Versorgungsausgleich nach einer Scheidung: Definition und Funktion

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Vollzug einer Scheidung werden die Rentenanwartschaften der ehemaligen Ehepartner aufgeteilt
  • Beim Versorgungsausgleich gibt es im Wesentlichen zwei Teilungsmethoden – die interne und externe Teilung
  • Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich und in dem Zusammenhang auch darüber, ob dieser rechtswirksam durchgesetzt wird
  • Möchten Ehepaare nach einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich durchführen lassen, können sie darauf in einem zuvor geschlossenen Ehevertrag verzichten

Im Rahmen einer Scheidung gibt es eine Reihe von Formalitäten, die erledigt werden müssen. Zu den wichtigen Punkten gehört nicht nur die Regelung des Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern, sondern ebenfalls der sogenannte Versorgungsausgleich. Dieser soll dazu führen, dass nach der Scheidung eine gerechte Aufteilung der Ansprüche auf eine spätere Altersvorsorge stattfindet.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Als Versorgungsausgleich wird eine Aufteilung der Renten- und Versorgungsansprüche bezeichnet, die ehemalige Ehepartner nach der Scheidung haben. Im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich gibt es immer einen ausgleichspflichtigen Ehegatten und einen Ex-Partner, der den Ausgleich empfängt.

Ausgleichspflichtig ist immer der Ex-Ehepartner, der während der Dauer der Ehe mehr Versorgungs- und Rentenanwartschaften erworben hat. Dieser ist dann verpflichtet, einen Teil davon an den ehemaligen Partner zu übertragen. Das führt dazu, dass im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine Aufteilung der erworbenen Versorgungsanwartschaften jeweils zu 50 Prozent erfolgt.

Was ist die Aufgabe des Versorgungsausgleichs?

Die Zielsetzung des Versorgungsausgleichs beruht darauf, dass fast immer während einer Ehezeit die beiden Partner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwerben. Nur wenn beide Einkommen exakt identisch wären, würden dementsprechend beide Ex-Partner die gleichen Versorgungs- und Rentenanwartschaften erwerben. Da dies allerdings normalerweise nicht der Fall ist, tritt an der Stelle nach der Scheidung der Versorgungsausgleich in Kraft.

Die wesentliche Aufgabe des Versorgungsausgleichs besteht darin, die Unterschiede im Hinblick auf die Rentenanwartschaften während der Ehephase auszugleichen. Rechtliche Basis ist übrigens das sogenannte Versorgungsausgleichsgesetz. Der Versorgungsausgleich soll einem gewissen Sinne Gerechtigkeit schaffen, sodass die Ehepartner von allen während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften jeweils die Hälfte erhalten. 

Welche Teilungsarten gibt es beim Versorgungsausgleich?

Grundsätzlich gibt es beim Versorgungsausgleich zwei Teilungsmethoden, nämlich: 

  • Interne Teilung
  • Externe Teilung

Die interne Teilung ist in der Praxis das absolut gängige Verfahren. Diese beinhaltet, dass jeder der zwei Ex-Partner die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen Partners erhält, die sich während der Ehezeit angesammelt haben. Damit wird gewährleistet, dass faktisch beide Ex Partner die gleichen Vorsorgeansprüche innerhalb der Ehephase bekommen. Die interne Teilung wird immer dann vorgenommen, wenn die erworbenen Anrechte vom gleichen Versorgungsträger stammen, was in der Regel in Form der gesetzlichen Rentenkasse der Fall ist. 

Gibt es allerdings unterschiedliche Versorgungsträger, so kann es in der Praxis zur sogenannten externen Teilung kommen. In dem Fall findet ein Übertrag der jeweiligen Rentenansprüche auf den anderen Versorgungsträger des Ex-Partners statt. Eine solche Konstellation kann es vor allem dann geben, wenn einer der ehemaligen Partner Beamter bzw. Beamtin ist. 

Wer entscheidet über den Versorgungsausgleich?

Die Entscheidung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich wird vom zuständigen Familiengericht getroffen. Das begründet sich damit, dass der Versorgungsausgleich ein Teil des Aufhebungs- und Scheidungsverfahrens darstellt. Damit das zuständige Familiengericht die entsprechende Entscheidung über den Versorgungsausgleich treffen kann, werden Informationen von den Versorgungsträgern im Hinblick auf die erworbenen Rentenanrechte eingeholt. Innerhalb des anstehenden Scheidungsurteils wird dann auch seitens des Familiengerichtes die Entscheidung über den Versorgungsausgleich verkündet. Dieser ist rechtswirksam, nachdem die den Ex-Partnern zustehende Beschwerdefrist abgelaufen ist.

