Rente mit 63: Voraussetzungen und was es zu beachten gilt

Rente mit 63: Voraussetzungen und was es zu beachten gilt
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Viele Bürger haben das Ziel, nicht erst im gewöhnlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren den Ruhestand zu beginnen. Stattdessen interessieren sich viele für eine Rente mit 63 – sie möchten in Frührente gehen. Da ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei der Frührente handelt und wer diese vorgezogene Altersrente nutzen kann. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, wie die entsprechenden Abschläge berechnet werden, wie Sie die Rente mit 63 beantragen und was es sonst noch zu beachten gibt. 

Welches Regelrenteneintrittsalter gilt in Deutschland?

Wann Sie in Rente gehen können, hängt maßgeblich mit Ihrem Geburtsdatum zusammen. Der Grund besteht darin, dass eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters schon seit Jahren in Kraft getreten ist. Die sogenannte Regelaltersgrenze liegt mittlerweile bei 67 Jahren. Eben diese Regelaltersgrenze gestaltet sich je nach Jahrgang unterschiedlich und sieht wie folgt aus:

  • Erhöhung der Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat für die Jahrgänge von 1947 bis 1958
  • Erhöhung der Regelaltersgrenze um jeweils zwei Monate für die Jahrgänge von 1959 bis 1963
  • Alle Jahrgänge ab 1964: Renteneintrittsalter mit 67 Jahren

Worum handelt es sich bei der Rente mit 63?

Die Rente mit 63 Jahren wird häufig auch als Frührente bezeichnet. Der Renteneintrittstermin ist dann eben nicht erst mit 67 Jahren, sondern bereits vier Jahre vorher. 63 Jahre sind im Hinblick auf das Renteneintrittsalter auch der frühestmögliche Termin, zu denen Menschen hierzulande überhaupt in den Ruhestand gehen können, wenn sie bereits von den Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse profitieren möchten.

Wenn Sie sich allerdings für diese Variante der Rente mit 63 entscheiden, dann müssen Sie im Hinblick auf die Rentenhöhe sogenannte Rentenabschläge hinnehmen. Diese aktuell belaufen sich auf 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Ruhestand gehen. Wenn Sie also die Rente mit 63 Jahren anstreben, gehen Sie vier Jahre eher in Rente und müssen dementsprechend auf immerhin nicht unerhebliche 14,4 Prozent der eigentlich vorgesehenen Rente verzichten. Zudem gelten diese Rentenabschläge nicht nur zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 ein, sondern dauerhaft – bis zu Ihrem Tod.

Inzwischen gibt es mehrere Arten von Frührenten bzw. sogenannter vorgezogener Altersrenten, nämlich:

  • Für langjährig Versicherte
  • Für Schwerbehinderte
  • Für besonders langjährig Versicherte
  • Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Als langjährig Versicherte werden alle Personen bezeichnet, die mindestens 35 Beitragsjahre haben und dementsprechend über diesen Zeitraum hinweg in die Rentenkasse eingezahlt haben. Demgegenüber gelten Sie dann als besonders langjährig Versicherter, wenn es sich um 45 Beitragsjahre oder mehr handelt. 

Sie müssten dann allerdings bereits mit Ihrem 18. Lebensjahr begonnen haben, Einzahlungen in die gesetzliche Rente vorzunehmen, wenn Sie später die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen möchten. Für langjährig Versicherte gibt es jedoch abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, sondern erst ab einem Alter von 65 Jahren ist dann die Altersrente ohne Abzüge möglich.

Wie hoch ist die Rente mit 63 Jahren?

Wie hoch die Rente mit 63 Jahren später ausfallen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Höhe der Einzahlungen (Rentenpunkte)
  • Versicherungsjahre
  • Abschläge ab Renteneintritt 

Grundlage ist also natürlich zunächst einmal der Zeitraum und die Höhe der Rentenbeiträge, die während des Arbeitslebens in die Rentenkasse geflossen sind. Durch die Einzahlungen sammeln Sie sogenannte Rentenpunkte, die dann später einen gewissen Wert pro Punkt haben. Generell findet mit 63 ein Abschlag statt, den wir bereits angesprochen haben.

Die Frührente führt allerdings nicht nur dazu, dass Rentenabschläge hingenommen werden müssen. Darüber hinaus verringert sich auch die eigentliche Altersrente, weil Sie vier Jahre früher damit aufgehört haben, in die Rentenkasse einzahlen. Wie hoch die Rente dementsprechend mit 63 Jahren sein kann, möchten wir im folgenden Beispiel verdeutlichen:

  • Eigentliches Rentenalter mit 67: 1.300 Euro monatlich
  • Rente mit 63: 14,4 Prozent Abschlag
  • Rente nach Abschlag: 1.112,80 Euro pro Monat
  • Reduzierung durch vier Jahre weniger Einzahlungen: 50 Euro monatlich
  • Effektive Rente mit 63: 1.062,80 Euro

An diesem Beispiel sehen Sie, dass Sie durch die Frührente mit insgesamt im Vergleich zur eigentlich kalkulierten Rente mit 67 Jahren monatlich fast 250 Euro weniger Geld auskommen müssen. Die Rentenhöhe ist also nicht unerheblich geringer, als wenn Sie noch vier weitere Jahre arbeiten würden. 

Wie wird die Rente mit 63 beantragt?

Wenn Sie sich für die Rente mit 63 entschieden haben, fließt Ihnen diese nicht automatisch zu, sondern Sie müssen zwingend einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Dieser sollte mindestens drei Monate gestellt werden, bevor der gewünschte Rententermin ansteht. Mittlerweile ist es möglich, den Rentenantrag auf die Rente mit 63 online einzureichen. Die folgenden Daten und Angaben sind notwendig: 

  • Steueridentifikationsnummer
  • Bescheid über Sozialleistungen
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Arbeitsvertrag (nur bei Altersteilzeit)

Neben diesen Daten und Zahlen brauchen Sie eventuell zusätzlich einen Nachweis über sogenannte Wartezeiten, die in der Rentenversicherung noch nicht registriert sind. Diese können sich zum Beispiel aus der Studienzeit ergeben. Sollten Sie geplant haben, nach Beginn der Rente mit 63 einen Nebenjob auszuführen, müssen Sie die Höhe des geplanten Einkommens ebenfalls angeben. Sollten Sie den Rentenantrag zu spät einreichen, wird dieser zwar nicht abgelehnt. Sie erhalten dann allerdings erst ab den späteren Monaten die Rentenzahlungen.

Fazit zur Rente mit 63

Die Rente mit 63 bietet Menschen in Deutschland die Möglichkeit, schon früher als mit 67 Jahren in den Ruhestand einzutreten. Allerdings müssen dann dauerhafte Rentenabschläge hingenommen werden, die sich bei der Frührente mit 63 auf 14,4 Prozent belaufen können. Daher sollte es immer eine individuelle Abwägung sein, ob Sie die Rente auch nach den Abschlägen noch als ausreichend ansehen oder/und privat vorgesorgt haben.