Gemeinschaftsdepot: Wie sinnvoll? Vorteile und Nachteile

Glückliches Paar hat sich ein Gemeinschaftsdepot entschieden
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Ein Wertpapierdepot benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel eine Aktie, ETF, Fonds oder Anleihen kaufen sowie einen Sparplan nutzen möchten. Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Depots, nämlich dem Einzeldepot sowie dem Gemeinschaftsdepot. In beiden Fällen werden die gekauften Wertpapiere im Depot für den oder die Depotinhaber seitens der Bank oder einem Broker verwahrt. In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich bei einem Gemeinschaftsdepot handelt. Sie erfahren darüber hinaus etwas über die Vor- und Nachteile dieser Depotform, wie sinnvoll ein Gemeinschaftsdepot ist und was eigentlich nach einer Trennung oder im Todesfall mit dem Depotvermögen wie einer Aktie oder einem ETF-Sparplan passiert.

Gemeinschaftsdepot – eine Zusammenfassung

  • Bei einem Gemeinschaftsdepot handelt es sich um ein Wertpapierdepot, bei dem es mindestens zwei Depotinhaber gibt.
  • Sehr gut geeignet sind Gemeinschaftsdepots insbesondere für Verheiratete sowie für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Es gibt beim Gemeinschaftsdepot zwei Varianten, nämlich zum einen das „Und-Depot“ sowie zum anderen das „Oder-Depot“.
  • Vorteile eines Gemeinschaftsdepots sind der gemeinsame Aufbau des Vermögens, eventuelle Steuervorteile sowie geringere Kosten als bei zwei Einzeldepots.
  • Nachteilig ist vor allem ein „Und-Depot“, weil dann sämtliche Verfügungen von beiden oder mehr Depotinhabern gemeinsam veranlasst werden müssen.

Was ist ein Gemeinschaftsdepot?

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot, bei dem es mindestens zwei Depotinhaber gibt. In der großen Mehrheit handelt es sich beim Inhaber um ein Ehepaar, welches seine Wertpapiere gemeinsam verwalten lassen möchte. Allerdings kann sich das Depot alternativ ebenso auf andere Personen beziehen, wie zum Beispiel Inhaber eines Unternehmens oder Menschen, die gemeinsam in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Welche Arten an Gemeinschaftsdepots gibt es?

Wichtig zu wissen ist, dass es das Gemeinschaftsdepot in den folgenden zwei Varianten gibt:

  • Und-Depot
  • Oder-Depot

Der Unterschied besteht darin, dass sämtliche Verfügungen über das Depot bei einem „Und-Depot“ von allen Depotinhabern gemeinsam getroffen und genehmigt werden müssen. Die Bank darf demzufolge keinen Auftrag ausführen, der lediglich von einem der Depotinhaber erteilt wird.

Das ist beim „Oder-Depot“ anders. In diesem Fall reicht die Order eines der Depotinhaber aus, damit die Bank oder der Broker diese ausführen dürfen. Häufig wird ein Gemeinschaftsdepot für den Vermögensaufbau genutzt, zum Beispiel durch einen ETF-Sparplan, eine Aktie oder Fonds.

Wer ist Eigentümer eines Depots?

Der Depotinhaber ist Eigentümer eines Depots, was sowohl auf das Einzeldepot als auch auf das Gemeinschaftsdepot zutrifft. Der Inhaber wiederum ist die Person, auf dessen Namen das Depot eröffnet wird. Bei einem Gemeinschaftsdepot sind das mindestens zwei Personen

Welche Kosten verursacht ein Gemeinschaftsdepot?

Grundsätzlich gibt es beim Gemeinschaftsdepot in der Regel keine anderen Kostenarten, als es bei einem Einzeldepot der Fall ist. Allerdings besteht bei einem gemeinsam geführten Depot der Vorteil, dass die Gebühr lediglich für ein Depot anfällt und nicht etwa für zwei Einzeldepots, die getrennt voneinander verwaltet werden.

Typische Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsdepot stehen können, sind:

  • Depotgebühr
  • Ordergebühr
  • Positionsgebühr

Je nach Angebot der Banken oder Broker beläuft sich die Gebühre für das Depot in der Regel auf 10 bis 50 Euro jährlich.

Es gibt jedoch ebenfalls Depotkonten, die von der Bank oder dem Broker kostenlos angeboten werden.

Hinzu kommen stets die Ordergebühren, wenn Sie der Bank also beispielsweise einen Auftrag zum Kauf bestimmter Wertpapiere wie einer Aktie oder einem ETF erteilen.

