Betriebskosten senken: Das können Vermieter tun
Mit den steigenden Energiepreisen erhöhen sich auch die Betriebskosten.
Das ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen nachteilhaft.
Es gibt aber einige Möglichkeiten, mit denen sich die Betriebskosten etwas senken lassen, und dafür sind meist keinerlei Investitionen notwendig.
Betriebskosten senken durch Wechsel des Stromanbieters
Heutzutage kann aus allen europäischen Stromanbietern gewählt werden.
Hier lohnt sich meistens ein Vergleich, denn besonders für Neukunden werden wegen des starken Wettbewerbs günstige Tarife angeboten.
Daher kann ein Wechsel oft empfehlenswert sein. Um den Neukundenvorteil effektiv zu nutzen, kann der Anbieter auch häufiger gewechselt werden.
Auch was die Gartenpflege, den Schneedienst und andere Rahmenverträge mit Versorgern angeht, empfiehlt sich der Vergleich von verschiedenen Anbietern und die kritische Überprüfung des eigenen Vertrags.
Hier ist bei einem günstigeren Angebot eines anderen Anbieters natürlich ein Wechsel möglich. Man kann aber auch dem eigenen Anbieter das günstigere Angebot vorlegen, um einen günstigeren Tarif auszuhandeln.
Die regelmäßige Wartung der Heizung kann ebenfalls bares Geld sparen. Arbeiten Brenner nicht effizient, etwa weil sie verschmutzt sind, wird deutlich mehr Energie verbraucht als nötig.
Senken der Betriebskosten durch Heizverhalten
Auch das Heizverhalten selbst kann für eine Senkung der Betriebskosten sorgen. Jedes Grad weniger an Raumtemperatur spart etwa 6% Energie ein. Im Schlafzimmer kann die Temperatur durchaus bei 16-18°C gehalten werden, in den Wohnräumen genügen 19-20°C.
Nachts ist auch eine weitere Temperatursenkung möglich. Auch bei einer längeren Abwesenheit spart eine Temperatursenkung Energie ein.
Allerdings sollte in dieser Zeit nicht komplett auf das Heizen verzichtet werden, denn das Aufheizen nach einer Auskühlung der Räume ist sehr energieaufwändig.
Beim Lüften ist es effizienter, Stoßlüftungen durchzuführen statt die Fenster zu kippen. Da es dabei vor allem darum geht, die Luftfeuchtigkeit in den Räumen gering zu halten, kann auch ein Luftentfeuchter verwendet werden.
Durch diesen können Lüftungszeiten verkürzt werden, was in den kalten Wintermonaten ein klarer Vorteil ist.
Über diese einfachen Maßnahmen sollten die Mieter informiert werden.
Ein Strommessgerät hilft dabei, versteckten Stromverbrauchern auf die Schliche zu kommen. Oftmals verbrauchen Geräte im Standbybetrieb mehr Energie als man vermutet.
In so einem Fall kann mit der Anschaffung von abschaltbaren Steckerleisten Abhilfe geschaffen werden.
Auch das Auswechseln poröser Dichtungen an Fenstern und Türen spart Energie ein.
Nach Betriebskostensenkung muss Betriebskostenvorauszahlung angepasst werden
Ließen sich die Betriebskosten tatsächlich senken, so muss der Vermieter dies auch bei der jährlichen Berechnung der Betriebskostenvorauszahlung berücksichtigen.
Nach §560 Absatz 4 BGB kann jede der Vertragsparteien nach einer Abrechnung durch eine schriftliche Erklärung die Betriebskostenvorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen.
Das heißt, auch der Mieter kann die Betriebskostenvorauszahlung senken.
Dafür muss er sich allerdings zunächst die entsprechenden Rechnungen und Belege vom Vermieter vorlegen lassen. Zu dieser Überprüfung ist er berechtigt.