Broker – Auswahl, Gebühren & Expertentipps
Wissenswertes zu Brokern
Definition: Broker arbeitet als Vermittler, wickelt Kauf- bzw. Verkaufsaufträge ab.
Funktion: Für Anleger stellen Broker den Zugang zum Wertpapiermarkt dar.
Umfang: Egal, ob Aktien, Devisen oder Rohstoffe. Alles läuft über einen Broker.
Vergleich: Zwischen Hausbank und Onlinebroker – Brokergebühren, Assets uvm. sind Faktoren.
Empfehlung: Kostenfallen und versteckte Kosten bei der Auswahl des richtigen Brokers vermeiden.
Definition: Was ist ein Broker?
Ein Broker stellt für Privatanleger den Türöffner zum Wertpapierhandel dar. Sowohl an der Börse als auch im sogenannten OTC (Over the Counter)-Markt vermittelt er im Auftrag der Kunden Wertpapiergeschäfte.
Mit einem gut funktionierenden Programm kann man zwar selbständig handeln, doch die jeweilige Order kann nicht selbständig ausgeführt werden. Dies ist Aufgabe des Brokers. Hier agiert er als fachkundiger Vermittler und führt die Order, d.h. die Kauf- und Verkaufswünsche der Anleger, aus. Da die schnelllebigen Finanzmärkte weltweit sich ständig ändernden Gesetzen und Auflagen unterliegen, muss ein Broker diese jederzeit beherrschen.
Wie ein Broker arbeitet, hängt unter anderem davon ab, ob es um Aktien, Devisen oder CFDs geht. Teils wird an der Börse gehandelt, teils außerbörslich. Während Aktienorders an die Börse weitergeleitet werden, wo ein „Market Maker„ die Preise stellt, übernimmt am OTC-Markt der Broker diese Funktion mit. Bei CFDs beispielsweise stellt er die Orders verschiedener Kunden gegeneinander oder er selbst bzw. seine Bank geht das Gegengeschäft ein. Beim Devisenhandel über Forex leitet der Broker Orders direkt an den Markt oder an einen Market Maker. Dieser nimmt dann die Position gegen den Kunden ein.
Der Begriff Börsenmakler wird für Broker heutzutage kaum noch verwendet. Dies waren früher die amtlich bestellten Kursmakler, die im Auftrag von Unternehmen arbeiteten. Oft steht der Begriff Broker für eine Bank, die sich auf Wertpapierhandel spezialisiert hat. So wie beispielsweise die Consorsbank oder das Online-Wertpapierportal S-Broker der Sparkassen.
Warum brauche ich einen Broker?
Eine Privatperson kann ohne Broker nicht direkt an der Börse mit Finanzprodukten handeln. Hierzu bedarf es einen Broker mit entsprechender Zulassung von der Finanzaufsicht. Diese Vorgehensweise soll die Effektivität und die Erhaltung von Qualitätsstandards im Wertpapierhandel sichern.
Die Notwendigkeit eines Brokers ergibt sich sowohl für den börslichen Handel als auch für den außerbörslichen Handel. Manche Finanzprodukte, beispielsweise Devisen, werden im OTC-Markt gehandelt. Dies wird Interbankenhandel genannt. Der Name Interbanken kommt daher, dass früher solche Finanzprodukte zwischen Banken gehandelt wurden.
Ein Broker schafft Zugang zu all diesen Märkten.
Welche Brokerarten gibt es?
Broker lassen sich in der Art der Ausführung der Order und im Bereich der Spreads (Differenz zwischen Geld- und Briefkurs) unterscheiden. Je nach Broker-Typ und Anbieter können hier durchaus große Unterschiede festgestellt werden. Grob unterscheidet man zwischen den folgenden 5 Brokerarten:
- Dealing Desk
- Market Maker
- ECN
- STP
- IB
Definition: Dealing Desk
Beim Dealing Desk (Handelstisch) wandert jede Ihrer Order über einen Handelstisch der Handelsabteilung. Es erfolgt von dort aus eine Weiterleitung an die Börse oder OTC. Häufig findet eine (automatisierte) Qualitäts- und Konsistenzprüfung statt.
Definition: Market Maker
Der Market Marker leitet die Orders nicht an die Börse weiter, sondern stellt eigene Kurse auf. Die Orders sollen über sein eigenes System ausgeführt werden. Das bedeutet, dass er die Orders seiner Kunden untereinander bedient. Teilweise nimmt auch der Market Maker selbst die Gegenposition ein, wenn sich keine passende Order finden lässt.