Die Positionsgebühr gibt es heutzutage eher selten. Sie beinhaltet, dass pro Position im Depot ein bestimmter Betrag an Gebühr in Rechnung gestellt wird.

Welche Wertpapiere können im Gemeinschaftsdepot verwahrt werden?

Im Gemeinschaftsdepot können Sie die gleichen Wertpapiere wie in einem Einzeldepot verwahren lassen. Das sind für gewöhnlich: Aktie, Anleihe, ETF, Fonds, Zertifikate und Optionsscheine.

Was sind die Vorteile beim Gemeinschaftsdepot?

Da Sie zum Beispiel als Ehepaar stets die Alternative zwischen einem Gemeinschaftsdepot und jeweils pro Person einem Einzeldepot haben, ist es sinnvoll, sich mit den Vor- und Nachteilen des gemeinsamen Depots zu beschäftigen.

Die wichtigsten Vorzüge sind bei einem Gemeinschaftsdepot im Überblick:

  • Autonomes Handeln bei einem „Oder-Depot“
  • Geringere Kosten als bei zwei Einzeldepots
  • Gemeinsamer Freistellungsauftrag
  • Gemeinsamer Vermögensaufbau
  • Gemeinsamer Sparplan für ETFs und Fonds
  • Eventuell steuerliche Vorteile

Ein Vorteil besteht beim Gemeinschaftsdepot darin, dass (bei einem „Oder-Depot“) zwar beide Depotinhaber entscheidungsberechtigt sind, es jedoch in der Praxis ausreicht, wenn eine Person zum Beispiel einen Auftrag erteilt. Das kann insbesondere dann günstig sein, wenn der andere Depotinhaber vorübergehend krank oder auf sonstige Art und Weise verhindert ist. Zudem gibt es im Vergleich zu einem Einzeldepot, welches beide Depotinhaber getrennt voneinander führen könnten, einen Kostenvorteil.

Was sind die Nachteile beim Gemeinschaftsdepot?

Neben den genannten Vorteilen sollten Sie ebenfalls die Nachteile kennen, die unter Umständen beim Gemeinschaftsdepot für die Depotinhaber zum tragen kommen können. Das sind im Überblick:

Eventuell steuerliche Nachteile (Schenkungssteuer)

Eine Gefahr besteht beim Depot, welches zwei oder mehr Personen gemeinsam führen, im Hinblick auf Steuernachteile. In der Regel wird das angelegte Vermögen in Form der Wertpapiere wie eine Aktie, einem ETF oder Fonds als halbe Schenkung an den jeweils anderen Partner angesehen. Die Grundlage ist, dass die Werte auf Gemeinschaftskonten stets rechtlich betrachtet zu gleichen Teilen den Inhabern, meistens Eheleuten, gehören.

Hat also beispielsweise der eine Ehepartner sämtliche Wertpapiere im Depot, wie zum Beispiel einen ETF oder eine Aktie, gekauft, wird der Gegenwert zur Hälfte dem anderen Partner zugerechnet. Deshalb sollten Sie bei einem Gemeinschaftsdepot die entsprechenden, steuerlichen Regelungen achten. Es kann bei hohen Vermögenswerten sogar passieren, dass der Schenkungssteuer-Freibetrag überschritten wird.

Umständliche Verfügungsregelung bei einem „Und-Depot“

Ein weiterer Nachteil existiert nur bei „Und-Depot“. Dieses ist relativ umständlich zu führen, weil Broker und Bank darauf achten müssen, dass jeder Auftrag von allen Depotinhabern genehmigt wird.

Differenzen bei der Anlagestrategie

Zudem kommt es häufiger zu Differenzen im Hinblick auf die Anlagestrategie, weil die eine Person zum Beispiel in einen ETF-Sparplan investieren möchte, während die andere Person eine Aktie oder einen bestimmten Fonds bevorzugt. Daher sollte Einigkeit über die Geldanlage herrschen, wenn Sie sich für ein Gemeinschaftsdepot entscheiden.

Wo kann ich ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Die meisten Banken und Broker, die ein Einzeldepot im Angebot haben, stellen ebenso ein Gemeinschaftsdepot zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie ein gemeinsames Depot bei einer Filialbank, einer Direktbank oder einem Online-Broker für Wertpapiere eröffnen können. Meistens lässt sich die Depoteröffnung heutzutage komplett über das Internet oder sogar per App durchführen. Ein Vergleich der Angebot ist sinnvoll, denn bei den Gebühren gibt es durchaus Unterschiede.