Wo muss man den Versorgungsausgleich beantragen?

Eine gesonderte Beantragung eines Versorgungsausgleichs ist im Normalfall nicht notwendig. Stattdessen wird den Ex-Partnern seitens des Familiengerichtes ein Fragebogen zugesendet, was automatisch im Rahmen der beantragten Scheidung passiert. Zudem holt das Familiengericht die bereits angesprochenen Informationen seitens der Versorgungsträger ein.

Welcher Zeitraum ist maßgeblich für den Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich bezieht sich stets auf den Zeitraum der Ehe. Dieser wiederum beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit der Zustellung des Scheidungsantrages. Daran schließt sich allerdings noch die Trennungszeit an, die für gewöhnlich ein Jahr beträgt. Wenn Sie also beispielsweise neun Jahre verheiratet waren und anschließend noch ein Trennungsjahr vollziehen, würde sich der Versorgungsausgleich auf zehn Jahre beziehen.

Welche Auswirkungen der Versorgungsausgleich auf die Rentenhöhe?

Natürlich wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die spätere Rentenhöhe aus, denn genau das ist das Ziel, nämlich einen Ausgleich im Hinblick auf die Rentenanwartschaft zwischen den beiden Ex-Partnern zu schaffen. In welchem Umfang und vor allem wann die Auswirkung erfolgt, hängt davon ab, ob Sie sich bereits in Rente befinden oder noch nicht. Daher gibt zwei unterschiedliche Zeitpunkte, nämlich: 

  • Noch im Arbeitsleben aktiv
  • Bereits in Rente 

Falls Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem das Familiengericht den Versorgungsausgleich beschließt, noch nicht in Rente sind, findet die Umsetzung des Beschlusses auch erst dann statt, wenn Sie in den Ruhestand eintreten. Sie haben dann auch die Möglichkeit, die Rentenminderung aufgrund des Versorgungsausgleichs zu kompensieren, indem Sie freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse vornehmen.

Falls Sie bereits Rentner und Rentnerin sind, wirkt sich die gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich ab dem Monat aus, an dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihre Rente dann entsprechend erhöht oder gekürzt. In der Praxis wird die Anpassung allerdings meistens erst im darauf folgenden Monat (zum Ende hin) nach der Entscheidung durch das Familiengericht vorgenommen. 

In welchen Fällen gibt es keinen Versorgungsausgleich?

In den meisten Fällen wird bei geschiedenen Ehepartnern ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Es gibt jedoch sogenannte Ausschlussgründe, bei denen kein Versorgungsausgleich stattfindet, insbesondere:

  • Geringfügigkeit
  • Relativ kurze Ehedauer
  • Vereinbarungen durch die Ehegatten

Ein Versorgungsausgleich wird dann nicht vorgenommen, wenn der Unterschied zwischen den erworbenen Anrechten seitens der zwei Ex-Partner nur sehr gering ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn beide ehemaligen Partner ein identisches oder ungefähr gleiches Einkommen erzielt haben. 

Ein weiterer Ausschlussgrund für den Versorgungsausgleich ist dann gegeben, wenn die ehemaligen Partner maximal drei Jahre verheiratet gewesen sind. In dem Fall findet kein automatischer Versorgungsausgleich seitens des Familiengerichtes statt. Er kann allerdings von jedem der zwei ehemaligen Partner dennoch beantragt werden. 

Ebenfalls nicht vorgenommen wird ein Versorgungsausgleich, wenn die beiden Ex-Partner zur Zeit ihrer Ehe oder Lebensgemeinschaft vertraglich vereinbart haben, dass sie auf einen Versorgungsausgleich verzichten möchten. Alternativ können die Partner auch einen von der normalen Regelung abweichenden Versorgungsausgleich vereinbaren, müssen aber natürlich beide damit einverstanden sein.

Fazit zum Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich tritt dann in Kraft, wenn sich ehemalige Ehepartner haben scheiden lassen. Er soll dafür sorgen, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gerecht je zur Hälfte auf die beiden Ex-Partner aufgeteilt werden. Vom Versorgungsausgleich profitiert immer der Ehe- oder Lebenspartner, der zuvor weniger als der andere (Ehe-)Partner verdient hat.