Doppelbesteuerungsabkommen: DBA einfach erklärt

Doppelbesteuerungsabkommen: DBA einfach erklärt
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Inhaltsverzeichnis

Deutschland und viele andere Ländern möchten vermeiden, dass Bürger sowie Unternehmen weder doppelt noch gar nicht besteuert werden. Deshalb gibt es zwischen zahlreichen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, welches genau dieses Ziel verfolgt.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was das Doppelbesteuerungsabkommen besagt und nach welchen Prinzipien es funktioniert. Wir gehen ferner auf die unterschiedlichen Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein, was in Deutschland gilt und erläutern kurz einige Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Staaten.

Das Wichtigste zu Doppelbesteuerungsabkommen zusammengefasst

  • Das Ziel eines Doppelbesteuerungsabkommens ist es, dass weder Unternehmen noch Einzelpersonen in zwei Ländern gleichermaßen besteuert werden.
  • Deutschland hat mit zahlreichen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere mit den sogenannten Grenzstaaten.
  • Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen wird geregelt, welches der zwei beteiligten Länder die Steuer erhält.
  • Ein DBA ist dann relevant, wenn Personen oder Unternehmen in einem anderen Land ihr Einkommen erwirtschaften, als sie ihren Wohn- bzw. Hauptsitz haben.
  • Das DBA unterscheidet im Hinblick auf die Doppelbesteuerung mehrere Prinzipien, wie zum Beispiel das Wohnsitzland- und das Quellenlandprinzip.

Was besagt das Doppelbesteuerungsabkommen? DBA einfach erklärt

Das Doppelbesteuerungsabkommen heißt fachlich korrekt bezeichnet: „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Es handelt sich dabei um ein Abkommen zwischen zwei Staaten, das sich mit der Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Einkünfte auseinandersetzt.

Das Ziel des Abkommens besteht darin, festzulegen, welches Land die Besteuerung vornehmen darf. Das ist in der Regel entweder das eine oder das andere der zwei beteiligten Länder.

Juristisch betrachtet handelt es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen um völkerrechtlicher Verträge, die verhindern sollen, dass einem Steuerpflichtigen für die gleichen Einkünfte innerhalb eines identischen Zeitraumes durch zwei Staaten gleichartige Steuern belastet werden.

Daher ist das Doppelbesteuerungsabkommen immer dann relevant, wenn der Steuerpflichtige entweder in zwei Staaten seinen Wohnsitz hat oder in einem Land ein Einkommen erzielt, in dem er jedoch nicht wohnt.

Abkommen insbesondere für Grenzgänger relevant

Besonders von Bedeutung ist die Doppelbesteuerung und deren Vermeidung durch das Doppelbesteuerungsabkommen für sogenannte Grenzgänger. Das sind zum Beispiel Menschen, die in Deutschland wohnen, jedoch in Österreich, in der Schweiz oder in Frankreich ihre Einkünfte generieren.

Prinzipien: Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen?

Beim Doppelbesteuerungsabkommen gibt es mehrere Prinzipien, die vom jeweils betroffenen Staat im Hinblick auf das Vermeiden der Doppelbesteuerung angewendet werden können. Im Allgemeinen wird hinsichtlich der Funktionsweise des Doppelbesteuerungsabkommens nach den folgenden vier Prinzipien differenziert:

  • Wohnsitzlandprinzip: Das Wohnsitzlandprinzip beinhaltet, dass ein Bürger in dem Land steuerpflichtig ist, in dem er seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie also in Deutschland leben und zum Beispiel in Österreich Einkünfte generieren, wären Sie nach diesem Prinzip in Deutschland steuerpflichtig.
  • Welteinkommensprinzip: In Verbindung mit dem Wohnsitzlandprinzip steht oft das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass Sie im entsprechenden Land Ihr gesamtes Einkommen versteuern, unabhängig davon, wo Sie es erzielen. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel in drei verschiedenen Staaten Einkünfte generieren.
  • Territorialitätsprinzip: Das Territorialitätsprinzip ist ein weiteres System, auf dessen Grundlage ein Doppelbesteuerungsabkommen funktioniert. Es besagt, dass der Steuerpflichtige ausschließlich mit den Einkünften veranlagt wird, die auf dem Gebiet des entsprechenden Staates erzielt werden.
  • Quellenlandprinzip: Als weitere Variante gibt es das Quellenlandprinzip, bei dem Sie in dem Land steuerpflichtig sind, aus dem Ihre Einkünfte und damit Ihr Einkommen stammen.