Definition: ECN
Beim ECN (Electronic Communication Network) werden die Orders direkt an den Interbankenmarkt weitergeleitet. Es gibt keine Zwischenstelle wie dem Dealing Desk. Die Preise bilden sich über die Spreads des Interbankenmarktes. Das Orderbuch und die Marktbreite können jederzeit eingesehen werden.
Definition STP
Der STP (Straight Through Processing) ist ein Broker, der die Order an einen Liquidity Provider (Börsenhändler) weiterleitet. Dies ist eine Bank, die direkten Zugang zum Interbankenmarkt hat. Hier wird die Order ausgeführt.
Definition: IB
Der IB (Introducing Broker) unterscheidet sich vom STP darin, dass er nur einen Börsenhändler besitzt. Dieser zahlt ihm für jede Order eine Provision. Häufig anzutreffen ist dieser Broker im Forex-Bereich (Foreign Exchange – Handel mit Währungen im Devisenmarkt).
Je nachdem, was der Privatanleger handeln möchte, muss er sich den richtigen Broker aussuchen. In der Realität gibt es dazu Mischformen. Ein Broker kann Market Marker im Devisengeschäft sein und ECN-Broker im Fremdwährungshandel. Wie die einzelnen Anbieter arbeiten, sollte vorab mit dem Broker besprochen werden. In den allermeisten Fällen hat aber der Nutzer nur wenig Optionen bzw. auch Nachteile dadurch wie der Broker arbeitet.
Der Broker-Vergleich: Wie wählt man den passenden Broker aus?
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Neben Brokern der Hausbank und Onlinebrokern gibt es hinsichtlich Art, Qualität und regulatorischen Kriterien große Unterschiede, die zu beachten sind.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Punkte bei der Auswahl des richtigen Brokers aufgezeigt werden:
Broker Erreichbarkeit
Wichtig ist vor allem, dass ein Broker gut erreichbar ist. Technische Schwachstellen im System oder Eingabefehler können schnell Ärger bereiten. Manchmal kommen Orders nicht an, weil die Handelsplattform im entscheidenden Augenblick abgestürzt ist. Für alle Fälle sollte man die Telefonnummer des Brokers für einen schnellen Kontakt griffbereit halten.
Handelsplätze: Wertpapier-Handel an Börsen vs. außerbörsliche Handelsplätze
Vor der Auswahl des richtigen Brokers sollte sich der Anleger klar machen, an welchen Handelsplätzen er Finanzprodukte erwerben möchte.
Online Broker beispielsweise bieten ihren Kunden sowohl die Teilnahme am Handel auf dem herkömmlichen Börsenparkett als auch am außerbörslichen Handel an. Privatanleger haben dank Online Brokern die Möglichkeit, direkt mit Emittenten oder Maklern zu handeln. Der Preis des Finanzproduktes wird über den Online Broker zwischen Anleger und Emittent verhandelt. Der Anleger muss dann innerhalb von Sekunden über den Abschluss dieses Geschäftes entscheiden.
Jedoch ist beim außerbörslichen Handel Vorsicht geboten. Die geringe Handelskontrolle und die fehlende Transparenz bergen für unerfahrene Privatanleger gewisse Risiken beim Trading.
Welche Produkte können Sie bei diesem Broker handeln?
Nicht jeder Broker bietet alle gängigen Produkte und alle Börsen zum Trading an. Alle Broker eröffnen Ihnen trotzdem eine breite Varianz an handelbaren Produkten wie z. B. Aktien. Sie können im Prinzip alle Anlageklassen abdecken, die Sie als Trader handeln möchten.
Hier muss der Kunde vorab alle Informationen überprüfen und auf Basis seiner Präferenzen eine Entscheidung treffen. Idealerweise behält sich der Trader hier noch Flexibilität vor, damit er für eine neue Anlageklasse nicht den Broker wechseln muss.
Wie geeignet ist die Handelsmaske?
Wenn Sie übers Internet handeln, ist eine übersichtliche und leicht zu bedienende Handelsmaske, in der Sie Ihre Order erteilen, wichtig. In diesem Punkt haben viele Broker in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Übersichtlichkeit, Usability und schnelle Reaktionszeiten – auch auf dem Smartphone – gehören heutzutage zum Must-have.
