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Vermieter-Rechtsschutz: So vermeiden Sie Ärger

Inhaltsverzeichnis

Eine vermietete Immobilie gilt zurzeit als beste Geldanlage für die Altersvorsorge. Aber es ist eine, die auch für mächtigen Ärger sorgen kann, wenn es Streit mit dem Mieter oder den Behörden gibt. In einem solchen Fall hilft der Vermieter-Rechtsschutz, der bei einem Rechtsstreit die Kosten trägt.

Eine solche Police ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn der Wegfall der Miete oder eines Teils davon die Kalkulation der Immobilienfinanzierung ins Wanken bringen könnte. Abgedeckt wird vom Vermieter-Rechtsschutz eine Vielzahl von möglichen Streitigkeiten.

Grundsätzlich greift die Versicherung immer dann, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das Mietverhältnis kommt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter selbst gegen seinen Mieter vorgehen möchte oder aber der Vermieter sich Ansprüchen des Mieters ausgesetzt sieht, die er abwehren möchte.

Viele Rechtsschutzversicherungen für Vermieter sehen heute vor, dass Vermieter sich bei auftretenden Problemen telefonisch von Fachanwälten erstberaten lassen können, damit ein Streit gar nicht erst eskaliert.

Deeskalation statt Dauerstress

Die gleiche Zielrichtung verfolgen Rechtsschutzversicherungen, die eine sogenannte Mediation finanzieren. In dieser, den gerichtlichen Verfahren vorgelagerten Streitschlichtung wird versucht, bei einem Konflikt zwischen Mietern und Vermietern zu vermitteln.

Vermieter sollten genau überprüfen, welche Mediationskosten vom Vermieter-Rechtsschutz getragen werden, bevor ein solches Verfahren auf den Weg gebracht wird. Sonst laufen Versicherte Gefahr, bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Unterstützung bei behördlichen Streitigkeiten

Der Vermieter-Rechtsschutz unterstützt Vermieter auch dann, wenn es rechtlichen Streit mit Behörden wie zum Beispiel dem Finanzamt gibt. Damit wird sichergestellt, dass behördliche Anordnungen und Verfügungen vom Vermieter jederzeit rechtlich abgeklärt werden können.

Vermieter sollten darauf achten, wie weit dieser Verwaltungs-Rechtsschutz reicht und ob er auch schon bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren die Kosten trägt.

Höhe der Selbstbeteiligung beachten

Das Thema Selbstbeteiligung ist in allen Rechtsschutz-Sparten ein Thema. Denn je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, umso mehr lässt sich damit auch die Prämie senken. Grundsätzlich sollte dennoch keine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die höher als 300 Euro ist. Denn sonst besteht einfach die Gefahr, trotz einer Rechtsschutzversicherung auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Stichentscheid sollte möglich sein

Ärgerlich ist es vor allem dann, wenn sich zum Streit um das Mietverhältnis ein Streit mit dem Rechtsschutzversicherer gesellt. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt, weil sie eine Klage für nichts aussichtsreich oder auch nicht erforderlich hält.

In einem solchen Fall hilft ein Vermieter-Rechtsschutz, der einen sogenannten Stichentscheid vorsieht. Damit ist es möglich, bei Meinungsverschiedenheiten mit der Rechtsschutzversicherung klären zu lassen, ob die Ablehnung der Kostenübernahme tatsächlich rechtmäßig war.

Service-Dienstleistungen inbegriffen

Viele Rechtsschutzversicherungen für Vermieter sehen heute nicht nur die Kostenübernahme bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten vor. Bei einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen werden weitere Serviceleistungen angeboten, die für Vermieter durchaus nützlich sein können.

So besteht bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die Bonität eines potenziellen Mieters überprüfen zu lassen oder auch einen Inkasso-Service in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt.

Daneben gibt es auch Rechtsschutzversicherer, die für Vermieter wichtige Unterlagen wie Muster-Mietverträge oder Musterbriefe zur Verfügung stellen – auch damit lässt sich Ärger oft schon von Anfang an vermeiden.