Wann und für wen ist ein Gemeinschaftsdepot sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist ein Gemeinschaftsdepot im Vergleich zum Einzeldepot für Verheiratete oder Personen in einer eingetragenen Partnerschaft. Diese haben ohnehin meistens gemeinsame Kassen, sodass die Verwaltung der Wertpapiere innerhalb eines Gemeinschaftsdepots sinnvoll ist.

Ebenfalls hilfreich sind Gemeinschaftsdepots für Unternehmen, die ihr Anlagevermögen zum Teil in Wertpapiere investieren möchten. Gibt es mehrere Unternehmensinhaber, kann das Gemeinschaftsdepot auf diese Personen lauten.

Wann eignet sich kein Gemeinschaftsdepot?

Weniger sinnvoll sind Gemeinschaftsdepots für nicht verheiratete und in einer Gemeinschaft lebende Paare sowie Personen, die in keiner engeren Beziehung zueinander stehen. In dem Fall sollten Sie ein Einzeldepot wählen, auch wenn dadurch eine etwas höhere Kostenbelastung entstehen kann.

Was passiert bei einer Trennung mit dem Gemeinschaftsdepot?

Da die Depotinhaber eines Gemeinschaftsdepots häufig Ehepartner sind, stellt sich die Frage, was eigentlich nach einer Trennung mit dem Depot passiert. Wem gehören dann zum Beispiel ETF Fonds, eine im Depot verwahrte Aktie oder Anleihen, die auf dem Depot verbucht sind? In der Regel verhält es sich so, dass die im Depot befindlichen Wertpapiere mit dem entsprechenden Gegenwert jeweils zur Hälfte an die ehemaligen Partner aufgeteilt werden.

Gemeinschaftsdepot: Was passiert im Todesfall?

Sollte einer der zwei Inhaber eines Gemeinschaftsdepots sterben, beläuft sich die Erbmasse auf die Hälfte des Depotgegenwertes. Dieser wird dem verstorbenen Depotinhaber zugerechnet. Wer diesen Teil des Depotwertes erhält, muss im Zuge der Erbschaft geklärt sein.

Kann man ein Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot übertragen?

In der Regel ist es problemlos möglich, ein Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot zu übertragen. Es können entweder bestimmte Wertpapiere wie ein ETF, Fonds oder eine Aktie aus dem Gemeinschaftsdepot in ein Einzeldepot übertragen werden. Alternativ lösen die Depotinhaber das Gemeinschaftsdepot auf, um anschließend ein oder zwei Einzeldepots zu eröffnen.

Unsere Tipps: Worauf beim Gemeinschaftsdepot achten?

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps geben, worauf Sie im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsdepot achten sollten.

Tipp 1: Wählen Sie am besten ein „Oder-Depot“, weil ein „Und-Depot“ in der Praxis relativ umständlich ist.

Tipp 2: Eröffnen Sie ein „Oder-Depot“ nur zusammen mit einer Person, der Sie vertrauen und mit der Sie in einer engen Bildung stehen, wie zum Beispiel dem Ehepartner.

Tipp 3: Einigen Sie sich vor dem Eröffnen des Gemeinschaftsdepots über die gemeinsame Anlagestrategie, sodass es anschließend nicht zu Streitigkeiten kommt.

Tipp 4: Beachten Sie eventuelle Nachteile bei der Steuer. In der Regel werden Anteile des Depots als Schenkung an die jeweils andere Person als Depotinhaber betrachtet.

Tipp 5: Vergleichen Sie die Angebote und denken Sie daran, dass nicht alle Banken und Broker ein Gemeinschaftsdepot offerieren.

Gibt es Alternativen zum Gemeinschaftsdepot?

Es gibt im Prinzip nur eine echte Alternative zum Gemeinschaftsdepot: das Einzeldepot mit einer Vollmacht an eine andere Person. Sollten Sie zum Beispiel als Ehepartner gemeinsam über vorhandene Wertpapiere verfügen möchten, jedoch kein Gemeinschaftsdepot eröffnen, bietet sich das Einzeldepot an. Sie müssen dann jedoch als Depotinhaber ihrem Partner eine Vollmacht erteilen, damit dieser ebenfalls zum Beispiel Aufträge zum Depot erteilen darf.

Beachten Sie bitte, dass der Inhaber der Vollmacht nicht automatisch ein Miteigentumsrecht am Depot hat, wie es bei einem Gemeinschaftsdepot der Fall wäre.