Einkommensteuervorauszahlung: Bemessungsgrundlage, Höhe & Einspruch

Einkommensteuervorauszahlung: Bemessungsgrundlage, Höhe & Einspruch
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Inhaltsverzeichnis

Alles über die Einkommensteuervorauszahlung

Definition: quartalsweise Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer des laufenden Jahres

Verpflichtet sind: Gewerbetreibende, Freiberufler

Fälligkeit: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

Bemessungsgrundlage: zu versteuernde Einkünfte des vorherigen Jahres

Einspruch: gegen Vorauszahlungsbescheid möglich, wenn sich die wirtschaftliche Situation ändert


Was ist die Einkommensteuervorauszahlung?

Viermal jährlich steht ausschließlich für Steuerzahler, die als Selbständige oder Freiberufler arbeiten, die Einkommensteuervorauszahlung an. Auch Einnahmen, die im Zusammenhang mit Vermögen oder Rente stehen, können davon erfasst werden. Doch warum gibt es diese Einkommensteuervorauszahlung überhaupt?

Als Grund für die Einkommensteuervorauszahlung gilt für das Finanzamt folgende Überlegung: Mit der Vorauszahlung will man den Steuerpflichtigen eine erhebliche Einkommensteuer-Nachzahlung ersparen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, gilt die Vorauszahlung nicht nur als Pflicht des Steuerzahlers. Der Steuerzahler erhält in diesem Fall für die Einkommensteuer-Vorauszahlung sogar eine Herabsetzung durch gutgeschriebene Zinsen auf den im Voraus bezahlten Betrag.

Was ist eigentlich eine Einkommenssteuer?

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer. Entscheidend ist, dass sie auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Der Staat generiert daraus einen nicht unerheblichen Teil seiner Einnahmen. Was für Personen die Einkommensteuer ist, ist für Unternehmen die Körperschaftsteuer. Egal ob jemand im Angestelltenverhältnis steht oder freiberuflich tätig ist: jedes Einkommen muss versteuert werden.

Zahlen & Fakten

Das Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, in welcher Höhe das Einkommen zu versteuern ist. Im Jahr 2019 lagen laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums die Einnahmen aus gemeinschaftlichen Steuern bei 595 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Anstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2018.

Ist Einkommensteuer gleich Lohnsteuer?

Die Einkommensteuer ist nicht mit der Lohnsteuer gleichzusetzen. Rentner und Arbeitnehmer zahlen Lohnsteuer. Wer jedoch selbständig ist, bezahlt Einkommensteuer. Bezüglich des Steuertarifs und der Festsetzung gibt es zwar keine Unterschiede zwischen Einkommen- und Lohnsteuer, allerdings gibt es Abweichungen hinsichtlich der Erhebungsform. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nämlich um eine sogenannte Quellensteuer, die direkt vom Lohn einbehalten wird.

Wer muss eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommensteuervorauszahlung betrifft nur Steuerzahler, die selbstständig bzw. freischaffend tätig sind. Einkommen, das aus Vermögen oder Renten stammt, kann dies auch betreffen. Die Einkommensteuervorauszahlung gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, da deren Steuer als Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird. Der Arbeitgeber leitet die Steuer direkt an das Finanzamt weiter.

Welche Rolle spielt der Grundfreibetrag?

Grundsätzlich handelt es sich beim Grundfreibetrag um einen Teilbetrag des Einkommens, der nicht versteuert werden muss. Dieser Grundfreibetrag ändert sich jährlich. Während er 2019 bei ledigen Steuerpflichtigen bei 9.168 Euro lag, wird er 2020 mit 9.408 Euro und 2021 mit 9.744 Euro angegeben. Ab 2022 steigt der Grundfreibetrag auf 9.984 Euro. Für verheiratete Paare ist er dementsprechend doppelt so hoch.

Jeder Mensch soll in der Lage sein, die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken oder auch Bekleidung abdecken zu können. Der Grundfreibetrag ist daher eine Festlegung des Staates, wie viel Geld jeder Mensch benötigt, um die Grundbedürfnisse bedienen zu können. Damit gewährleistet der Staat jedem Bürger, dass ihm dieser Betrag ohne Steuerabzüge zur Verfügung gestellt wird und er vollständig darüber verfügen kann. Er gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Auszubildende, Studenten und auch Rentner.

Hinweis: Der Steuerzahler muss sich nicht um eine Beantragung des Grundfreibetrags kümmern, er steht ihm automatisch zu.

Was ist der Vorauszahlungsbescheid?

