Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Für wen ist sie geeignet?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Für wen ist sie geeignet?
adobe stock - Coloures-Pic
Inhaltsverzeichnis

Zwar wird mittlerweile vom sogenannten Drei-Schichten-Modell gesprochen, dennoch basiert die Altersversorgung in Deutschland nach wie vor auf drei Säulen. Dazu zählt neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge die betriebliche Altersversorgung, die Betriebsrente. Oftmals ist die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente, die in erster Linie Arbeitnehmern im späteren Rentenalter gutgeschrieben wird.

In unserem Beitrag gehen wir zunächst darauf ein, worum es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (kurz bAV) handelt. Ferner erläutern wir, wie sie funktioniert und für wen diese Form der Altersvorsorge überhaupt geeignet ist. Darüber hinaus erläutern wir die Entgeltumwandlung und gehen im Detail auf die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge ein.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Oberbegriff für verschiedene Leistungen, die ein Arbeitgeber an Beschäftigte richtet, die sich wiederum in erster Linie auf die Altersversorgung beziehen. Eingeschlossen in die betriebliche Altersvorsorge werden oftmals noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel die Versorgung von Hinterbliebenen, sollte der ehemalige Mitarbeiter sterben oder auch eine Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit.

Die betriebliche Altersvorsorge ist gleichzeitig eine wichtige Säule der Altersversorgung in Deutschland und basiert in erster Linie darauf, dass Arbeitgeber zumindest einen Anteil an den entsprechenden Einzahlungen übernehmen. Darüber hinaus beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer Steuervorteile, insbesondere im Vergleich zum privaten Sparen. Unternehmen profitieren dadurch, dass sie ihre Mitarbeiter durch Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge noch besser an die Firma binden können.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

In Deutschland ist jedes Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zu offerieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Firmen – mit Ausnahme von Verpflichtungen aufgrund eines Tarifvertrages – zwingend dazu verpflichtet sind, selbst etwas zum Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge beizutragen. Sie sind allerdings dazu aufgefordert, den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mindestens einen Weg anzubieten. Im Hinblick auf die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zwei Varianten.

Zum einen existieren zahlreiche Arbeitgeber, welche die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter finanzieren. Dies wird auch als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung bezeichnet und beinhaltet, dass ab Eintritt in die Rente später die Auszahlung der Betriebsrenten erfolgt. Die zweite Alternative besteht darin, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Entgeltumwandlung nutzen, auf die wir im späteren Verlauf unseres Beitrages noch näher eingehen werden.

Das beinhaltet, dass die Arbeitnehmer selbst einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine entsprechende Altersvorsorge fließen lassen, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung. Seit einigen Jahren müssen Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen bis zu 15 Prozent Zuschuss (Arbeitgeberzuschuss) auf die entsprechende Entgeltumwandlung mit dem zugrunde liegenden Vertrag zahlen. Der Ablauf und damit auch die Funktionsweise einer betrieblichen Altersvorsorge gestaltet sich für gewöhnlich in die folgenden Schritte:

  • Vorgesetzte oder zuständigen Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge ansprechen
  • Für einen der angebotenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden
  • Betriebliche Altersvorsorge abschließen
  • Betriebsrente wird ab Renteneintritt bezahlt

Zahlreiche Arbeitnehmer wissen gar nicht, ob es in ihrem Betrieb eine betriebliche Altersvorsorge gibt und in welcher Form diese angeboten wird. Daher sollte der erste Schritt immer darin bestehen, das Gespräch mit einem Vorgesetzten oder den zuständigen Mitarbeitern zu diesem Thema zu suchen. In der Regel ist die Personalabteilung dafür verantwortlich, dass den Mitarbeitern in diesem Bereich ein Angebot gemacht wird.

Sollte das Unternehmen mehrere Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge im Angebot haben, können Sie sich natürlich für eine Variante entscheiden. Bietet die Firma keine Betriebsrente an, besteht auf jeden Fall der Anspruch, die zuvor erläuterte Entgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen. In dem Fall könnten Sie sich beispielsweise dafür entscheiden, eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Anschließend schließen Sie die von Ihnen gewünschte betriebliche Altersvorsorge ab. In der Regel erhalten Sie dann ab dem Renteneintritt die entsprechenden Leistungen aus dem Vertrag.

