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Fondsrente – nicht voreilig kündigen

Inhaltsverzeichnis

Eine Fondsrente bzw. fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination aus Versicherung und Fondssparplan. Entscheidend für die Höhe der späteren Rentenzahlungen ist zum einen die Höhe der Kosten und zum anderen die Performance möglichst guter Fonds.

Diese müssen die teilweise erheblichen Anfangskosten auf Dauer wettmachen. Viele Versicherte vertrauen auf die Sicherheit einer Rentenversicherung. Dabei ist nicht jedem klar, wie sehr seine Rente vom Aktienmarkt abhängt.

Deshalb ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme auf jeden Fall erforderlich. In guten Börsenzeiten fällt weniger auf, dass man mit einer Fondsrente an der Börse spekuliert. In schlechteren Zeiten jedoch wird das Risikopotenzial je nach Qualität der Fonds deutlich.

Seit 2009 müssen die Versicherer ihre Pflichtmeldungen zur Wertentwicklung veröffentlichen. Damit kann jeder erkennen, wie es um seine Anlage steht. Steht sie tief im Minus, so ist die Frage, ob die Verluste bis zum Rentenbeginn wieder wettzumachen sind.

Fondsrente kündigen – erhebliche Verluste

Sollte man also die Fondsrente lieber kündigen? Diese Frage stellt sich auch mancher, der geraume Zeit nach Versicherungsbeginn feststellt, dass die Fondsrente für ihn ohnehin nicht geeignet ist.

Und sei es nur, weil er schlicht die teilweise steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann. Die Erkenntnis, dass die eingesetzten Fonds schlecht sind, könnte ein weiterer Grund sein.

Kündigen und aussteigen kann man bei einer Fondsrente immer. Mit übereilten Entscheidungen aber tut man sich keinen Gefallen. Hier sollte man sich beraten lassen. Denn es kommt ganz auf die individuelle Situation an.

Wer kündigen will, sollte darauf achten, wie lange sein Vertrag bereits läuft. Wer zum Beispiel nach 4 Jahren aussteigt, muss damit rechnen, dass er nur ein Viertel seiner Beitragszahlungen zurückbekommt.

Fondsrente kündigen – verlorene Anfangskosten

Gerade in den Anfangsjahren gehen von den Beiträgen die großen Abzüge weg wie Abschlusskosten, Provisionen oder Verwaltungskosten. All diese Kosten sind unabhängig von der Fondsperformance.

Bei einer Kündigung zum späteren Zeitpunkt haben sich die hohen Anfangskosten zwar etwas relativiert. Doch ist dann zu überlegen, ob man in Kauf nehmen will, die ganzen Kosten sozusagen umsonst bezahlt zu haben.

Gleich ob früher oder später – bei einer Kündigung geht es nicht nur um bezahlte Kosten und Wertenwicklung.

Fondsrente kündigen – mickriger Rückkaufswert und Stornoabschlag

Wer seine Fondspolice kündigt, bekommt von der Versicherung nur den Rückkaufswert gezahlt. Der errechnet sich aus dem Wert der Fondsanteile. Abgezogen wird dann obendrein noch ein Stornoabschlag, der häufig für Ärger sorgt.

Der Abschlag beträgt bis zu über 10% auf das angesparte Kapital inklusive Zinsen. Damit bewirkt der Rückkaufswert, dass man auch nach vielen Jahren von den einzahlten Beiträgen nur einen Teil wiedersieht.

So kann bei negativer Wertentwicklung nach 8 Jahren und 16.000 € Beiträgen das Guthaben bei nur der Hälfte liegen und der Rückkaufswert bei ganzen 5.500 €. Doch zur Kündigung gibt es Alternativen.

Verträge lassen sich zum Beispiel beitragsfrei stellen. Dies ist etwa dann überlegenswert, wenn eine anhaltende Börsenflaute die Wertentwicklung drückt. In diesem Fall kann man aussetzen und auf bessere Zeiten warten.

Voraussetzung ist: Der Vertrag hat die vorgeschriebene beitragsfreie Mindestsumme erreicht.

Eine weitere Alternative zur Kündigung ist, die Fondspolice zu verkaufen. Hier sollte man sich Angebote einholen. Die Möglichkeit eines Verkaufs auf dem Zweitmarkt hängt ganz von den Konditionen ab. Je höher der Rückkaufswert, desto höher sind die Chancen, dass ein Anbieter auch bei Fondspolicen zugreift.

Wer kündigt und eine neue Fondsrente in Erwägung zieht, sollte wegen der Steuervorteile auch auf Riester- oder Rürup-Angebote achten.

Übrigens: Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollten man besser nicht kündigen. Denn hier gibt es die Auszahlungen noch komplett steuerfrei.