Regelmäßig sind die Steuervorauszahlungen fällig, die ans Finanzamt geleistet werden müssen. Für Selbständige keine unvorhergesehene Sache, sondern Gewohnheit. Wer allerdings gedacht hatte, dass Arbeitnehmer nicht davon betroffen sein können, irrt: Vor allem Verheiratete, die den Steuerklassen drei und fünf zugeordnet werden und somit das Ehegattensplitting praktizieren, haben ebenfalls damit zu tun. Jeden Monat wird die Lohnsteuer abgezogen. Dabei ist es möglich, dass der Pauschalpreis für die Kranken- und Rentenversicherung höher ausfällt, als in Wirklichkeit bezahlt wird.

In diesem Fall erhält das Finanzamt vom Arbeitgeber nicht ausreichend Steuern. Wer allerdings nicht so viele Steuern bezahlt, wie er eigentlich müsste, wird vom Finanzamt aufgefordert, für das folgende Jahr Vorauszahlungen vorzunehmen. Diese werden im sogenannten Vorauszahlungsbescheid für den jeweiligen Veranlagungszeitraum festgelegt. Dieser Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet für den Steuerpflichtigen, dass der Bescheid jederzeit änderbar ist. In Form und Funktion unterscheidet sich der Vorauszahlungsbescheid nur gering von den jährlichen Steuerbescheiden.

Wie hoch ist die Einkommensteuervorauszahlung?

Ausschlaggebend ist die 400-Euro-Grenze. Dieser Wert bezieht sich auf den Veranlagungszeitraum von einem Jahr. Ebenfalls wichtig ist, dass die Vorauszahlung für einen bestimmten Zeitpunkt nicht weniger als 100 Euro beträgt. Wenn die Einkommensteuer festgelegt wird, spielen auch weitere Kosten eine Rolle. Dazu zählen Werbungskosten, besondere Belastungen oder auch Sonderausgaben. Der Vorauszahlungsbescheid liegt in der Regel dem Steuerbescheid bei.

Hinweis: Eine Einkommensteuer wird nicht fällig, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Ob das Geld von einem Arbeitnehmer oder Selbständigen verdient wurde, spielt dabei keine Rolle.

Dem Vorauszahlungsbescheid ist dann auch die Höhe der Vorauszahlungen zu entnehmen. Hierfür werden die im letzten Jahr zu versteuernden Einkünfte (Bemessungsgrundlage) herangezogen. Im Anschluss wird die auf diesen Zahlen basierende, vermutliche Einkommensteuerlast geviertelt und festgesetzt. Für die Festsetzung gilt immer der individuelle Einkommensteuersatz des Steuerzahlers.

Beispiel A: Umsatzsteuerschuld überwiegt (Zahlungspflicht)

Ausgangsrechnungen: 23.800,00 €Enthaltene Umsatzsteuer (19 %): 3.800,00 €

Summe der Eingangsrechnungen: 11.900,00 €

Enthaltene Vorsteuer (19 %): 1.900,00 €

In Beispiel A sind die Ausgangsrechnungen des Veranlagungszeitraums höher als die Eingangsrechnungen. Der Saldo aus der Umsatzsteuervoranmeldung (3.800,00 € USt – 1.900,00 € VoSt = 1.900,00 €) entspricht der Umsatzsteuervorauszahlung.

Beispiel B: Vorsteueranspruch überwiegt (Erstattungsanspruch)

Ausgangsrechnungen: 9.520,00 €

Enthaltene Umsatzsteuer (19 %): 1.520,00 €

Eingangsrechnungen: 11.900,00 €

Enthaltene Vorsteuer (19 %): 1.900,00 €

In Beispiel B übersteigen die Eingangsrechnungen des Voranmeldungszeitraums die Ausgangsrechnungen. Der negative Saldo der Voranmeldung (1.900,00 € VoSt – 1.520,00 € USt = 380,00 €) entspricht der Umsatzsteuervorauszahlung.

Wann ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer zu zahlen?

Der § 37 des Einkommensteuergesetztesschreibt vor, dass die Vorauszahlungen jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu bezahlen sind. Die Höhe der Vorauszahlung setzt das zuständige Steueramt fest.

Tipp: Ein Dauerauftrag hilft, die Zahlungen pünktlich zu tätigen. Wer die Zahlung verpasst, dem droht ein Verspätungszuschlag.
Zeitraum der Vorauszahlung der Einkommenssteuer

Vorauszahlung auf Einkommensteuer: Bemessungsgrundlagen

Die Bemessungsgrundlage ist eine monetäre Größe. Sie beschreibt die Gesamtheit der zu versteuernden Einkünfte als Grundlage für die Steuerberechnung. Bei der Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen. Dieses wird noch um Abschläge bereinigt, bevor auf dieser Basis der Steuertarif berechnet wird. Bei der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerveranlagung bleiben einige Sonderausgaben unberücksichtigt. Insbesondere gilt dies für Unterhaltszahlungen, Ausbildungskosten und Beiträge für die Altersvorsorge.