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge geeignet?

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass Ihre Firma eine Betriebsrente offeriert, sollten Sie diese Option wahrnehmen. Es handelt sich dabei nämlich prinzipiell um geschenktes Geld, sodass diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nahezu ausnahmslos für jeden berechtigten Mitarbeiter lohnenswert ist. Etwas anders stellt sich die Situation dar, falls es lediglich die Option der Entgeltumwandlung gibt. Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich krankenversichert ist. Deswegen ist die betriebliche Altersvorsorge in erster Linie für die folgenden Gruppen in der Regel sehr gut geeignet:

  • Arbeitnehmer mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis
  • Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • geringfügig Beschäftigte
  • Geschäftsführer
  • Auszubildende

Ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge existiert allerdings lediglich unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auch eine Entgeltumwandlung akzeptiert, also den Aufbau der Vorsorge faktisch selbst übernimmt. Immerhin gibt es seit dem Jahre 2019 eine Verpflichtung für Firmen, diesbezüglich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent zu zahlen. Noch höher kann der entsprechende Betrag sein, wenn er zum Beispiel in Tarifverträgen festgelegt ist.

Worum handelt es sich bei der Entgeltumwandlung?

Im bisherigen Beitrag haben wir schon öfter von der Entgeltumwandlung gesprochen. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich im Detail? Nicht alle Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern eine eigene Betriebsrente zur Verfügung. Trotzdem sind sie verpflichtet, den Beschäftigten den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Dies geschieht dann im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung, die Mitarbeiter beanspruchen können. Dagegen kann sich der Arbeitgeber nicht wehren, denn er ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine solche Entgeltumwandlung vorzunehmen.

Die Konsequenz der Entgeltumwandlung besteht darin, dass den Mitarbeitern jeden Monat ein Teil ihres Bruttoeinkommens einbehalten wird. Dieser fließt über den Arbeitgeber in die gewählte, betriebliche Altersvorsorge. Der monetäre Vorteil besteht für die Beschäftigten darin, dass für den entnommenen Betrag keine Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Das wiederum bedeutet, dass sich das Bruttoeinkommen verringert und in der Summe weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen. In der Regel fließen die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine sogenannte Direktversicherung. Dabei kann es sich um einen Renten- oder Lebensversicherung handeln. Welche weiteren Formen der betrieblichen Altersvorsorge es gibt, darauf gehen wir im nächsten Abschnitt unseres Beitrages näher ein.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge existieren?

Es bestehen mehrere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die im Allgemeinen auch als Durchführungswege bezeichnet werden. Aktuell (2022) gibt es fünf dieser Durchführungswege, die von den jeweiligen Arbeitgebern angeboten werden können, nämlich:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Arbeitgeber sind keineswegs dazu verpflichtet, sämtliche dieser fünf Durchführungswege zur Verfügung zu stellen. Sie müssen lediglich eine Alternative offerieren, sodass Mitarbeiter prinzipiell die Möglichkeit haben, eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen zu können. Worin die Unterschiede zwischen den zuvor aufgeführten Durchführungswegen im Detail bestehen, möchten wir im Folgenden kurz anhand der jeweiligen Entscheidungswege erläutern.

bAV: Direktzusage

Die Direktzusage wird häufiger alternativ als Pensionszusage bezeichnet. Sie beinhaltet vor allem, dass die jeweilige Firma, also der Arbeitgeber, später im Rentenalter ihren ehemaligen Mitarbeitern eine vereinbarte Leistung zahlen. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine monatliche Betriebsrente. Aufgrund der sogenannten Direktzusage gibt es meistens noch weitere Absicherungen, wie zum Beispiel für Hinterbliebene, sollte der ehemalige Mitarbeiter sterben. Welchen Umfang die Direktzusage später von den Leistungen her hat, ist in erster Linie von den folgenden drei Faktoren abhängig:

  • Höhe des Einkommens während der Tätigkeit
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Sonderfaktoren

Die Finanzierung einer solchen Pensionszusage wird normalerweise vollständig vom Arbeitgeber übernommen.

bAV: Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der meistens im Rahmen der Entgeltumwandlung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall schließt die Firma für ihre Mitarbeiter entweder einen Einzelvertrag oder einen Gruppenvertrag ab, der sich in der Regel auf eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung bezieht. Der Abschluss wird entsprechend für die Arbeitnehmer beim jeweiligen Versicherungsunternehmen vorgenommen. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass nicht der Mitarbeiter, sondern stattdessen der Arbeitgeber sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragsschuldner ist.

Demgegenüber treten die Arbeitnehmer sowohl als Begünstigte als auch als Bezugsberechtigte auf. Vorteilhaft bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass Direktversicherungen streng durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass später tatsächlich eine garantierte Mindestleistung an die Rentner fließt.

bAV: Pensionskasse

Ein dritter Weg der betrieblichen Altersvorsorge sind die sogenannten Pensionskassen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die eigenständig und rechtlich selbstständig agieren. Träger sind in der Regel mehrere Firmen (Arbeitgeber). Die Finanzierung solcher Pensionskassen erfolgt normalerweise durch Einzahlungen der Träger sowie aus Vermögenserträgen. Ein Merkmal der Pensionskassen besteht im Zusammenhang mit dem Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge vor allem darin, dass die vorhandenen Vermögen vergleichsweise sicher und somit konservativ investiert werden müssen. Demzufolge wird großen Wert auf eine dauerhafte und vor allem sichere Rendite gelegt.

bAV: Pensionsfonds

Beim Pensionsfonds handelt es sich ebenfalls um einen Versorgungsträger, der rechtlich eigenständig und selbstständig ist. Im Unterschied zur Direktversicherung und den zuvor erläuterten Pensionskassen ist ein wesentlicher Unterschied der Pensionsfonds, dass diese nicht an die strengen Regularien gewöhnlicher Lebens- oder Rentenversicherungen gebunden sind. Stattdessen ist es den Pensionsfonds erlaubt, vorhandenes Vermögen zum Beispiel in Aktien oder Aktienfonds zu investieren. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass das Risiko im Hinblick auf die Höhe der späteren Auszahlung zwar steigt. Dafür jedoch existieren bessere Chancen auf überdurchschnittliche Erträge.

bAV: Unterstützungskasse

Im Vergleich zu den anderen vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kommt die Unterstützungskasse der Praxis nicht ganz so häufig zum Tragen. Die Unterstützungskasse selbst ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen betrieben wird. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Unterstützungskasse um einen eingetragenen Verein. Die Finanzierung wird durch die entsprechenden Arbeitgeber vorgenommen, wobei alternativ auch die Entgeltumwandlung möglich ist.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Im Hinblick auf die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge muss zwischen zwei Phasen differenziert werden. Zunächst gibt es die Ansparphase, in der entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bzw. beide Parteien Beiträge in die entsprechende Form der Altersvorsorge einzahlen. Ist die Ansparphase abgeschlossen, folgt danach in der Regel übergangslos die Auszahlungsphase. Was die Besteuerung angeht, so sind in dieser Phase bei einer Entgeltumwandlung Zahlungen von bis zu acht Prozent steuerfrei. Lediglich bis zu vier Prozent sind von der Sozialversicherung befreit. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird bzw. bis zu dieser wird der Abzug ermöglicht.

Im Gegensatz zur Ansparphase ist eine ausgezahlte Betriebsrente im Rahmen der Auszahlphase in vollem Umfang steuerpflichtig. Positiv ist in dem Zusammenhang lediglich zu erwähnen, dass die Einkommen der späteren Rentner für gewöhnlich geringer als während des Arbeitslebens sind, sodass ein geringerer Steuersatz greift. Auf der anderen Seite fallen allerdings Krankenversicherungsabgaben an, zumindest unter der Voraussetzung, dass der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.