Testen Sie die Wartezeiten der Hotlines. Es kann vorkommen, dass Sie kurzfristig Hilfestellung durch Ihren Broker bei einer Order benötigen.
Wie sicher ist Ihr Geld bei dem Broker?
Ein wichtiger Punkt ist die Einlagensicherung.
Alle in Deutschland tätigen Banken sind Mitglieder eines Einlagensicherungsfonds. Achten Sie bei ausländischen Unternehmen darauf, wie hoch die entsprechenden Summen sind. Wenn Sie diesbezüglich auf Nummer sicher gehen wollen, wählen Sie deutsche Institute aus.
Ihr Bargeld im Depot ist bei einer Insolvenz des Brokers genauso wie bei Ihrer Hausbank geschützt.
Hinweis:
Wertpapiere wie Aktien, die Sie im Depot halten, sind im Falle der Insolvenz eines Brokers ausgeklammert. Diese werden für Sie nur verwahrt und gehören somit prinzipiell nicht zur Insolvenzmasse.
Brokergebühren
Der Broker vermittelt Wertpapiergeschäfte auf Rechnung des Anlegers und verlangt dafür Gebühren. Bei Dax-Aktien können diese bis zu 0,08% vom jeweiligen Kurs betragen. Dies lässt sich nicht vermeiden. Die Höhe hängt vom Umfang der Dienstleistung und der Preispolitik des Anbieters ab.
Gerade Broker regulärer Kreditinstitute bieten Markt- und Unternehmensanalysen sowie Beratung. Weniger erfahrene Anleger haben damit Vorteile, doch sind Filialbanken teurer als Onlinebanken und Anlagetipps sind generell mit Vorsicht zu genießen.
Broker haben ihre eigenen Interessen, sprich Provisionen im Blick. Insofern lohnt es, sich viel eigenes Fachwissen anzueignen, um Kaufempfehlungen – beispielsweise für Aktien – besser einschätzen zu können. Günstiger sind Online- bzw. Direktbanken. Das Einrichten eines Depots ist oft kostenlos.
Die Brokergebühren wollen wir uns im Folgenden genauer anschauen.
Brokergebühren Vergleich: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Die richtige Brokerwahl kann ausschlaggebend für den Erfolg Ihrer Geldanlage sein. Der günstige Einkauf von Waren und Dienstleistungen ist ein entscheidender Faktor bei jedem Geschäft. Und die Geldanlage zählt dazu.
Bei jedem Kauf und Verkauf von Wertpapieren an der Börse zahlen Sie Gebühren an Ihre Bank oder Ihren Broker. Diese fallen entsprechend dem Anbieter unterschiedlich hoch aus.
Depotführungsgebühren: unüblich und obendrein unnötig
Früher war es für Banken undenkbar, ein kostenloses Wertpapierdepot für Privatanleger zu führen. Gerade die Filialbanken ließen sich diesen Service gut und teuer bezahlen. Seitdem es Direktbanken gibt, hat sich das Kostenmodell grundsätzlich geändert.
Bei den meisten Online-Brokern gehört ein kostenloses Konto inzwischen zum Standard. Man kann tatsächlich sagen, dass es eher unüblich ist, heutzutage noch Depotführungsgebühren zu berechnen.
Online-Broker, die Depotgebühren verlangen
Es gibt Online-Broker, die Depotgebühren verlangen.
So wird bei der Onvista-Bank (ehemals Fimatex), die zur französischen Großbank Société Generale gehört, ein Depot nur im ersten Jahr nach der Eröffnung gebührenfrei geführt. Anschließend berechnet der Online-Broker 0,05% des Depotwerts pro Halbjahr.
Bei einem 30.000 € Depot wären dies 15 € pro Halbjahr, sprich 30 € Gebühren pro Jahr. Bei einem Depotbestand von 100.000 € sind es jährlich 100 €.
Weniger stark ins Gewicht fallen die Depotgebühren bei SBroker, der Online-Depotbank der Sparkassen. Sie liegen bei 1,95 € pro Monat (= 23,40 € pro Jahr).
Die Gebühr wird quartalsweise berechnet. Sie entfällt, wenn Ihr verwahrtes Vermögen über diesem Betrag liegt oder wenn Sie mindestens eine Wertpapiertransaktion im Quartal tätigen.
