Abgeltungssteuer in Sachen ETF: Eigenheiten sind entscheidend
Exchange Traded Funds (ETF) werden bei der Abgeltungssteuer grundsätzlich genauso behandelt wie reguläre Aktienfonds. ETFs sind passive Fonds und wesentlich günstiger als aktiv gemanagte Aktienfonds. Da sie Indizes wie DAX oder Stoxx lediglich abbilden und deren Performance folgen, haben sie systembedingte Eigenheiten, die sich bei der Abgeltungssteuer auswirken können.
Die Abgeltungssteuer erfasst seit 2009 die Erträge aus den meisten privaten Geldanlagen. Sie beträgt pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Freibetrag liegt bei 801 € bzw. 1.602 €.
Was in Sachen Abgeltungssteuer auf Investmentfonds zutrifft, gilt im Wesentlichen auch für ETFs. Beim Verkauf von Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft und länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben Gewinne steuerfrei. Alles, was danach erworben wurde, unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Spekulationsfrist gibt es nicht mehr.
Thesaurierende ETFs – Behandlung von Zinsen und Dividenden
ETFs können also in zwei Fällen steuerlich relevant werden. Fonds, die ab 2009 gekauft wurden, werden mit der Abgeltungssteuer einheitlich besteuert, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Gleichzeitig muss jeder Veräußerungsgewinn versteuert werden. Dies gilt sowohl für ausschüttende Fonds als auch für thesaurierende. Im Hinblick auf Dividenden oder Zinsen jedoch haben ETFs einige Eigenheiten.
Wer mit ETFs auf einen Akien- oder Rentenindex setzt, muss jedes Jahr auf ein Viertel der vereinnahmten Dividenden und Zinsen Abgeltungssteuer zahlen. Dabei ist es völlig gleich, ob diese ausgeschüttet oder thesauriert, sprich wieder angelegt, werden.
Um eine Abgeltungssteuer, sprich Quellensteuer, zu umgehen, wurden die Fondsanbieter kreativ. Sie warben damit, dass sogenannte Swap-ETFs keine Steuer auslösen.
Zur Erklärung: Es gibt zwei Arten von ETFs: Physisch replizierende ETFs bilden einen Index in der Form ab, dass sie eins zu eins alle Aktien enthalten, die zum Index gehören. Sie bilden exakt die Gewichtung der verschiedenen Werte nach.
Abgeltungssteuer – Swap-ETF ohne ordentliche Erträge
Swap-ETFs hingegen basieren auf einem Tauschgeschäft. Der Vertragspartner liefert und garantiert die Wertentwicklung des Index. Sind die Wertpapiere im ETF mehr wert als der Index, so zahlt der ETF-Anbieter den Überschuss an seinen Tauschpartner.
Entsprechend umgekehrt: Ist der Index mehr wert, zahlt der Swap-Partner seinen Überschuss an den ETF-Anbieter. Im Ergebnis sind Fonds und Index immer auf gleicher Höhe.
Swap-ETFs haben mit Blick auf die Steuer folgenden Vorteil: Wenn sie einen Performance-Index abbilden, sind die Dividenden in der Wertentwicklung enthalten. Allerdings fließen tatsächlich keine Ausschüttungen, da Swap-ETFs eben keine direkten Aktien halten.
Deshalb gibt es theoretisch auch nichts zu versteuern. Gewinne aus Derivaten sind eben keine ordentlichen Erträge. Auf diesem Umweg bleibt beim thesaurierenden ETF der Dividendenteil im Swap-Ertrag steuerfrei. Die Anbieter warben damit, dass wegen des Bestandsschutzes jeder von dieser Konstruktion profitiert, der noch vor 2009 zusteigt.
Abgeltungssteuer: Kein Derivate-Umweg mehr bei ETF
Das jedoch blieb auch dem Gesetzgeber nicht verborgen, weshalb er mit einer eigenen Regelung antwortete: Der Steuervorteil von Termingeschäften wurde für Fonds aufgehoben, „die durch Koppelung von Finanzinstrumenten dieses Privileg ausnutzen“.
Für Altfälle gab es eine Übergangsregelung bis Ende 2010. Ab 2011 und für alle ETFs, die nach 2009 gekauft wurden, heißt es: Die thesaurierten Erträge haben lediglich eine steueraufschiebende Wirkung.
Somit gilt auch für ETFs: Bezüglich der Ausschüttungen macht es steuerlich keinen Unterschied, ob Dividenden oder auch Zinsen jährlich ausgezahlt oder thesauriert werden. Letztlich ist auch hier die Abgeltungssteuer fällig. Die Abgeltungssteuer und deren Berechnung übernimmt der Fondsanbieter.
Abgeltungssteuer und ETFs: Die Besonderheiten
Aufwändiger wird es jedoch, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Hier muss der Anleger selbst aktiv werden und anhand der Jahresberichte die Daten fürs Finanzamt bereithalten. Dividenden und Zinsen sind jedes Jahr zu versteuern, auch wenn sie thesauriert werden.
Ein anderes ETF-typisches Merkmal ist das Rebalancing. Der ETF muss in regelmäßigen Abständen neu gewichtet werden, wenn sich bestimmte Titel mit der Zeit besser entwickeln als andere. Dadurch verschieben sich die Gewichte im ETF. Papiere, die besonders zugelegt haben, werden gegen schlechtere ausgetauscht.
Dieser Vorgang verursacht Transaktionen. Bei entsprechenden Kursgewinnen ist die Abgeltungssteuer relevant. Wer die Abgeltungssteuer völlig umgehen will, kann das mit ETFs auf Basis einer Lebensversicherung tun. Hier wird nach Ablauf mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Eine andere Variante, die Abgeltungssteuer teilweise zu vermeiden, sind ETF-Dachfonds. Gewinne, die durch Umschichtungen entstehen, sind hier steuerfrei.