Was gilt in Deutschland?

In Deutschland gilt für Bürger, die hierzulande wohnen, dass Wohnsitzlandprinzip in Kombination mit dem Welteinkommensprinzip. Das heißt, dass das gesamte Einkommen, welches irgendwo auf der Welt generiert wird, in Deutschland der Besteuerung unterliegt. Hat die Person in Deutschland keinen Wohnsitz, kommt hingegen das Quellenland- in Verbindung mit dem Territorialitätsprinzip zur Anwendung.

Was sind die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung?

Es gibt zwei Hauptmethoden, die dazu dienen, eine Doppelbesteuerung von Personen und Unternehmen mit deren Einkommen zu verhindern. Es handelt sich dabei zum einen um die Freistellungsmethode und zum anderen um die Anrechnungsmethode.

Freistellungsmethode

Inhalt der Freistellungsmethode in einem DBA ist, dass nur in dem Land eine Besteuerung stattfindet, in dem Sie Ihre Einkünfte erzielen. Wenn Sie beispielsweise in Österreich arbeiten, jedoch in Deutschland wohnen, zahlen Sie Ihre Steuern ausschließlich in Österreich.

Anrechnungsmethode

Die sogenannte Anrechnungsmethode funktioniert etwas anders. Gehen wir wiederum davon aus, dass Sie in Österreich arbeiten und in Deutschland leben. Trotzdem zahlen Sie im ersten Schritt sowohl in Österreich als auch in Deutschland Steuern. Allerdings findet eine Anrechnung der in Österreich gezahlten Steuer auf die in Deutschland statt, sodass sich Ihre Steuerlast hierzulande reduziert.

Weitere Methoden zur Verhinderung von Doppelbesteuerung

Neben der Freistellungs- und der Anrechnungsmethode gibt es noch weitere Methoden, die allerdings deutlich seltener genutzt werden. Dazu gehören:

  • Abzugsmethode
  • Pauschalierungsmethode
  • Erlassmethode

Viele Staaten haben ihre DAB übrigens auf der Grundlage sogenannter Musterabkommen abgeschlossen, die von der OECD erarbeitet werden. Das gilt zum Beispiel für die EU-Länder, die sich meistens an den Musterabkommen der OECD orientieren.

Wann muss man doppelt Steuern zahlen?

Eine Doppelbesteuerung liegt unter der Voraussetzung vor, dass Sie für das gleiche Einkommen innerhalb des identischen Zeitraumes in mindestens zwei Staaten besteuert werden. Sie zahlen in diesem Fall doppelt Steuern, was durch ein DBA zwischen den Staaten verhindert werden soll.

Die Gefahr einer solchen Doppelbesteuerung besteht immer dann, wenn Sie zum Beispiel in zwei unterschiedlichen Ländern Ihren Wohnsitz haben, in zwei Staaten ein Einkommen erzielen oder Sie die Einkünfte nicht dort generieren, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Gibt es zwischen den beteiligten Staaten kein DBA, kann es tatsächlich im jeweiligen Land zu einer Besteuerung und damit für Sie zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Es gibt über 90 Staaten, mit denen Deutschland teilweise schon seit Jahrzehnten ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Das sind in erster Linie die sogenannten Grenzstaaten, wie zum Beispiel:

  • Österreich
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Schweiz

Darüber hinaus existieren mit einer Reihe weiterer Länder Doppelbesteuerungsabkommen, wie zum Beispiel mit Italien und den USA. Auf die genannten Staaten mit den jeweiligen Abkommen gehen wir im Folgenden etwas näher ein.

Frankreich und Deutschland DBA

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich existiert bereits seit dem 21. Juli 1959. Dort ist unter anderem geregelt, dass das Recht der Besteuerung bei dem Staat liegt, in dem der Bürger ansässig ist.

Arbeiten Sie zum Beispiel als Franzose in Deutschland, würden Sie in dem Fall hierzulande besteuert werden. Man bezeichnet das als sogenanntes Erwerbsortsprinzip.