Gebühren bei Online-Brokern: Lassen Sie sich von Werbeaussagen nicht blenden
Kostenlose Depotführung und unschlagbar günstige Wertpapierorders – auf diesen einfachen Nenner lassen sich die Werbeaussagen der meisten Online-Broker bringen. Das stimmt nur zum Teil, auch hier fallen versteckte Gebühren an.
Daher lohnt es sich, die Gebühren genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Banken erbringen nicht alle Leistungen kostenfrei. Sie verlangen für Leistungen Geld, auf die Sie bei Eröffnung des Depots nicht gekommen wären.
Machen Sie sich mit den wichtigsten Kostenfallen vertraut. Dann können Sie sich den Broker aussuchen, der am besten zu Ihrem Verhalten passt. Alternativ können Sie auf Leistungen verzichten, die Ihnen nicht wichtig erscheinen und die Ihr Portemonnaie unnötig belasten.
Wertpapierorders: Diese Kostenfallen sollten Sie kennen
Die in der Werbung genannten Ordergebühren mögen günstig sein, sie gelten meist für einen Beispielfall, den die Bank in ihrer Werbung zitiert. Wie viel Sie tatsächlich zahlen, hängt davon ab, wie Sie einen Kauf oder Verkaufsauftrag von Wertpapieren tatsächlich ausgestalten.
Aufgepasst heißt es besonders bei folgenden Fallen:
Direkthandel: Günstige Ordergebühren, ungünstige Kurse
Die erste Falle lauert bei der Frage, wo Sie Ihre Wertpapiere ordern. Achten Sie darauf, dass im Orderformular, das Sie online ausfüllen, nicht „Direkthandel“ oder „Sekundenhandel“ eingetragen ist.
Damit ist der außerbörsliche Handel gemeint. Über diesen Direkthandel reduzieren Banken ihre eigenen Wertpapierbestände oder stocken sie auf. Das mag auf den ersten Blick günstig aussehen, da viele Online-Broker für den Direkthandel geringere Gebühren nehmen.
Der Schein trügt: Die Kurse, die Sie bekommen, sind häufig ungünstig für Sie. Konkret bedeutet dies: Über den Direkthandel kaufen Sie ein Wertpapier teurer ein und verkaufen es billiger.
Gerade bei größeren Orders sind Sie besser bedient, wenn Sie über Xetra oder eine Präsenzbörse (Frankfurt, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf) handeln.
Fondskauf: Umgehen Sie den Ausgabeaufschlag
Beim Fondskauf sollten Sie Ihr Augenmerk auf das Feld „Handelsplatz“ richten. Den Eintrag „KAG“ – die Abkürzung für Kapitalanlagegesellschaft – meiden Sie besser. Das ist die Fondsgesellschaft selbst, die Ihnen die Anteile gegen einen Ausgabeaufschlag verkauft.
Dieser Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5,5% der Anlagesumme. Bei vielen Fonds an der Börse können Sie sich dieses Geld sparen. Dort zahlen Sie bei einer Order in der Regel den Spread (den Unterschied zwischen börslichem An- und Verkaufskurs).
Viele Broker lassen sich eine Orderänderung zahlen
Sie ordern gern mit Limit? Dann legen Sie sich lieber gleich fest, als Ihre Order später noch zu ändern. Das gilt zumindest, wenn Sie bei einem Broker sind, der für nachträgliche Orderänderungen eine extra Gebühr berechnet.
Das ist gängige Praxis, beispielsweise bei der DAB-Bank oder dem Online-Broker Comdirect. 2,50 € kostet bei beiden Brokern eine spätere Orderänderung. Bei Maxblue, dem Online-Broker der Deutschen Bank, zahlen Sie 4,90 € pro Änderung.
Unter den Begriff „Orderänderung“ fällt auch die Anpassung Ihrer StopLoss-Limits. Das ist nichts anderes als ein limitierter Verkaufsauftrag. Aber nicht jeder Broker berechnet Ihnen jede Änderung. Kostenfrei sind nachträgliche Änderungen beispielsweise bei Flatex oder der Onvista-Bank.
Gebühren für einen Depotübertrag sind nicht statthaft:
Für die Übertragung Ihres Depots auf einen anderen Broker darf die Bank keine Gebühr berechnen. Das entschied vor Jahren der Bundesgerichtshof (30. November 2004, Aktenzeichen: XI ZR 49/04).
