Das Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, in dem für mindestens einen Tag der Kindergeldanspruch bestand. Außerdem kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden, und zwar bis zu sechs Monaten.

Wer kann Kindergeld beantragen?

In der Regel wird das Kindergeld von einem Elternteil beantragt und anschließend bei Annahme auch an dieses Elternteil ausgezahlt. Das Geld kann allerdings unter Umständen auch direkt an das Kind gehen. Dafür ist jedoch die Voraussetzung, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es darf also keinen Unterhalt von den Eltern beziehen und auch nicht mehr bei den Eltern leben.

Kindergeld: Regelung für getrenntlebende Eltern

Wenn Eltern getrennt leben, dann erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Falls der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, verringert dieser das Kindergeld um die Hälfte.

Im Fall, dass das Kind weder bei dem einen noch beim anderen Elternteil lebt, wird dem Elternteil, welches dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, das Kindergeld zugesprochen. Bei gleich hoher Unterhaltzahlung beider Eltern (oder wenn kein Elternteil Unterhalt zahlt) muss untereinander geklärt werden, wer das Kindergeld erhält.

Was ist das Obhutsprinzip?

Das Obhutsprinzip besagt, dass die Partei der geschiedenen Eltern die Kindergeldzahlung erhält, in deren Haushalt das Kind lebt. Niedergelegt ist dieses Prinzip in § 64 Absatz 2 EstG. Lebt das Kind im Haushalt beider Eltern, so wird das Kindergeld an denjenigen ausgezahlt, den die beiden Elternteile hierzu bestimmt haben.

Fazit

 Beim Obhutsprinzip gilt also: Wer die Obhut für das Kind hat, bekommt auch das Kindergeld ausgezahlt.

Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

Die folgenden Voraussetzungen müssen für den Bezug von Kindergeld gegeben sein:

  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt (unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 18. Lebensjahr).
  • Das Kind wird vom Antragssteller regelmäßig versorgt & es lebt in dessen Haushalt (das gilt auch für Stief-, Enkel- oder Pflegekinder).
  • Der Wohnort ist in Deutschland, einem anderen Land innerhalb der EU oder in einem der Nicht-EU-Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.

Falls das Kind die Volljährigkeit bereits erreicht hat, gibt es dennoch gute Chancen auf einen erfolgreichen Kindergeldantrag. Hierfür muss nur eine der folgenden Bedingungen gegeben sein.

Bedingungen für Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr:

  • Ausbildungsbescheinigung
  • Schulbescheinigung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Behindertenausweis (bei Behinderung des volljährigen Kindes)

Vorrangige Leistungen beachten

Bei einem Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Unterhaltsleistungen ist es wichtig, diese vorrangig zu beantragen bzw. geltend zu machen.

Diese Leistungen werden dann auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld angerechnet, um dadurch die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, beenden oder zu vermindern.

Wann kann der Kindergeldantrag gestellt werden?

Ein Kindergeldantrag ist prinzipiell ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem das Kind auf der Welt ist. Wenn das Kind volljährig ist, müssen neue Unterlagen und Anträge eingereicht werden, um weiterhin von einer Kindergeldzahlung zu profitieren.

Für jedes weitere neugeborene Kind muss dann ein neuer Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Auch dies ist dann ab der Geburt wieder möglich, es reichen aber weniger Unterlagen aus.

Kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?

Wenn man nicht gleich nach der Geburt des Kindes den Antrag stellt, ist das erstmal kein Problem. Kindergeld kann rückwirkend ausgezahlt werden. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein, denn eine Nachzahlung ist nur für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung möglich. Es empfiehlt sich also spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit kein Geld verloren geht.

Wie lange dauert es bis der Kindergeldantrag genehmigt wird?

Üblicherweise dauert es ca. 1 bis 1,5 Monate bis ein Kindergeldantrag von der zuständigen Familienkasse bearbeitet wurde. Von Fall zu Fall gibt es hier aber Unterschiede. Die Anträge werden in jedem Fall sehr gründlich von den Behörden geprüft, was dann schon einmal dazu führen kann, dass das Ganze etwas Zeit in Anspruch nimmt. Auch wenn das Kindergeld rückwirkend gezahlt werden kann, sollte man nach der Geburt mit dem Antrag nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Kindergeld Auszahlungstermine 2021/21

Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden zeitgleich ausgezahlt. Die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer entscheidet darüber, wann die Beträge an Sie überwiesen werden.

