Quellensteuer Polen – die wichtigsten Fakten für deutsche Anleger

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Wie viele andere Länder erhebt auch Polen eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, also auch auf Zinsen und Dividenden.

Die nationale Quellensteuer beträgt hierbei 19% bei Dividenden und 20% bei Zinsen. Diese Beträge finden jedoch bei deutschen Anlegern, die in polnische Wertpapiere investiert haben, keine Anwendung. Diese sind in anderem Ausmaß von der Quellensteuer betroffen.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass durch die Erhebung der Quellensteuer in Polen die Steuerpflicht in Deutschland keineswegs als abgegolten gilt.

Deutsche Steuerpflichtige müssen vielmehr ihre Kapitalerträge auch in Deutschland versteuern. An dieser Stelle kommt die sogenannte Abgeltungssteuer ins Spiel. Allerdings sorgen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dafür, dass nicht in beiden Ländern die volle Steuerlast entsteht.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Polen

Wie mit vielen anderen Ländern auch, hat Deutschland mit Polen ein DBA abgeschlossen. Dieses regelt, welches Land in welchem Ausmaß Steuern auf die Kapitalerträge erhebt. Das DBA mit Polen legt fest, dass die höchstens anrechenbare Quellensteuer für deutsche Anleger in Polen 15% für Dividenden und 5% für Zinsen beträgt (Stand 2013).

Das bedeutet, dass die polnischen Kreditinstitute 15% bzw. 5% der Kapitalerträge deutscher Anleger einbehalten und an die polnischen Finanzbehörden weiterleiten.

Was zunächst nach einem hohen Prozentsatz klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als wenig dramatisch. Deutsche Steuerpflichtige können die polnische Quellensteuer nämlich in Deutschland anrechnen lassen.

Polnische Quellensteuer in Deutschland anrechenbar

Maßgeblich ist hierbei die Abgeltungssteuer, die in Deutschland seit 2009 pauschal 25% beträgt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Im Ausland gezahlte Quellensteuern lassen sich auf diese Abgeltungssteuer bis zu einer Höhe von 15% für Dividenden und 10% für Zinsen anrechnen.

Ein Beispiel: Erzielt ein Anleger in Polen aus Dividendenzahlungen 1.000 €, so muss er gemäß dem DBA 15% Quellensteuer in Polen bezahlen, also 150 €. Um auch die deutsche Steuerpflicht zu erfüllen, kommt nun noch die Abgeltungssteuer hinzu. Diese würde bei in Deutschland erzielten Gewinnen vereinfacht 25%, also 250 € betragen.

Da jedoch bereits 15% Quellensteuer in Polen gezahlt wurde, begnügt sich der Fiskus nun mit der Differenz zwischen polnischer Quellensteuer und deutscher Abgeltungssteuer. Dies sind in diesem Fall 10% und somit 100 €.

Dieses Beispiel bezieht sich zwar auf Dividenden, es ist aber auch auf Zinsen anwendbar. Der Grund: Für deutsche Anleger werden in Polen für Zinsen 5% Quellensteuer fällig, welche in voller Höhe auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden können. Die Anrechnung wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt des jeweiligen Wohnsitzes beantragt.

Erst bei über 15% wird es knifflig

Das Beispiel Polen zeigt, dass Doppelbesteuerungsabkommen zu einer einfachen Handhabung der Besteuerung in zwei verschiedenen Ländern führen können. Es wird für Anleger jedoch knifflig, wenn die ausländische Quellensteuer oberhalb der in Deutschland anrechenbaren Grenzen liegt.

Erhebt ein Land beispielsweise 20% Quellensteuer auf Dividenden, so zahlt der Anleger zunächst bei 1.000 € Gewinn 200€ Quellensteuer. Auf die Abgeltungssteuer können aber maximal 15% und damit 150 € angerechnet werden. Der deutsche Fiskus würde also erneut von den 15% ausgehen und selbst wieder 10% für sich beanspruchen.

Der Differenzbetrag ist allerdings nicht verloren, sondern in der Regel erstattungsfähig. In vielen Fällen ist hierfür ein Erstattungsantrag bei der Steuerbehörde des Quellenlandes nötig.

Je nach Höhe des erstattungsfähigen Betrags lohnt sich der Aufwand häufig nicht. Doch derartige Hürden sind bei Kapitalerträgen in Polen derzeit nicht zu befürchten, da die Quellensteuer und anrechenbaren Sätze im Einklang sind.