Altteilsteuer und Vorsteuer: So funktioniert das Bruttoaustauschentgelt

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Die Altteilsteuer-Vorsteuer kommt immer dann zum Tragen, wenn bei einer Werkstatt bestimmte Teile eines Fahrzeugs ausgetauscht werden. Als Werkstattinhaber muss man für den privaten Kunden die Vorsteuer abführen. Ist man selbst Privatkunde, ist auf der Rechnung die Vorsteuer ausgewiesen, die man zusätzlich zahlen muss.

Diese geht zunächst an die Werkstatt. Die wiederum führt die Altteilsteuer-Vorsteuer an das Finanzamt ab. Als Privatkunde muss man deshalb keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei gewerblichen Kunden ist das anders. Handelt es sich um ein Fahrzeug, das zu einem Unternehmen gehört, entfällt die Altteilsteuer-Vorsteuer komplett.

Betroffene Fahrzeugteile

In der Regel sind alle Fahrzeugteile von der Altteilsteuer-Vorsteuer betroffen. Dazu zählen also Motoren, Benzinpumpen, Aggregate, Vergaser, Kurbelwellen, Achsen usw. Es kann zwar sein, dass bei sehr kleinen Teilen die Altteilsteuer-Vorsteuer nicht ins Gewicht fällt, aber insbesondere bei den aufgelisteten Geräten wird die Berechnung immer Pflicht sein.

Wenn man also als Privatkunde sein Auto in die Werkstatt bringt und dessen Vergaser wird ausgetauscht, so muss man die Altteilsteuer-Vorsteuer zahlen.

Altteilsteuer: Berechnung

Der Anteil der Altteilsteuer-Vorsteuer entspricht 10% der Umsatzsteuer des Ersatzteils. Man hat sich auf 10% als Durchschnittswert geeinigt, um das ganze Verfahren einfacher zu gestalten. Am besten erkennt man den Ablauf bei einem Beispiel. Nehmen wir an, bei einem Auto ist etwas defekt und muss ausgetauscht werden. Das Ersatzteil kostet der Einfachheit halber genau 1.000 €.

Hat die Werkstatt einen privaten Kunden, muss demnach die Altteilsteuer-Vorsteuer berechnet werden. Die Werkstatt erstellt also die Rechnung. Zu den 1.000 € kommen 19% Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer. Man ist dann bei insgesamt 1.190 €. Jetzt kommt noch die Altteilsteuer-Vorsteuer dazu. Diese ist 10% von der Vorsteuer, also 190 € * 10% = 19 €.

Insgesamt muss der Kunde deshalb 1.190 € + 19 € = 1.209 € zahlen. Die 19 € Altteilsteuer-Vorsteuer führt die Werkstatt direkt an das Finanzamt ab.

Altteilsteuer-Vorsteuer

Das Thema Altteilsteuer-Vorsteuer ist sowohl für jeden Werkstattinhaber als auch für private Kunden einer Werkstatt von Interesse. Oft mag man sich wundern, wenn man die Rechnung erhält, warum man 10% mehr Mehrwertsteuer zahlen muss.

Das liegt aber eben daran, dass die Werkstatt den Privatkunden die Umsatzsteuererklärung abnimmt. Deshalb zahlt man den Betrag an die Werkstatt, die dann wiederum das Geld an das Finanzamt weiterleitet.

Natürlich ist es praktischer, wenn sich nur die Werkstätten darum kümmern müssen, als wenn jeder Einzelne bei einem defekten Teil noch zusätzliche Steuererklärungen abgeben müsste. Als Werkstattinhaber muss man allerdings auch aufpassen, dass in der Abrechnung dieser Posten enthalten ist, sonst könnte man überraschende Nachzahlungsforderungen bekommen.

Letztlich sind die 10% recht unauffällig in der Rechnung. Als Kunde merkt man zwar einen weiteren Kostenpunkt, aber es ist schließlich eine einmalige Angelegenheit. Die Altteilsteuer-Vorsteuer erhöht damit quasi die Mehrwertsteuer von 19% auf 20,9%.