Mögliche Änderungen der Vorauszahlung

Steuerpflichtige, deren Einkommensverhältnisse sich im laufenden Steuerjahr nachweislich drastisch verschlechtert haben, können eine rechtzeitige Herabsetzung der Vorauszahlung geltend machen. Allerdings muss man die Verschlechterung auch nachweisen können. Ein typisches Beispiel ist hierbei eine Scheidung: Nach der Trennung fallen Unterhaltszahlungen für die Kinder an. Dadurch ändert sich die private Bilanz deutlich und das Finanzamt akzeptiert diese Begründung im Normalfall sehr schnell. Die Änderung betrifft natürlich nur die Mehrkosten – die Unterhaltszahlungen an sich kann man nicht von der Steuer abziehen.

Umgekehrt kann das Finanzamt die Vorauszahlung hinaufsetzen. Das kommt jedoch nur selten vor. Außerdem muss das Amt beweisen können, dass der Steuerzahler ein wesentlich höheres Einkommen im laufenden Jahr haben wird. In der Praxis findet dies jedoch mangels Beweislast kaum statt. Andersherum hat man keine Pflicht, das Finanzamt zu informieren, falls man im laufenden Steuerjahr deutlich mehr verdienen sollte.

Was ist ein Steuerbescheid?

Den Steuerbescheid kennt wohl jeder Arbeitnehmer: Er wird per Post oder elektronisch an den Steuerzahler verschickt. Dieses Dokument gibt an, welcher Steuerbetrag von wem zu zahlen ist – aufgeschlüsselt nach Steuerart, Zeitraum und Betrag. Diese Angaben stellen die Mindestanforderungen für den Bescheid da und müssen vorhanden sein, ansonsten ist der komplette Steuerbescheid aufgrund mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit nichtig, also nicht wirksam.

Auch der Verwaltungsakt, mit welchem einem Steuerzahler das Dokument bekanntgegeben wird, heißt Steuerbescheid. Wie viel Steuern man zahlen muss, wird gemäß § 118 der Abgabenordnung (AO) festgesetzt. Der Bescheid muss eine Belehrung darüber enthalten, welcher Rechtsbehelf zulässig ist. Darüber hinaus muss klar ersichtlich sein, bis wann und bei welcher Behörde ein Einspruch einzulegen ist. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung, heißt das allerdings nicht, dass der ganze Steuerbescheid unwirksam ist. In diesem Falle beginnt die Rechtsbehelfsfrist noch nicht zu laufen und der Rechtsbehelf wäre innerhalb eines ganzen Jahres möglich. Das ist in § 356 AO geregelt.

Welche Faktoren werden von der Bemessungsgrundlage nicht beachtet?

Wenn folgende Aufwendungen die Grenze von 600 Euro nicht übersteigen, werden sie von der Bemessungsgrundlage nicht beachtet.

Nicht beachtete Faktoren:

  • Sonderausgaben (u. a. Unterhaltszahlungen)
  • Kirchensteuer
  • Kosten für die Steuerberatung
  • Kosten für Ausbildung
  • erhöhte Altersvorsorgebeträge
  • Spenden nach § 10b EStG
  • außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
  • Kosten für die Betreuung der Kinder

Wann ist ein Einspruch möglich?

Vorauszahlungsbescheide werden automatisch angefertigt. Wichtig dabei ist die Annahme, dass beim Einkommen und der familiären Situation alles gleich geblieben ist. Wer den Vorauszahlungsbescheid erhalten und Zweifel an der Höhe des Betrags hat, kann innerhalb eines Monats mit einem Antrag versuchen, diesen Betrag zu senken. Ein bestimmtes Dokument gibt es dafür nicht, ein formloser Antrag reicht aus. Wenn Ehepaare ihre Steuerklassen geändert haben, ist der Antrag auf eine Senkung des Beitrags für gewöhnlich erfolgreich.

Für den Fall, dass das Finanzamt weiterhin den geforderten Anspruch erhebt, kann über einen Umweg das Geld doch noch zurückgeholt werden, nämlich über die Steuererklärung. Mit der Steuererklärung werden dann Vorauszahlungen gegen Steuerschuld verrechnet. Hat man mehr verdient als gedacht, kommt es zu einer Nachzahlung, ansonsten bekommt man sein Geld zurück.