Alle Auszahlungstermine für 2021 und 2022 finden Sie hier im Überblick.

Kindergeldantrag für Neugeborene: Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld wird je nach Anzahl der Kinder gestaffelt, was dazu führt, dass die Zahlungen unterschiedlich ausfallen können. Im Jahr 2019 beläuft sich der Betrag für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 €, für das dritte Kind auf 225 € und für jedes weitere Kind dann 250 € pro Monat.

Was ist ein Zählkind?

Als Zählkinder werden bei der Festsetzung des Kindergeldes Kinder aus einer anderen Beziehung bezeichnet. Diese Kinder sind bei einem Elternteil zu berücksichtigen, ohne dass dieser das Kindergeld für diese Zählkinder erhält.

Zählkinder haben die Wirkung, dass jüngere (Halb-)Geschwister in der Kindergeldhöhe nach oben wandern. Das ist möglich, da das Kindergeld nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffelt ist.

Bezugsdauer des Kindergeldes

Wenn keine weiteren Voraussetzungen getroffen wurden, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Wenn die weiteren Voraussetzungen jedoch erfüllt wurden, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Faktoren für einen verlängerten Kindergeldbezug:

  • Allgemeinbildende Schulen
  • Berufsbildende Schulen / Berufsschulen
  • Betriebliche Ausbildung
  • Studium

Auszahlung des Kindergeldes

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich über die Familienkasse an den Kindergeldberechtigten. Im Internet finden sich Tabellen mit dem Auszahlungskalender für das jeweilige Jahr, wo die Überweisungstermine für das Kindergeld samt Wochentagen hinterlegt sind. Verzögerungen durch Feiertage an Werktagen sind hier ebenfalls vermerkt. Bei entsprechendem Studium der Unterlagen weiß jeder genau, wann mit der nächsten Überweisung vom Kindergeld zu rechnen ist.

Kindergeld beantragen – So geht’s!

Um Kindergeld zu erhalten, muss erst einmal ein Antrag gestellt werden. Je nachdem, welche Bescheinigungen notwendig sind, müssen mehrere Formulare ausgefüllt werden. Den Online-Antrag finden Sie hier.

Kindergeldantrag KG1 & die Anlage Kind

Die beiden wichtigsten Formular bei dem Antrag für Kindergeld sind der Vordruck KG 1 und KG 1 k. Das erste dieser Formulare muss man auf jeden Fall beim ersten Kind ausfüllen. Anschließend muss dem Antrag die Geburtsbescheinigung für Kindergeld oder die Geburtsurkunde beigefügt werden.

Die Anlage Kind fragt dann Details zum jeweiligen Kind ab, für das die Sozialleistung beantragt wird. Neben Namen und Geburtsdatum werden auch Details zum Verhältnis zum Kind und etwaige Behinderungen abgefragt.

Tipp

Da die Familienkasse nach dem ersten Kind bereits alle grundsätzlichen Details besitzt, kann für weitere Kinder ein verkürztes Prüfungsverfahren angewendet werden.

Welche Unterlagen werden für den Kindergeldantrag benötigt?

Um einen erfolgreichen Kindergeldantrag zu stellen, benötigt es so einiger Unterlagen. Zuallererst bedarf es der originalen Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde für einen Antrag. Des Weiteren dürfen keine Zweifel darin bestehen, dass das Kind im Haushalt des Antragstellers aufgenommen ist.

Sollte ein Antrag erst später nach der Geburt gestellt werden, muss diese Zugehörigkeit gegebenenfalls schriftlich nachgewiesen werden. Diese Erklärung, zusammen mit den Formularen, reicht für einen hoffentlich erfolgreichen Antrag aus.

Kann der Kindergeldantrag online gestellt werden?

Je nach Kommune und technischem Entwicklungsstand unterscheiden sich die Möglichkeiten im Bereich des Internets, was den Kindergeldantrag angeht. In jedem Fall ist es aber möglich, den Antrag auf Kindergeld online vorzubereiten, ausdrucken und bei der Familienkasse abzugeben.

