Einkommensteuer in China: So wird sie berechnet

Einkommensteuer in China: So wird sie berechnet
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Nicht nur für chinesische Bürger besteht in China Einkommensteuerpflicht: Auch in China lebende Ausländer sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen. Ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht, hängt von zwei Aspekten ab: der Einkommensquelle und der in China verbrachten Zeit. Unterliegt nun ein Steuerzahler der chinesischen Einkommensteuer, sind insbesondere die Höhe der Steuersätze und die Freibeträge von Bedeutung.

Einkommensteuer in China seit 2011

Im September 2011 trat in China ein neuer Einkommensteuertarif in Kraft. Die grundlegende Reform der persönlichen Einkommensteuer (Individual Income Tax) verfolgte die Absicht, einkommensschwache Bürger finanziell zu entlasten und die Steuerbelastung für Besserverdienende zu erhöhen. Der monatliche Grundfreibetrag erhöhte sich von RMB (Renminbi Yuan) 2.000 auf RMB 3.500. Der monatliche Abzug für in China lebende Ausländer beträgt einheitlich RMB 4.800. Auch das bis 2011 geltende neunstufige System zur Staffelung der Einkommensteuersätze wurde durch ein siebenstufiges Modell ersetzt.

Die Stufen mit den Steuersätzen von 15 und 40 Prozent fallen aus diesem neuen System heraus. Lag der niedrigste Satz für Gehälter und Löhne im vorherigen System noch bei 5 Prozent bei einem Lohn bis zu RMB 500, liegt der Höchstbetrag der ersten Stufe nun bei RMB 1.500 und wird mit 3 Prozent versteuert. Der Höchstsatz beträgt 45 Prozent und kommt ab einem zu versteuernden Einkommen von über RMB 80.000 zur Anwendung. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die monatlichen Einkünfte (Gehälter und Löhne) abzüglich des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.

Quick Deduction

Zur einfacheren Berechnung der Steuersätze gibt es die „Quick Deduction Method“, auch Schnellberechnungsabzug genannt. Dabei wird das Monatseinkommen mit dem Steuersatz der entsprechenden Stufe multipliziert, von diesem Ergebnis wird dann der Abzugsbetrag abgezogen.

Ein Beispiel verdeutlicht diese Berechnungsmethode: Das zu versteuernde Monatseinkommen beträgt RMB 30.000. Dieser Betrag wird nun mit dem Steuersatz von 25 Prozent multipliziert. Von dem Ergebnis wird dann noch der Abzugsbetrag von RMB 1.005 abgezogen. Die zu zahlenden Steuern würden sich in diesem Beispiel auf RMB 6.495 belaufen.

Einkommensteuertabelle von China

Monatseinkommen

Steuersatz

Quick Deduction

bis zu 1.500 RMB

3 Prozent

 

1.501 bis 4.500 RMB

10 Prozent

105

4.501 bis 9.000 RMB

20 Prozent

555

9.001 bis 35.000 RMB

25 Prozent

1.005

35.001 bis 55.000 RMB

30 Prozent

2.755

55.001 bis 80.000 RMB

35 Prozent

5.505

über 80.000 RMB

45 Prozent

13.505

Einkommensteuer für Ausländer

Auch in China lebende Ausländer (einschließlich Hongkong, Taiwan und Macau) unterliegen der chinesischen Einkommensteuer. Hierbei sind die Einkünfte steuerpflichtig, die von einem Arbeitgeber (ob nun in- oder ausländisch) erhalten wurden, während die Leistungserbringung in China stattfand.

Auf den Zeitraum kommt es an

Auch der in China verbrachte Zeitraum spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Einkommensteuerpflicht. Hält sich ein Arbeitnehmer weniger als 90 Tage während eines Kalenderjahres in China auf, muss er lediglich das in China bezogene Einkommen versteuern, das vom chinesischen Arbeitgeber gezahlt wird. Bei Einwohnern von Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, erhöht sich der Zeitraum auf 183 Tage. Dieses Abkommen verhindert, dass Einkünfte in einem anderen Land einer nochmaligen, doppelten Besteuerung unterliegen.

Arbeitnehmer, die sich länger als 90 bzw. 183 Tage in China aufhalten, müssen ihr gesamtes Einkommen versteuern. Dies gilt allerdings nicht für Einkommen, welches außerhalb Chinas erwirtschaftet wurde. Ein Aufenthalt von mehr als einem und weniger als fünf Jahren bedeutet hingegen die Besteuerung sämtlicher in China als auch im Ausland bezogener Einkünfte, die von chinesischen Unternehmen bezahlt werden. Ausländische Personen, die mehr als fünf Jahre in China ansässig sind, werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Ab dem sechsten Jahr Aufenthalt wird die Ermittlung der Einkommensteuer wieder wie zu Beginn des Aufenthalts angewandt. Das bedeutet, dass das sechste Jahr wie das erste Jahr Aufenthalt in China behandelt wird. Die Regel der 90 bzw. 183 Tage tritt erneut in Kraft und auch das Einkommen wird demgemäß besteuert.

Besteuerung neben Einkommen aus Gehältern und Löhnen

Auch Einkommen, das nicht aus Beschäftigungsverhältnissen stammt, unterliegt in China der Einkommensteuer. Hierzu zählen Einkünfte aus industrieller und kaufmännischer Produktion, die selbstständig erbracht wurde, Vermietung und Verpachtung, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Kapitalerträge, Verkaufserlöse, Boni oder Zuschüsse für Angestellte und sonstige Einnahmen. Diese unterliegen je nach Einkunftsart einem Steuersatz zwischen 5 und 35 Prozent.

Informationen einholen

Die chinesische Einkommensteuer ist insbesondere für in China lebende Ausländer nicht immer leicht zu durchschauen. Welche Einkünfte zu welchem Zeitpunkt besteuert werden müssen, ist ohne eine intensive Auseinandersetzung mit der Einkommensteuerpflicht in China nicht offenkundig. Die Aufschlüsselung verschiedener Arbeitsverhältnisse und Ansässigkeiten bedarf oftmals fachkundiger Hilfe.