Das Finanzamt erwartet Nachweise der veränderten Geschäftserwartungen

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum mit veränderten Geschäftserwartungen zu rechnen ist. Wichtig ist dabei: Mit einem Nachweisen für das Finanzamt sind die Chancen auf eine entsprechende Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung größer. Das ist der Fall, wenn beispielsweise der Gewinn niedriger als erwartet ausfällt und die Vorauszahlung damit auf Basis eines zu hoch kalkulierten Gewinns getätigt wurde. Wer in neue Maschinen investiert, möglicherweise auch das Firmengebäude renoviert, muss höhere Ausgaben verbuchen.

Auch Unterhaltszahlungen für den Ehegatten schlagen zu Buche. Hierbei ist ein Betrag in Höhe von 13.805 Euro relevant, der einbezogen werden kann. Die Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen tragen möglicherweise zu einem negativen Ergebnis bei. Relevant könnten darüber hinaus auch Versorgungsleistungen sein.

Einkommensteuer im internationalen Vergleich

Im Vergleich zu den Menschen anderer OECD-Staaten sind die Beschäftigten in Deutschland einer größeren Belastung im Hinblick auf die Einkommensteuer ausgesetzt. Wer nicht verheiratet ist, keine Kinder hat und über ein durchschnittliches Einkommen verfügt, ist mit einer Versteuerung seines Einkommens von etwa 23 Prozent dabei. Sozialabgaben schlagen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ebenfalls deutlicher zu Buche.

Einkommensteuerrecht steht in der Kritik

Das Einkommensteuerrecht ist regelmäßig in Deutschland, aber auch international betrachtet, Kritik ausgesetzt. Sonderfälle und besondere Ausnahmen machen es den Bürgern nicht einfach, die Regelungen gänzlich zu verstehen und nachvollziehen zu können. Eine gewisse Transparenz und Vereinfachung des Einkommensteuerrechts werden daher immer wieder gefordert.

Auch die Herangehensweise bei Vorauszahlungen werden kritisiert. Insbesondere bei Selbständigen und Freiberuflern kann sich die Ertragslage schnell ändern, wodurch oftmals zu viele Vorauszahlungen gefordert werden. Allerdings sollte dazu gesagt werden, dass die gezahlten Beträge nicht verloren sind, sondern wieder gegenverrechnet werden. Somit ist diese oft angebrachte Kritik zum Teil unbegründet.

Entwicklung & Ländervergleich

Wie sich die Einkommenssteuer zukünftig entwickeln wird, lässt sich nur schwer vorhersehen. Einerseits spielt die hohe Beschäftigung eine Rolle. Wer regelmäßig ein Einkommen erzielt, zahlt somit mehr in die Staatskasse ein. Während die Bürger immer mehr Steuern bezahlen müssen, sind die Löhne allerdings nicht im gleichen Maße gestiegen. In Verbindung mit der Inflation haben so viele Haushalte ein Netto-Kaufkraftverlust zu beklagen.

Einkommenssteuer in verschiedenen Ländern

Weitere Steuervorauszahlungen in Deutschland

Neben der Einkommensteuervorauszahlung gibt es noch weitere Vorauszahlungsarten, die im Laufe eines Jahres berücksichtigt werden müssen. Die folgende Übersicht gibt an, wann und wie oft die Vorauszahlungen notwendig sind.

Art der VorauszahlungFälligkeitsdatum 
EinkommensteuervorauszahlungViermal jährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
KörperschaftsteuervorauszahlungViermal jährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
UmsatzsteuervorauszahlungMonatlich, Stichtag ist immer der zehnte Tag des Folgemonats
GewerbesteuervorauszahlungViermal jährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
LohnsteuerMonatlich, Stichtag ist immer der zehnte Tag des Folgemonats
KapitalertragsteuerMonatlich, Stichtag ist immer der zehnte Tag es Folgemonats

Bei der Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer handelt es sich um Quellensteuern: Der Arbeitgeber bzw. die Bank behält den Betrag direkt ein und leitet diesen an das entsprechende Finanzamt weiter.

Fazit

Die Einkommensteuervorauszahlung soll Gewerbetreibende und Freiberufler davor bewahren, hohe Einkommensteuernachzahlungen entrichten zu müssen. Doch dabei wird die kurzfristige Liquidität belastet. Wichtig ist es, auf das jeweilige Fälligkeitsdatum achten, das erspart mögliche Strafzahlungen. Wer für die Höhe seiner Einkommensteuervorauszahlung kein Verständnis hat, kann sich dagegen wehren. Am besten direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und die veränderten Lebensumstände schildern.

Die Vorauszahlungen sind Teil des deutschen Steuersystems und nicht zu vermeiden. Es gilt hier aber auf Seiten der Steuerpflichtigen darauf zu achten, dass nur die Beträge bezahlt werden, die unbedingt notwendig sind.