Wärmepumpen-Pflicht 2026: Infos für Hauseigentümer + Vermieter

Techniker überprüft einen orangefarbenen Wassertank und Ventile in einem Technikraum.
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Das Thema Wärmepumpen-Pflicht rückt 2026 in Deutschland immer stärker in den Fokus. Nach dem Inkrafttreten des neue Heizungsgesetzes, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, stellt sich die Frage, welche Regelungen ab 2026 gelten und wen die Vorgaben betreffen.

Mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor zu sorgen. Doch wird in 2026 eine Wärmepumpe tatsächlich Pflicht? Welche Änderungen sind geplant? Und was müssen Eigentümer und Vermieter wissen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die Wärmepumpe ab 2026 wirklich Pflicht? Eine gesetzliche Pflicht zur Wärmepumpe gibt es nicht. Ab 2026 müssen neue Heizungen jedoch zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden, was die Wärmepumpe in vielen Fällen zur einfachsten und effizientesten Lösung macht.
  • Was bedeutet das für Eigentümer und Vermieter? Alte Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie noch funktionieren. Bei einem Heizungstausch müssen jedoch Systeme gewählt werden, die den Anforderungen des GEG entsprechen. Vermieter können einen Teil der Modernisierungskosten unter bestimmten Bedingungen umlegen.
  • Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch? Die Bundesregierung unterstützt den Austausch alter Gas- und Ölheizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Einkommen und Heizungsart sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, besonders bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe. Auch die KfW ist eine gute Anlaufstelle für Förderungen.
  • Warum ist eine Energieberatung sinnvoll? Eine Energieberatung hilft, die effizienteste Heizlösung für das jeweilige Gebäude zu finden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Sie sorgt dafür, dass die neue Heizung technisch wie finanziell optimal geplant und umgesetzt wird.

Aktueller Stand: Was regelt das Heizungsgesetz?

Das reformierte Heizungsgesetz bzw. Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass in Neubauten nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für Bestandsgebäude greifen die Pflichten schrittweise und hängen von der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene ab.

Das bedeutet: Noch gibt es keine flächendeckende Wärmepumpen-Pflicht und auch in 2026 wird eine solche Pflicht nicht greifen. Die gesetzlichen Grundlagen sind aber gelegt. Der Einbau klassischer Heizsysteme wie einer Gasheizung oder Ölheizung ist nur noch eingeschränkt möglich, insbesondere dann, wenn die Wärmeversorgung eines Gebäudes nicht auf erneuerbaren Energien basiert.Das Ziel der Bundesregierung dabei ist, das Heizen langfristig auf klimafreundlichere Alternativen umzustellen und stärker auf erneuerbare Energie zu setzen.

Was ist ab 2026 geplant?

Die entscheidende Frist im Rahmen des GEG ist der 30. Juni 2026. Ab diesem Tag müssen alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinere Gemeinden müssen diese Planung erst bis zum 30. Juni 2028 stehen haben.

Die Wärmeplanung legt fest, wie in einer Region in Zukunft geheizt werden soll, ob durch Fernwärme, durch Strom oder durch den Einsatz von Wärmepumpen. Ist die Wärmeplanung einer Kommune abgeschlossen, dürfen neue Heizungen in bestehenden Gebäuden nur dann eingebaut werden, wenn sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

In der Praxis bedeutet das: eine reine Gasheizung oder Ölheizung einzubauen, ist dann nicht mehr erlaubt, außer sie kann zu einem späteren Zeitpunkt auf klimaneutrale Brennstoffe wie Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden.

Die Wärmepumpen-Pflicht 2026 rückt somit für Hauseigentümer faktisch näher, das Gesetz schreibt aber keine ausschließliche Technologie vor. Laut der Bundesregierung besteht weiterhin Offenheit für verschiedene Technologien, die Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen des GEG aber zurzeit am einfachsten.

Welche Auswirkungen hat das auf Eigentümer und Vermieter?

Eigentümer und Vermieter müssen sich ab 2026 auf strengere Vorgaben beim Heizungstausch einstellen. Wer eine alte Heizung erneuert, muss künftig auf eine Lösung setzen, die überwiegend mit erneuerbarer Energie funktioniert.

Vorhandene Heizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren. Kommt es aber zu einem Defekt oder einem geplanten Austausch, dann greift das neue Heizungsgesetz. Eigentümer und Vermieter müssen alte Gas- und Ölheizungen also nicht sofort ausbauen. Bei der Installation neuer Systeme müssen diese jedoch den Anforderungen des GEG entsprechen.

Für Vermieter ist es außerdem wichtig zu wissen, dass sie die Kosten für die Modernisierung einer Heizungsanlage teilweise auf Mieter umlegen können, wofür es jedoch Fristen und Obergrenzen gibt. Mit einer Energieberatung und rechtzeitiger Planung können Vermieter sichergehen, dass sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten.

