Grenzsteuersatz: Die Auswirkungen von zusätzlichem Einkommen
Wie wirkt sich zusätzliches Einkommen auf die Steuer aus? Was bewirken hier Steuerabzüge und -ersparnisse? Ein Blick auf den Grenzsteuersatz erklärt die Sachlage. Doch der muss zunächst im richtigen Kontext verstanden werden. Häufig wird er mit dem Durchschnittssteuersatz verwechselt, was schnell zu Irritationen führt.
Steuersatz für den jeweils letzten eingenommenen Euro
Bekanntlich zahlt nach dem Gerechtigkeitsprinzip derjenige mehr Steuern, der besser verdient. Entsprechend dieser progressiven Besteuerung ist der Einkommenssteuertarif in mehrere Tarifzonen aufgeteilt.
Mancher, der sich über eine anstehende Gehaltserhöhung freut, mag nun sorgenvoll auf die Tabelle schauen mit der Befürchtung, in die nächste Tarifzone zu rutschen und dann voll den höheren Grenzsteuersatz zu zahlen. Diese Annahme aber wäre falsch.
Besteuert wird man immer nach dem persönlichen Durchschnittssteuersatz, der sich über alle Tarifzonen hinweg ergibt, vom ersten bis zum letzten Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz erklärt, mit welchem Prozentsatz die jeweils letzten Euro des Einkommens besteuert werden, und zwar auf einer ansteigenden Besteuerungslinie.
Der Schnitt vom Schritt von 0% bis 45%
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist das gesamte Einkommen. Beim Grundtarif sieht der nach Stufen unterteilte Anstieg wie folgt aus: Innerhalb des Grundfreibetrags von bis zu 9.984 € ist der Grenzsteuersatz Null.
Danach greift er als Eingangssteuersatz in Höhe von 14% und steigt steil bis zur nächsten Grenze an. Die liegt bei einem Einkommen von 14.927 €, der Steuersatz beginnt hier mit 24%. Von da an geht es linear bis zur Einkommensgrenze von 58.597 €, von wo ab der Spitzensteuersatz von 42% gilt. Die sogenannte Reichensteuer mit 45% fällt erst ab 277.826 € an.
Nach dieser Einteilung werden auch Spitzenverdiener nur mit dem Anteil zu 42% besteuert, der über die Grenze der vorigen Tarifstufe hinausgeht. Niemand zahlt also den vollen Grenzsteuersatz. Selbst bei einem Einkommen von 327.826 € gilt der Satz von 45% lediglich für die letzten 50.000 €.
Auswirkung kleiner und großer Beträge
Dennoch: Der Grenzsteuersatz für die letzten Einkommensanteile zieht den persönlichen durchschnittlichen Steuersatz in die Höhe. Und im Detail reichen schon 3 zusätzliche Euro, um damit den nächsten Grenzsteuersatz zu erreichen.
Wurden beispielsweise auf 36.000 € Einkommen inklusive Soli und Kirchensteuer 8.700,85 € ans Finanzamt gezahlt, so sind es bei 3 € mehr 8.072 €, was einem persönlichen Steuersatz von 24,17% entspricht. In Bezug auf die 3 € Zusatzeinkommen ergibt die höhere Steuerbelastung von 1,15 € einen Grenzsteuersatz von 38,33%.
Bei höheren Zusatzeinkommen sieht die Sache schon anders aus. Beträgt es etwa 1.002 €, so steigt die Bemessungsgrundlage auf 37.002 €. Der persönliche Steuersatz liegt nun bei 24,59%, zu zahlen sind 9.097,02 €. Die Differenz zwischen der ursprünglichen und der neuen Steuerbelastung beträgt jetzt 396,17 €. Der Grenzsteuersatz liegt nun schon bei 39,54%.
Der Grenzsteuersatz erklärt also, wie sich Gehaltserhöhungen oder andere Einkommen etwa aus Vermietung oder Auftragshonoraren auswirken – ob sie sich lohnen oder zu sehr von der Steuer aufgefressen werden.
Das drückt den Steuersatz
Umgekehrt zeigt er aber auch, inwiefern Steuersparmöglichkeiten die Belastung vermindern können. Bei Vermietung oder Honoraren kommen betriebsnotwendige Aufwendungen infrage. Ansonsten sollten Werbungskosten ausgeschöpft werden.
Steuermindernd sind zudem Sonderausgaben für Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherungen sowie die verschiedenen Formen privater Altersvorsorge. So lässt sich beispielsweise eine Gehaltserhöhung in eine vermögenswirksame Leistung umwandeln. Die monatlichen Beiträge drücken das Einkommen und zählen steuerlich als Sonderausgaben.
Für Anleger mit Kapital- bzw. Zinseinkünften ist der Grenzsteuersatz nur dann von Interesse, wenn der persönliche Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer von pauschal 25% liegt.