Wann Sie einen Balkon an Ihre Eigentumswohnung anbauen dürfen
Die Wohnung ist perfekt, die Aufteilung stimmt und die Lage ist super. Nur einen Haken gibt es – der Balkon fehlt! Um sich für den Kauf einer Eigentumswohnung zu entscheiden, muss alles stimmen, schließlich geht es um viel Geld, das investiert wird.
Fehlt der morgendliche Frühstücksplatz im Freien oder die Möglichkeit, abends bei einem Glas Wein unter freiem Himmel zusammenzusitzen, gibt es die Möglichkeit, einen Balkon an eine Eigentumswohnung anzubauen.
Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich und muss vor der Realisierung durchgedacht und vor allem mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses und der zuständigen Baubehörde abgesprochen werden.
Auf die architektonische Planung folgen rechtliche Schritte
Zunächst sollten sich Eigentümer gut überlegen, in welche Richtung sie sich die Ausrichtung ihres Balkons wünschen. Ob Morgen- oder Abendsonne, Süden oder Osten und vor allem ob Hauptverkehrsstraße oder ruhiger Hinterhof! Einen Balkon über eine lärmende Hauptstraße zu setzen, ist deutlich weniger reizvoll als ein Austritt aus der Wohnung mit Blick auf einen Garten oder eine grüne Wiese.
Im Anschluss an die architektonische Planung sollten Eigentümer vor allem mit den Nachbarn unterhalb sprechen, die durch den Balkon möglicherweise weniger Sonnenlicht in ihre Wohnung bekommen würden. Haben diese Nachbarn (wenn sie denn auch Eigentümer sind) Einwände gegen den Balkon, darf er nicht gebaut werden.
Auch die direkten Nachbarn links und rechts sind wichtige Parteien – haben sie ein Problem mit dem Baulärm und stimmen dem Bau des Balkons nicht zu, haben Eigentümer ein Problem. Grundsätzlich gilt, dass die gesamte Eigentümergemeinschaft dem Anbau des Balkons zustimmen müssen, andernfalls darf er nicht realisiert werden.
An eine Eigentumswohnung einen Balkon anzubauen erfordert eine Genehmigung
Einen Balkon anzubauen, erfordert zusätzlich eine Genehmigung von den zuständigen Baubehörden. Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber so kann es beispielsweise sein, dass in örtlichen Bebauungsplänen vorgesehen ist, dass bestimmte Fluchten oder Baulinien nicht überschritten werden dürfen. Auch wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, ist ein Anbau schwierig.
Haben alle Parteien dem Bau des Balkons zugestimmt, müssen sich Eigentümer nur noch für die Art des Balkons und eine Baufirma entscheiden. Selbsttragende Balkone, die vorgehängt oder vorgestellt werden, gelten als die günstigste und sicherste Variante.
Sie werden mit wenigen Verschraubungen befestigt und zerstören so nur wenig Dämmung. Die Kosten liegen in der Regel bei mehreren Tausend Euro und hängen von der Art des Balkons, seiner Größe und der anbringenden Baufirma ab.