Wird die Wärmepumpe wirklich Pflicht?

Der Begriff Wärmepumpen-Pflicht sorgt oft für Missverständnisse. Denn eine Pflicht zur Nutzung einer Wärmepumpe ist im GEG nicht vorgesehen, sondern es gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Neben Wärmepumpen sind dafür auch andere Lösungen zulässig wie zum Beispiel:

  • Hybridheizungen, bei denen Gas mit einer Wärmepumpe kombiniert wird.
  • Der Anschluss an ein Fernwärmenetz.
  • Biomasseanlagen oder Pelletheizungen.
  • H₂-fähige Gasheizungen, also moderne Gasgeräte, die auf den Betrieb mit Erdgas ausgelegt sind und zukünftig auch mit Wasserstoff oder Wasserstoff-Erdgas-Gemischen betrieben werden können. 

Viele Fachleute sehen Wärmepumpen als die praktikabelste Lösung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wärmepumpen nutzen Umweltwärme und laufen ohne fossile Brennstoffe, was sie besonders klimafreundlich und effizient macht. Für viele Gebäude ist sie daher oft die sinnvollste Option, wenn es darum geht, dass die neuen Anforderungen umgesetzt werden müssen.

Heizungstausch: Was verändert sich bei der Förderung?

Um den Umstieg auf moderne Heizungssysteme finanziell attraktiv zu gestalten, spielt die Förderung eine entscheidende Rolle. Der Austausch alter Gasheizungen und Ölheizungen wird von der Bundesregierung über verschiedene Programme unterstützt, insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bis zu 70 Prozent Zuschuss zu den Investitionskosten können beantragt werden. Dies gilt insbesondere für selbstgenutzte Einfamilienhäuser. 30.000 Euro Investitionskosten sind maximal förderfähig, das heißt bis zu 21.000 Euro Finanzspritze gibt es. Diese Förderung ergibt sich aus der Grundförderung von 30 Prozent in Kombination mit verschiedenen Boni je nach Heizungsart und Einkommen. Eine besonders hohe Förderung gibt es, wenn eine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe getauscht wird. Auch für eine in Anspruch genommene Energieberatung lässt sich ein Zuschuss beantragen.

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine gute Anlaufstelle, wenn es um die Förderung von neuen Heizsystemen geht.

Die Bundesregierung will im Jahr 2026 die Förderbedingungen noch weiter anpassen, um die Energiewende voranzutreiben.

Wieso lohnt sich eine Energieberatung?

Eine qualifizierte Energieberatung kann der entscheidende Schritt zu einem klimafreundlicheren Heizsystem sein. Dabei analysieren erfahrene Energieberater, welche Heizung in welchem Gebäude am sinnvollsten ist und wie der Energieverbrauch optimiert werden kann. Sie geben Informationen über Fördermöglichkeiten und begleiten auf Wunsch sogar den gesamten Heizungstausch.

Insbesondere bei älteren Gebäuden ist es wichtig, dass die energetische Gesamtsituation betrachtet wird. Denn eine Wärmepumpe kann nur dann effizient arbeiten, wenn ein Haus ausreihend gedämmt ist. Werden die nötigen Schritte nicht ergriffen, kann der Energieverbrauch sogar steigen, anstatt zu sinken. Mit einer umfassenden Analyse lässt sich daher sichergehen, dass an alles gedacht wurde, bevor die neue Heiztechnik eingebaut wird.

Fazit zur Wärmepumpen-Pflicht 2026: Die Vorbereitung ist entscheidend

Auch wenn 2026 keine direkte Wärmepumpen-Pflicht gilt, verschärft sich der rechtliche Rahmen für den Heizungstausch. Ab 2026 dürfen neue Heizungen grundsätzlich nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Für Eigentümer und Vermieter bedeutet das: Eine sorgfältige Planung wird unerlässlich. Alte Gas- und Ölheizungen dürfen zwar weiterlaufen, solange sie funktionieren, bei einem Austausch ist jedoch eine nachhaltige Lösung Pflicht. Die Wärmepumpe gilt dabei als besonders zukunftssicher und effizient, da sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und langfristig Energiekosten senken kann.

Mit einer rechtzeitigen Energieberatung und der Nutzung staatlicher Förderung lässt sich die Umstellung der Heizung wirtschaftlich gestalten. Wer jetzt plant und sich über Fördermöglichkeiten informiert, ist optimal vorbereitet, wenn die neuen Regelungen greifen. Da es sich beim GEG um ein dynamisches Gesetz handelt, sollten Vermieter und Eigentümer die Entwicklungen im Blick behalten, um schnell reagieren zu können, wenn wieder neue Vorgaben beschlossen werden.