Entgeltumwandlung: Vorteile für Arbeitnehmer mit Beispiel
Schon seit über zwei Jahrzehnten unterstützt die Politik den Aufbau einer privaten Altersvorsorge, weil deutlich geworden ist, dass die gesetzliche Rente alleine zur späteren Sicherung des Lebensunterhaltes in den meisten Fällen nicht ausreichen wird. Unter anderem aus diesem Grund gibt es die sogenannte Entgeltumwandlung.
In unserem Beitrag möchten darauf eingehen, worum sich bei der Entgeltumwandlung handelt und wie diese funktioniert. Ferner erläutern wir die Vorteile für Arbeitnehmer, für wen sich die Entgeltumwandlung eignet und erläutern Ihnen ebenfalls etwas zum Versteuern und zu Krankenkassenbeiträgen bei Auszahlung der Betriebsrente.
Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?
Mit dem Begriff der Entgeltumwandlung ist gemeint, dass ein Teil des Einkommens der Arbeitnehmer direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Man spricht in dem Zusammenhang auf einer Gehaltsumwandlung, da die Teile des Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Eine derartige Entgeltumwandlungsvereinbarung besteht mittlerweile mit allen Arbeitgebern.
Seit 2002 haben Arbeitgeber die Verpflichtung, ihren Mitarbeitern eine derartige Entgeltumwandlung zu offerieren. Die angebotenen Durchführungswege zur betrieblichen Rente darf der Arbeitgeber allerdings selbst wählen, wie zum Beispiel:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung für Mitarbeiter?
Durch die Entgeltumwandlung und den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge fallen die monatlichen Einkünfte, der Lohn oder das Gehalt der Mitarbeiter natürlich zunächst etwas geringer aus, wenn es um das Nettoeinkommen geht. Auf der anderen Seite ist die Betriebsrente mit zahlreichen Vorteilen verbunden und auch die stattfindende Entgeltumwandlung im Speziellen. Zu diesen Vorzügen, von denen die Mitarbeiter auf Basis einer Entgeltumwandlungsvereinbarung profitieren, gehören insbesondere:
- Zuschuss seitens des Arbeitgebers von mindesten 15 Prozent ist Pflicht
- Sozialabgaben auf ein Teil des Bruttogehaltes werden eingespart
- Besteuert wird lediglich das verbleibende Einkommen
- Innerhalb der Einzahlungsphase ist nichts im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung zu beachten
- Sie können bis zu 564 Euro pro Monat steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen
Es gibt also deutliche Vorteile, die mit der Entgeltumwandlung verbunden sind. So sparen Sie auf einen (kleinen) Teil der Einzahlungen für die Betriebsrente Sozialabgaben und damit auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens. Für neu abgeschlossene Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge gilt ferner, dass die Arbeitgeber seit drei Jahren (2019) dazu verpflichtet sind, die Beiträge mit 15 Prozent zu bezuschussen.
Seit diesem Jahr trifft das auch auf bestehende Verträge zu. Ebenfalls von Vorteil ist, dass während der Einzahlungshase innerhalb der Einkommensteuererklärung nichts zu beachten ist. Im Gegenteil, denn Sie können sogar bis zu 564 Euro pro Monat steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen lassen.
Wer sollte die Entgeltumwandlung nutzen?
Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird sich die Entgeltumwandlung lohnen. Allerdings muss zumindest der etwas negativ Aspekt berücksichtigt werden, dass natürlich die Einzahlungen in die gesetzliche Rente dadurch, dass eine Entgeltumwandlung stattfindet, etwas niedriger ausfallen. Das wiederum hat die Konsequenz, dass die spätere Bruttorente innerhalb der gesetzlichen Rente etwas geringer ausfällt, weil eben weniger Rentenpunkte vorhanden sind.
Im Hinblick auf die Entgeltumwandlung und die damit betriebliche Altersvorsorge wird allerdings auf der anderen Seite häufig von einer sogenannten Pluspunkterente gesprochen. Damit ist gemeint, dass die Betriebsrente die Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenkasse mehr als kompensieren kann. Im Saldo profitieren daher die weitaus meisten Arbeitnehmer von der Betriebsrente und somit von der Entgeltumwandlung, da die Vorteile deutlich überwiegen.
Entgeltumwandlung: Was ist bei Steuern und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase zu beachten?
Wie Sie erfahren haben, müssen Sie während der Einzahlungsphase in die betriebliche Altersvorsorge und der damit Entgeltumwandlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung nichts beachten. Der Grund besteht darin, dass mit einer Gehaltsumwandlung ein direkter Abzug von Ihrem Bruttoeinkommen stattfindet. Das wiederum führt dazu, dass eine automatische Auflistung der Beiträge in der Lohnsteuerjahresabrechnung stattfindet.
Anders stellt sich die Situation allerdings bei der Auszahlung der späteren Betriebsrente dar. Im Hinblick auf die Steuer ist zu beachten, dass die Betriebsrentenzahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind. Positiv ist allerdings, dass dieser persönliche Steuersatz meistens im Alter geringer ist, weil einfach die Rente niedriger als das vorherige Einkommen sein wird.
Sozialabgaben müssen dann später ebenfalls auf die Auszahlungen der Betriebsrente geleistet werden, die auf der Gehaltsumwandlung basiert. Das betrifft Prinzip sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, sodass dann die folgenden Sozialabgaben anfallen.
- Krankenversicherungsbeiträge
- Beiträge zur Pflegeversicherung
Wie hoch darf die Entgeltumwandlung sein?
Die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer darf im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge nicht unbegrenzt ausfallen. Stattdessen liegt die Begrenzung bei vier bzw. acht Prozent (je nach Durchführungsweg) auf Grundlage der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die für die Deutsche Rentenversicherung gilt. Im Jahre 2022 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung exakt 7.050 Euro monatlich.
Beispiel für die Entgeltumwandlungsrechnung
Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung in der Rechnung aus – im Vergleich mit einem Einkommen ohne Entgeltumwandlung. Dazu stellen wir entsprechend einmal die Daten und Zahlen mit und einmal ohne Entgeltumwandlung gegenüber.
Ohne Entgeltumwandlung
Bruttoeinkommen: 3.200 Euro
Anfallende Sozialabgaben (ca.): 650 Euro
Einkommensteuer (ca.): 500 Euro
Nettoeinkommen: 2.050 Euro
Mit Entgeltumwandlung
Bruttoeinkommen: 3.200 Euro
Beiträge zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung): 200 Euro
Relevantes Bruttoeinkommen: 3.000 Euro
Sozialabgaben (ca.): 600 Euro
Steuer (ca.): 450 Euro
Nettoeinkommen: 1.950 Euro
An dieser Aufstellung erkennen Sie, dass das Nettoeinkommen zwar durch die Entgeltumwandlung geringer ist. Dafür allerdings steht ein Nettobeitrag zur Betriebsrente gegenüber, der im Beispiel etwa 120 Euro beträgt. Zudem gibt es eine Ersparnis von insgesamt knapp 100 Euro bei der Steuer und den Sozialabgaben.