Begrenzte Wohndauer? Schließen Sie einen Zeitmietvertrag ab

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Eine kurze berufliche Zwischenstation, nur die Zweitwohnung oder keine Zeit für den Kauf von Möbeln – all dies sind Gründe für die Anmietung einer möblierten Wohnung. Eine möblierte Wohnung enthält nicht nur wie auch sonst oft üblich eine Einbauküche, sondern das gesamte Mobiliar, vom Bett über das Sofa bis hin zum Schrank.

Mieter können in eine möblierte Wohnung mir nur ein paar Koffern einziehen und müssen weder Möbelpacker beschäftigen, noch ihre Wohnung erst großartig einrichten. In der Regel sind möblierte Wohnungen teurer als unmöblierte, da für die Möbel mit bezahlt wird. Wie unmöblierte Wohnungen können auch möblierte Wohnungen für einen befristeten Zeitraum angemietet werden.

Zeitmietvertrag für möblierte Wohnung problemlos möglich

Mietverträge für möblierte Wohnungen unterscheiden sich in der Regel nicht von Verträgen für unmöblierte Wohnungen. Handelt es sich aber um einen Zeitmietvertrag, müssen Mieter und Vermieter ein paar Besonderheiten beachten. Ein Zeitmietvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn von vorneherein klar ist, dass das Mietverhältnis zeitlich begrenzt ist.

Bei einem Zeitmietvertrag wird das Ende der Mietzeit schon vor dem Einzug festgelegt und der Vertrag läuft dann zu diesem Datum aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. So ein Vertrag lohnt sich besonders für Personen, die wissen, dass sie nur für einen bestimmten Zeitraum in der Wohnung leben werden, da sich die private oder berufliche Situation im Anschluss definitiv ändert.

Falls Vermieter ab einem gewissen Datum Eigenbedarf planen, können sie den Mietvertrag von vorneherein befristet ausstellen. Auch wenn die Wohnung saniert oder das Haus sogar abgerissen werden soll, kann der Mietvertrag befristet ausgestellt werden.

Einen Zeitmietvertrag kündigen

Eine ordentliche Kündigung eines Zeitmietvertrags ist nicht möglich, nur eine außerordentliche Kündigung kann bei besonderen Umständen greifen. Vier Monate, bevor die Befristung ausläuft, kann der Mieter den Vermieter fragen, ob der Grund der Befristung noch aktuell ist. Falls sich die Umstände geändert haben, kann der Zeitmietvertrag in beidseitigem Einverständnis aufgehoben und in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt werden. Alternativ kann der Zeitmietvertrag auch verlängert werden.

Was bedeutet möbliert?

In einem Mietvertrag über eine möblierte Wohnung sollten Mieter und Vermieter festlegen, welche Möbel zur Ausstattung gehören. Der Gesetzgeber spricht nicht von „möbliert“, sondern benutzt den Begriff „Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen“.

Das bedeutet, dass zwar Möbel wie Tische, Stühle und auch Einrichtungsgegenstände wie Lampen, Gardinen oder Bettwäsche zur Einrichtung gehören, nicht aber Geschirr oder Besteck. Dieses zählt als Hausrat und nicht als Teil der Einrichtung. Den Mietzuschlag können Vermieter anhand des Hamburger Modells berechnen.