So viel Dividendensteuer zahlen Aktionäre in Deutschland

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Die Dividendensteuer ist nichts anderes als die Abgeltungssteuer. Sie bezeichnet die Steuer, die auf Dividenden gezahlt werden müssen, die ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet. Da Dividenden als Einkünfte gelten, müssen die Aktionäre diese Summe versteuern. Dividenden sind als Kapitalerträge einzuordnen, die pauschal mit der Abgeltungssteuer versteuert werden, gelten die Regeln dieser Steuer. Auch Kurs- und Veräußerungsgewinne und ebenso Zinserträge fallen unter Kapitalerträge und somit unter die Abgeltungssteuer.

Die Abgeltungssteuer beziehungsweise Dividendensteuer beträgt in Deutschland pauschal 25%. Hinzu kommen noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und die Kirchensteuer, die jedoch von Steuerzahler zu Steuerzahler unterschiedlich ausfällt. Der Freibetrag beträgt für Alleinstehende 801 €, für Ehepaare liegt er bei 1.602 €.

Dividendensteuern in Deutschland – Ein Praxisbeispiel

Bei einer Dividende von 1.000 € für eine alleinstehende Person müssen 199 € noch mit der Dividendensteuer versteuert werden. Pauschal liegt diese Steuer bei dem Betrag dann bei 49,75 €, die an den Fiskus gehen. Der Solidaritätszuschlag wird abhängig von der Steuerlast berechnet und beträgt bei einer Dividendensteuer von 49,75 €  2,73 €. Für die Kirche werden je nach Bundesland 8 oder 9 % von der Steuerlast veranschlagt, also 8 oder 9% von 49,75 €. Bei 8% beträgt die Kirchensteuer dann 3,98 € und bei 9% 4,47 €.

Für den Steuerzahler ergibt sich aus all diesen Beträgen folgendes Bild: Bei einer Dividende in Höhe von 1.000 € werden bei 8% Kirchensteuer insgesamt 56,46 € fällig, bei 9% Kirchensteuer sind es 56,95 € und ist der Aktionär nicht in der Kirche, so muss er 52,48 € Dividendensteuern an den deutschen Staat bezahlen. Für Verheiratete wäre eine Dividende von 1.000 € steuerfrei, da ihr Freibetrag doppelt so hoch ist wie der von Alleinstehenden Personen.

Anleger müssen die Dividendensteuer nicht selbst abführen

Dividenden werden in der Regel einen Tag nach der Hauptversammlung des Unternehmens ausgeschüttet. Um die Dividendensteuer müssen sich die Aktionäre aber nicht selber kümmern. Die Dividendensteuer wird von der auszahlenden Institution gleich einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Für die Anleger entfällt daher die Berechnung und die Überweisung, sondern sie erhalten direkt die um die Steuern reduzierte Dividende ausbezahlt. Die Dividendensteuer gilt in Deutschland für alle Dividenden seit dem 1. Januar 2009.