4 Wege, als Mieter vorzeitig aus einem Zeitmietvertrag herauszukommen
Plant ein Vermieter, in den nächsten Jahren Eigenbedarf für seine Wohnung anzumelden, macht für ihn ein Zeitmietvertrag Sinn. Für Mieter ist diese Art des Mietvertrags zwar kalkulierbar, da ihnen nicht eines Tages unvorhergesehen wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Ein Zeitmietvertrag bringt aber das Problem mit sich, nur schwer kündbar zu sein, was Mieter einschränken kann.
Grundsätzlich gilt, dass Zeitmietverträge für unbegrenzte Zeit abgeschlossen werden können, für diesen Zeitraum aber wie ein normaler, rechtskräftiger Mietvertrag gelten. Die Besonderheit ist, dass Zeitmietverträge nicht unbefristet sind, sondern das Auszugsdatum schon bei Einzug feststeht. Die Kündigung eines Zeitmietvertrags durch den Mieter ist nur unter Umständen möglich und Mieter brauchen einen guten Grund, um frühzeitig ausziehen zu können.
Die Kündigung eines Zeitmietvertrags durch den Mieter ist nicht einfach so möglich
Der Grund für einen Zeitmietvertrag muss im Vertrag schriftlich festgehalten sein. Ohne Grund wird der Vertrag automatisch unbefristet abgeschlossen. Neben Eigenbedarf können auch die Instandsetzung des Objektes oder die Einrichtung einer Hausmeisterwohnung ein Grund für einen befristeten Mietvertrag sein.
Für Vermieter kann ein Zeitmietvertrag vorteilhaft sein, da sie von vorneherein klare Verhältnisse schaffen und mit ihren Mietern nicht streiten müssen, wenn nach ein paar Jahren Eigennutzung gewünscht wird.
Einen Zeitmietvertrag wieder zu kündigen ist für Mieter allerdings nicht ohne weiteres möglich. Häufig ist in einem Zeitmietvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen und Mieter müssen ein wenig tricksen, um aus ihrer Wohnung früher herauszukommen.
1. Ein guter Grund
Ein guter Grund für die außerordentliche Kündigung eines Zeitmietvertrags durch den Mieter kann zum Beispiel ein starker Schimmelpilzbefall oder eine Bedrohung durch den Vermieter sein.
2. Ein Aufhebungsvertrag
Erwarten Mieter beispielsweise Nachwuchs und müssen sich räumlich vergrößern, kann es sein, dass der Vermieter sich kulant zeigt. Für diesen Fall muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der den zeitlich befristeten Vertrag auflöst. Auch andere Gründe können einen Aufhebungsvertrag rechtfertigen. Hier sind Mieter auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen, da kein rechtlicher Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht.
3. Ein Nachmieter
Alternativ können Mieter ihrem Vermieter auch einen Nachmieter präsentieren, der sich bereiterklärt, die noch verbleibende Zeit des Zeitmietvertrags in der Wohnung zu wohnen. Ist der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden, können Mieter auch so früher aus der Wohnung raus.
4. Untervermietung
Eine weitere Möglichkeit ist die Untervermietung der Wohnung bis zum Ablauf der Frist. Eine Untervermietung können Vermieter nur mit einem triftigen Grund ablehnen. Wird das Recht auf Untervermietung durch den Vermieter verweigert, können Mieter außerordentlich kündigen.
Weitere Hinweise zum Zeitmietvertrag
Wollen Mieter ihren Zeitmietvertrag sogar verlängern und die automatische Beendigung verhindern, können sie ab vier Monaten vor Ablauf des Vertrags nachfragen, ob der Grund für den befristeten Vertrag noch immer besteht. Unter Umständen kann dann mit dem Vermieter ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Die vorzeitige Beendigung eines Zeitmietvertrags ist auf jeden Fall schwerer als eine ordentliche Kündigung bei einem unbefristeten Mietvertrag, weshalb sich Mieter rechtzeitig Gedanken machen müssen, wie Sie aus Ihrem Vertrag herauskommen können. Beispielsweise einen Nachmieter zu suchen kann nämlich einige Zeit dauern und muss auch mit dem Vermieter abgesprochen werden.