Die modernere Variante, die bereits von einigen Kommunen angeboten wird, beinhaltet einen komplett online verlaufenden Antrag auf alle Leistungen. Dazu ist allerdings eine online Registrierung notwendig. Das lohnt sich aber, denn dann kann man sich einen Besuch bei der Familienkasse oder einen postalischen Versand sparen. Erwähnenswert ist noch, dass ein neuer Personalausweis benötigt wird, um einen Kindergeldantrag übers Web stellen zu können.

Beantragung von Kindergeld für ein weiteres Kind

Bei zweiten, dritten oder weiteren Kindern empfiehlt es sich, dass der neue Antrag von demjenigen gestellt wird, der bereits den ersten Kindergeldantrag gestellt hat. So kann das Prüfungsverfahren verkürzt werden. Der Antragsteller sollte unbedingt daran denken die Kindergeldnummer anzugeben. Diese sollte bereits vom ersten Kind vorliegen.

Ansonsten läuft das Ganze nicht anders ab als beim ersten Mal. Einfach die Anträge online raussuchen und an die Familienkasse übermitteln oder, falls es die Kommune anbietet, direkt online einreichen.

Kindergeldantrag: Besonderheiten für ältere, behinderte & volljährige Kinder

Beim Kindergeld gibt es einige Besonderheiten, die man sich unbedingt zu Nutzen machen sollte. Es gibt beispielsweise so manche Regelung, um auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres noch Kindergeld erhalten zu können. Aber auch bei Kindern mit Behinderungen gibt es Sonderregeln, von denen man profitieren kann.

Kann ein Kind für sich selbst Kindergeld beantragen?

Im Normalfall können Kinder keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da dieser den Eltern zusteht. Wenn jedoch nicht sichergestellt werden kann, dass das Kindergeld tatsächlich dem Kind zugutekommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen. Hier würde das Kindergeld dann an das Kind gezahlt werden, wobei die Eltern zwar weiterhin anspruchsberechtigt bleiben. Es werden also lediglich die Zahlungen weitergeleitet und nicht der Anspruch.

Kindergeldbezug für volljährige Kinder

Das Kindergeld wird, sofern man die weiteren Bedingungen nicht erfüllt, nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Ist das Kind nun volljährig, heißt das aber nicht, dass man auf Kindergeld verzichten müsste. In folgenden Situationen besteht auch nach Erreichen der Volljährigkeit Anspruch auf Kindergeld:

  • Das Kind absolviert zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium.
  • Das Kind macht eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) & arbeitet höchstens eingeschränkt. Das heißt, über das Jahr hinweg wird weniger als durchschnittlich 20 Wochenstunden gearbeitet. Wie viel das Kind mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Aber auch in der sogenannten Übergangszeit besteht ein Anspruch auf die Sozialleistung. Zum Beispiel kommt es zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oft zu solch einer Übergangszeit. Sollte diese jedoch länger anhalten, kommt es zu Problemen. Es besteht nämlich ab dem 5. Monat kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Im Freiwilligendienst oder Praktikum wird jedoch weiterhin Kindergeld ausgezahlt.

Regelungen für Kinder mit Behinderungen

Von einem lebenslangen Kindergeld profitieren Kinder, die wegen einer Behinderung auch später nicht für sich selbst sorgen können. Die Behinderung muss hier jedoch schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Beim Bezug des Kindergeldes für Kinder mit Behinderung ist ein amtlicher Nachweis der Behinderung in Form eines Behindertenausweises, eines Feststellungsbescheids des Versorgungsamtes oder eines Rentenbescheids erforderlich.

Kindergeld – Fazit

Kindergeld ist eine Sozialleistung, die helfen soll, die Kosten, die die Kinder verursachen, abzudecken. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, kann somit monatlich eine Zuwendung vom Staat erhalten. Diese erleichtert es Familien mit Kindern Fuß zu fassen und für grundlegende Dinge, die das Kind braucht, sorgen zu können.

Gerade in Verbindung mit dem Elterngeld, welches ebenfalls beantragt werden kann, bieten sich neue Chancen für Familien. Immerhin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist es möglich, Kindergeld vom Staat zu beziehen. Diese Zuwendung sollten sich Eltern nicht entgehen lassen.