Fremdwährungskonto: Abgeltungssteuer bei Kursgewinnen?

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In Fremdwährungskonten sehen viele Anleger eine gute Möglichkeit zur Flucht vor dem Euro. Doch die Risiken dieser Konten sind nicht zu unterschätzen.

Nicht nur kurzfristige Marktentwicklungen können den Anleger hohe Verluste bescheren, auch die Gebühren und Steuern sollten im Auge behalten werden. Insbesondere die Abgeltungssteuer darf nicht unterschätzt werden.

Fremdwährungskonto: Die Abgeltungssteuer findet teilweise Anwendung

Seit der Umsetzung des Unternehmenssteuer-Reformgesetzes von 2008 wird ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalvermögen erhoben. Seit dem 1. Januar 2009 ersetzt nun die Abgeltungssteuer die Kapitalertragsteuer. Steuerrechtlich wird ein Fremdwährungskonto nach §23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Dies gilt nicht für ein festverzinstes Fremdwährungskonto. Hier findet die Abgeltungssteuer Anwendung.

Besteuert als Abgeltungssteuer werden die Zinserträge eines Fremdwährungskontos einheitlich in allen Bundesländern mit 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sparerpauschbeträge von 801 € bzw. 1602 € für Alleinstehende oder Ehepaare sind von der Besteuerung ausgenommen.

Steuerpflicht besteht bei Veräußerungsgeschäften

Anders sieht es bei den Währungsgewinnen aus. Diese Wechselkursgewinne zählen wie auch Währungsverluste nach §23 EStG zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften (früher auch „Spekulationsgeschäften“) und sind steuerpflichtig. Viele Anleger vertrauen darauf, dass nach einer einjährigen Spekulationsfrist der Gewinn in allen Fällen steuerfrei zu sein hat. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Die Länge der Spekulationsfrist richtet sich danach, ob ein Fremdwährungskonto verzinst ist oder nicht.

Eine Steuerbefreiung nach einem Jahr ist nur dann möglich, wenn das Fremdwährungsguthaben nicht verzinst war. Bei einer Verzinsung erhöht sich die Frist nach der Gesetzesänderung von 2009 sogar auf zehn Jahre. Innerhalb der Spekulationsfristen sind die erzielten Gewinne aus den Fremdwährungsanlagen zu dem für jeden Anleger individuellen Steuersatz zu zahlen. Diese Art der Steuererhebung bedeutet für die meisten Anleger eine höhere Steuerzahlung als wenn die Abgeltungssteuer angewendet worden wäre.

Diese Steuer ist zudem keine Quellensteuer wie die Abgeltungssteuer. Die Banken führen die Steuer nicht wie die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt ab. Der Steuerpflichtige muss selbst aktiv werden und diese Einkünfte in seiner Steuererklärung geltend machen.

Fazit: Das Fremdwährungskonto ist nicht unbedingt für Einsteiger geeignet

Fremdwährungskonten sollten daher eher von erfahrenen Anlegern eröffnet werden. Das Verlustrisiko ist bei dieser Art von Spekulationsgeschäften nicht zu unterschätzen und für Anfänger nur schwer zu überblicken. Mit der Eröffnung eines Fremdwährungskontos hofft der Anleger auf die Wertsteigerung der Fremdwährung. Viele werden durch die Angebote hoher Zinsen angelockt und verleitet.

Doch bedeuten hohe Zinsen oft auch starke Schwankungen der Währungen und es droht ein großes Verlustrisiko. Zudem sind die wirtschaftlichen Erträge aus diesen Anlagen zumeist eher verhalten. Dazu kommt noch die steuerliche Belastung, die meist nur noch einen kleinen Gewinn zulässt.