Gebühren für eine Orderstreichung
Broker, die sich eine Orderänderung extra zahlen lassen, nehmen auch für eine Streichung Geld, und zwar in aller Regel in der gleichen Höhe. Die DAB-Bank verlangt bei der Streichung einer Order beispielsweise 2,50 €. Ein Verfall von zeitlich limitierten Orders kostet bei einigen Depotbanken Gebühren. Die Comdirect verlangt bei Nichtausführung für den Verfall einer limitierten Order ebenfalls 2,50 €.
Laufende Gebühren für Stop-Loss-Marken
Auch das Setzen von Stop-Loss-Kursen kann ins Geld gehen. Beispielsweise beim Online-Broker Comdirect. Im Preisverzeichnis findet sich lapidar der Hinweis: „Erteilung eines limitierten Auftrags ohne Ausführung – 2,50 € pro Monat (Nichtausführung durch Verfall oder Streichung möglich).“
Machen Sie sich klar, was das heißt: Unter die limitierten Aufträge fallen Ihre Stop-Loss-Marken. Für jedes Wertpapier, bei dem Sie eine Stop-Loss-Marke setzen, zahlen Sie im Monat 2,50 €.
Teilausführungen
Es kann passieren, dass ein Kauf- oder Verkaufsauftrag nicht sofort vollständig erledigt wird. Diese Gefahr besteht vor allem bei weniger liquiden Titeln, wie Aktien aus dem Ausland und kleinen Nebenwerten. Dann wird die Börse Ihren Auftrag in zwei oder drei Teile aufspalten.
Es gibt Broker, wie beispielsweise Flatex und SBroker, die dann die volle Ordergebühr berechnen. Sie behandeln die Teilausführung als zusätzliche Order.
Gerechtfertigt ist dies nicht: Die Börsen stellen den Banken tagesgleiche Teilausführungen nicht extra in Rechnung. Wenn Ihre Bank von Ihnen Geld für Teilausführungen verlangt, die noch am gleichen Tag ausgeführt werden, so ist das nichts als Beutelschneiderei.
Ordergebühren bei Spar- und Auszahlplänen
Fonds- und ETF-Sparpläne sind sinnvoll, aber die Gebühren für die Transaktionen sind nicht günstig. Zwar bekommen Sie einen günstigen Durchschnittspreis, wenn Sie Fondsanteile häppchenweise für immer den gleichen Betrag kaufen. Denn sind die Fondsanteile teuer, werden automatisch weniger gekauft.
Aber die Banken verlangen für Fondssparpläne gute Gebühren. Meist nehmen sie für den Ankauf der Fondsanteile einen Festpreis, zum Beispiel 2,50 €. Die Einrichtung oder Löschung eines Sparplans kostet meistens nichts.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie kaufen per Sparplan jeden Monat Fondsanteile für 50 €. Bei einer monatlichen Ordergebühr von 2,50 € bedeutet das: 5% Ihres Sparvolumens geht für die Transaktionskosten drauf.
Damit nicht genug: Auch für einen Auszahlplan nehmen viele Broker Geld – und zwar in der gleichen Höhe. Dazu kommen ratenabhängige Entgelte (z. B. 0,25% der investierten Summe bei der DAB-Bank).
Aufpreise für Order per Telefon oder Fax
Online-Banken sind weit günstiger als Filialbanken, wenn Sie Ihre Wertpapieraufträge online eingeben. Ordern Sie per Telefon oder Fax, muss ein Mitarbeiter Ihren Auftrag in die Ordermaske eingeben – und das lassen sich Online-Broker gut bezahlen. In aller Regel verlangen sie einen Aufpreis von rund 10 €. Grund genug, bei Online-Brokern auch die Aufträge online einzustellen.
Transaktionsgebühren für Auslandsdividenden
Haben Sie Aktien in Ihrem Depot, deren Stammgesellschaft ihren Sitz im Ausland hat? Dann achten Sie darauf, ob Ihr Broker Ihnen Jahr für Jahr für die Dividendengutschrift eine „Transaktionsgebühr Ausland“ in Rechnung stellt.
Das machen beispielsweise Maxblue mit stolzen 19,90 € und Flatex mit 5 € pro Ausschüttung. Diese Transaktionsgebühr wird auch dann verlangt, wenn sich die Aktiengesellschaft im Euro-Raum befindet. Nur manchmal übernimmt die ausschüttende Gesellschaft solche Gebühren pauschal für ihre Investoren.
Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Auslandsaktien, die Sie länger halten wollen, sollten Sie besser bei einem Broker kaufen, der dies nicht berechnet.
Gebühren für die Beschaffung von Eintrittskarten zur Hauptversammlung
Eintrittskarten zur Hauptversammlung beschafft Ihnen Ihr Broker. Das gilt zumindest bei Inhaberaktien und kostet in der Regel keine Gebühr. Manche Online-Depotbanken lassen sich diesen Service aber bezahlen.
5,95 € kostet dieser Service bei Flatex. Diese Gefahr besteht allerdings nur bei Inhaberaktien, bei Namensaktien lädt die Aktiengesellschaft selbst ein.
Extra-Gebühren für die Zusendung von Papierbelegen
Wenn Sie sich Dokumente in Papierform zusenden lassen, müssen Sie dafür oft weit mehr als die Ausdruck- und Portokosten zahlen. Oft berechnen die Online-Broker 10 € pro Beleg.
Für eine Jahres-Erträgnisaufstellung will Maxblue beispielsweise 20 €, für manuell erstellte Steuerbescheinigungen 29 €. Die Jahres-Steuerbescheinigung ist bei den meisten Brokern kostenfrei.
Günstige Online-Broker für Casual Trader
Besonders für Einsteiger im Aktiengeschäft haben sich die drei folgenden Online-Broker bewährt:
Als Einsteiger bezeichnen wir Casual Trader, die nicht mehr als zehn Transaktionen pro Monat durchführen wollen. Außerdem müssen sie alle ihre Investitionen über Xetra laufen lassen und sind auf ein Auftragsvolumen von 1000 € beschränkt.
Wer mit diesen Einschränkungen leben kann oder sein Anlageverhalten darin wiedererkennt, der kann mit den folgenden drei Online-Brokern ordentlich Geld sparen. Hier fallen keinerlei Depotgebühren an:
Zum einen wäre das die Nordnet Bank (mit dem Nordnet Depot), dann Flatex und noch die Onvista-Bank (mit dem Classic Depot).
Diese drei Plattformen bieten dem Aktienneuling günstige Handelskonditionen und vor allem niedrige Gebühren pro Order. Beim Nordnet Depot der Nordnet Bank kostet eine Order zum Beispiel 4,99 €. Bei Flatex bezahlen Sie glatte 5,00 € und beim Classic Depot der Onvista-Bank 5,99 Euro pro €.
Broker – Das Fazit zur Broker-Übersicht
Der Anleger hat bei der Auswahl des für ihn richtigen Brokers viele Kriterien zu überprüfen. Insbesondere die Kosten für das Trading sind ein wichtiger Punkt.
Bei der Auswahl eines Brokers sollten aber nicht nur günstige Gebühren im Vordergrund stehen. Und beim regen Handel bringt es wenig, wenn man mit der Software nicht klarkommt, die der Broker anbietet.
Einsteigern ist das persönliche Gespräch in einer Filialbank anzuraten. Ein intensives Gespräch mit einem Finanzspezialisten der Bank dient in allen Fällen der besseren Verständlichkeit der Möglichkeiten eines Kleinanlegers auf dem Börsenparkett.
Im Gegensatz zu Filialbanken können Online-Broker die Kosten für Kleinanleger minimieren. Diese Kostenreduzierung bei Online Brokern ist durch den Verzicht auf Kundenberater und die nicht vorhandene Filiale zu erklären. Somit muss jeder Kleinanleger für sich entscheiden, wo für ihn die Präferenzen liegen – in der persönlichen Betreuung oder der Kostenersparnis.
Die Gebührenmodelle müssen vom Anleger auf seine individuellen Bedürfnisse hin überprüft werden. Hier ist im Vorfeld eine klare Definition der Art von Geschäften, die der Anleger tätigen möchte, ratsam.
Die Häufigkeit seiner Aktivitäten sowie das Handelsvolumen sind entscheidende Merkmale, die einen Einfluss auf die Gebührenordnung eines Online Brokers haben können. Proberechnungen helfen bei der Entscheidungsfindung.
Aber wie immer im Leben sollten Sie Ihre Entscheidung für einen neuen Broker nicht nur von dem einen Kriterium „Preis“ abhängig machen. Es nützt Ihnen der günstigste Discount-Broker nicht viel, wenn Sie dort die Produkte nicht handeln können, die in Ihrem Anlage-Fokus liegen.