Allerdings gibt es davon abweichend einige Ausnahmen, sodass auch der Staat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, eine Besteuerung vornehmen darf, wenn der Bürger in einem anderen Land arbeitet, beispielsweise in Deutschland.

Italien DBA

Das DBA mit Italien existiert seit dem 18. Oktober 1989 und trat Ende Dezember 1992 in Kraft. In dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den zwei Staaten ist festgelegt, dass Personen im Land am Mittelmeer steuerpflichtig sind, wenn sie als Einwohner Italiens angesehen werden.

Das gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Person mehr als 183 Tage im Jahr in Italien ihren Aufenthalt hat und/oder sich dort der Lebensmittelpunkt befindet. Allerdings gibt es auch von dieser Regelung Ausnahmen, sodass Sie sich als Betroffener im Detail informieren sollten.

DBA von Deutschland und Österreich

Das ursprüngliche DBA zwischen Österreich und Deutschland existiert seit exakt 70 Jahren. Das Aufsetzen des DBA erfolgte in einer Neufassung im Jahre 2000. Besonders relevant ist das DBA zwischen Österreich und Deutschland für Menschen, die nahe an der jeweilige Landesgrenze wohnen und im anderen Land arbeiten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland besagt, dass Personen mit ihren Einkünften grundsätzlich in dem Staat zu versteuern sind, in dem sie wohnen bzw. ansässig sind. Beträgt die Aufenthaltsdauer jedoch mehr als 183 Tage in dem Land, in dem gearbeitet wird, findet dort die Besteuerung statt.

DBA zwischen Schweiz und Deutschland

Das DBA mit der Schweiz existiert seit dem 11. August 1971. Es ist etwas komplizierter als viele andere Doppelbesteuerungsabkommen. Zunächst einmal zahlen sogenannte deutsche Grenzgänger ihre Steuern hierzulande an das Finanzamt. Zusätzlich behält die Schweiz vom jeweiligen Lohn des Grenzgängers 4,5 Prozent als eine sogenannte Quellensteuer ein. Jedoch finden anschließend eine Anrechnung dieses Betrages hierzulande auf zu entrichtende Steuer statt.

Zur Nutzung des DBAs zwischen der Schweiz und Deutschland ist es voraussetzend, das Grenzgänger eine Ansässigkeitsbescheinigung bei ihrem Arbeitgeber einreichen, wenn sich dieser in der Schweiz befindet.

DBA zwischen Deutschland und der USA

Das DBA zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten gibt es seit dem einfachsten 21. August 1991. In diesem Fall kommen einige Besonderheiten zum Tragen, die es im Steuersystem der USA gibt. Eine davon ist, dass sämtliche US-Bürger unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnort in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig sind, was für das sogenannte Welteinkommen gilt.

Ist der Wohnsitz in Deutschland, greift in dem Fall jedoch das DAB, sodass sich die Betroffenen in den USA gezahlte Steuern hierzulande anrechnen lassen können. Als steuerpflichtig in den USA gelten zudem Bundesbürger, die dort mindestens 31 Tage gearbeitet bzw. gewohnt haben.

Für wen sind DBAs überhaupt relevant?

Für über 90 Prozent aller Arbeitnehmer und Selbstständigen sind Doppelbesteuerungsabkommen nicht relevant. Der Grund: Sie wohnen im gleichen Staat, in dem sie auch ihr Einkommen erzielen. Darüber hinaus haben DBA ebenfalls keine Relevanz für Menschen, die ohnehin keine Einkünfte generieren.

Stattdessen sind es vor allen Dingen die folgenden vier Personenkreise, für die ein DBA von großer Bedeutung sein kann:

  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zeitlich befristet im Ausland arbeiten.
  • Bundesbürger als Grenzgänger, die zum Beispiel in den Grenzstaaten wie Österreich, Schweiz oder Frankreich beruflich tätig sind.
  • Deutsche Anleger, die im Ausland Kapitalerträge, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, generieren.
  • Deutsche Rentner, die ab ihrem Ruhestand im Ausland leben, zum Beispiel in Italien oder in Spanien.

Für diese Personengruppen ist stets von Bedeutung, in welchem Land sie arbeiten bzw. wohnen und welche Details das Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet.