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Einbauküche in Mietwohnung: Wie sinnvoll für Vermieter?

Einbauküche in einer Mietwohnung
Inhaltsverzeichnis

Nach wie vor ist die Küche für viele Menschen ein zentraler Raum im Haus oder in der Wohnung. Man bereitet dort nicht nur das Essen zu, sondern oft handelt es sich um einen Ort der Geselligkeit. In einer Mietwohnung gibt es entweder eine Küche aus austauschbaren Elementen oder die sogenannte Einbauküche.

Sie erfahren in unserem Beitrag, wie eine Einbauküche definiert wird und ob es eine Pflicht zum Einbau gibt. Wir nennen aus Sicht des Vermieters die Vor- und Nachteile dieser Art von Küche. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, welche Anforderungen es an eine Einbauküche gibt, wann eine Erneuerung notwendig ist und was diesbezüglich im Mietvertrag geregelt sein sollte.

Einbauküche – eine Zusammenfassung

  • Es gibt auf Seiten der Vermieter keine Verpflichtung, in einer Wohnung zur Miete eine Einbauküche zu integrieren.
  • Oftmals ist die Einbauküche für Vermieter jedoch ein Vorteil, denn sie kann die Attraktivität der Wohnung steigern.
  • Bei einer vermieteten Einbauküche ist zu beachten, dass bestimmte Geräte wie Herd, Ofen und Kühlschrank vorhanden sein müssen.
  • Sinnvoll ist es, innerhalb des Mietvertrages Regelungen zur Einbauküche zu treffen.
  • Sollte es zu Schäden an der Einbauküche kommen und eine Reparatur notwendig sein, muss in der Regel der Vermieter für die Kosten aufkommen.

Definition: Was ist eine Einbauküche?

Die Bezeichnung Einbauküche wird in der Regel für die Küchenausstattung genutzt, die einen bestimmten Standard hat und bei der die Küchenmöbel fest angebracht sind. Die Einbauküche ist exakt im jeweiligen Raum integriert und kann nicht einfach durch Wegtragen der Elemente entfernt werden. Standardmäßig beinhaltet eine Einbauküche in der Wohnung meistens folgende Elemente:

  • Kühlschrank
  • Kochplatten bzw. Herd
  • Spüle
  • Küchenmöbel (Schränke)
  • Backofen

Gibt es eine Pflicht zum Einbau einer Einbauküche in der Mietwohnung?

Vermieter sind vom Grundsatz her nicht dazu verpflichtet, innerhalb einer Mietwohnung eine Küche zur Verfügung zu stellen. Vorgegeben ist lediglich, dass bestimmte Anschlüsse in der Küche vorhanden sein müssen, insbesondere:

  • Wasser
  • Strom
  • Eventuell Gas

Zu beachten ist allerdings, dass die Küche ein wesentliches Merkmal ist, das sich auf die Höhe der Miete und somit auf den Mietspiegel auswirkt.

Vorteile: Was sind Gründe für die Einbauküche in der Mietwohnung?

Für Vermieter gibt es durchaus gute Gründe, eine Einbauküche in der Wohnung beim Vermieten bereitzustellen. Folgende Vorzüge sind häufig mit einem guten Zustand der Einbauküche in der Wohnung verbunden:

  • Erhöhen der Attraktivität für neue Mieter
  • Höhere Miete möglich
  • Ausgleich der Kosten für die Anschaffung
  • Schonen der Bausubstanz

In vielen Fällen wirkt sich das Vermieten einer Wohnung mit Einbauküche positiv auf die Attraktivität der Mietwohnung aus. Das bedeutet, dass die Chance steigt, schnell einen solventen Mieter für die Wohnung zu finden. In aller Regel darf der Vermieter zudem eine höhere Kaltmiete verlangen, wenn sich die Küche in der Wohnung befindet. Darüber hinaus wird dadurch die Bausubstanz geschont, dass der Mieter nicht stetig eine neue Küche ein- und abbaut, sodass zum Beispiel keine Löcher in die Wände gebohrt werden müssen.

Nachteile: Welche Gründe sprechen gegen die Einbauküche in der Mietwohnung?

Neben den Vorteilen gibt es ebenso einige Nachteile, die für Vermieter in Verbindung mit einer Einbauküche in der Wohnung existieren können:

  • Höhere Anschaffungskosten
  • Zeitaufwand bei einer notwendigen Reparatur
  • Kosten für die Instandhaltung
  • Unattraktiv, wenn Mieter eigene Küche mitnehmen möchten

Der Hauptnachteil einer Einbauküche sind für den Vermieter sicherlich die entstehenden Kosten. Im Durchschnitt belaufen sich die Anschaffungskosten für eine Küche zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Je nach Ausstattung können diese Kosten noch deutlich höher ausfallen. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der mögliche Nachteil, dass die Wohnung eventuell durch die Einbauküche zum Vermieten unattraktiver sein kann. Das ist unter der Voraussetzung der Fall, dass zukünftige Mieter ihre eigene Küche mitnehmen möchten.

Wann ist der Einbau einer Küche als Vermieter sinnvoll? Wann nicht?

Der Einbau einer Küche als Vermieter eignet sich vor allem für Mietwohnungen, die an jüngere Mieter, Studenten oder Berufspendler vermietet werden. Diese Zielgruppe sind schließlich auf eine schnelle und unkomplizierte Nutzung der Wohnung angewiesen. Sie suchen oft nach einer Wohnung, in der sie sich sofort wohlfühlen können und keine zusätzlichen Kosten oder Mühen für die Küchenplanung und -einrichtung aufwenden müssen.

Auch in einem wettbewerbsintensiven Mietmarkt oder in Großstädten, wo viele Wohnungen zur Auswahl stehen, kann eine Einbauküche das entscheidende Kriterium für die Mietentscheidung der potenziellen Mieter sein. Sie sorgt für ein positives Alleinstellungsmerkmal und hilft dabei, die Wohnung schneller zu vermieten.

Wenn die Wohnung in einem weniger gefragten Stadtteil oder in einem Marktsegment mit niedrigen Mieten liegt, kann die Investition in eine hochwertige Einbauküche wiederum wirtschaftlich unvorteilhaft sein. In solchen Fällen könnten die Kosten für den Einbau und die Wartung die Erhöhung der Miete übersteigen, sodass sich die Investition langfristig nicht auszahlt.

Gibt es Anforderungen an eine Einbauküche?

Wie Sie zu Beginn unseres Beitrages erfahren haben, ist der Vermieter nicht verpflichtet, grundsätzlich eine Küche oder gar eine Einbauküche in der Wohnung bereitzustellen. Wenn allerdings die Wohnung explizit mit einer Einbauküche vermietet wird und dies im Mietvertrag festgehalten ist, gibt es durchaus einige Anforderungen an die Küche. Dazu gehört zum Beispiel, dass bestimmte Elemente vorhanden sein müssen, insbesondere:

  • Kühlschrank
  • Spüle
  • Kochplatten
  • Küchenschränke

Nicht vorhanden in einer Einbauküche müssen zum Beispiel im Gegensatz zum Kühlschrank und einer Spüle nach allgemeiner Rechtsauffassung die Geschirrspülmaschine oder Schränke mit LED-Beleuchtung sein. Darüber hinaus muss sich die vermietete Küche in einem nutzbaren Zustand befinden, da der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich ist.

Wann muss man als Vermieter die Küche einer Mietwohnung erneuern?

Der Vermieter muss die Küche bzw. Einbauküche in der Wohnung spätestens dann erneuern, wenn diese nicht mehr wie vorgesehen nutzbar ist. Ist der Zustand so schlecht, dass sich starker Verschleiß zeigt oder gar manche Geräte oder Schränke nicht mehr in Anspruch genommen werden können, ist der Vermieter zur Reparatur bzw. zum Austausch der Küche verpflichtet.

Einbauküche im Mietvertrag aufnehmen – 4 Tipps

Empfehlenswert ist es, Regelungen zur Einbauküche im Mietvertrag festzuhalten. Orientieren Sie sich gerne an den folgenden Tipps, wie Formulierungen im Hinblick auf die Küche der Mietwohnung im Mietvertrag aussehen könnte.

Tipp 1: Geben Sie im Mietvertrag an, ob Sie Ihre Küche möbliert vermieten möchten und ob es sich um eine Einbauküche oder um eine Küche mit einzelnen, austauschbaren Elementen, handelt.

Tipp 2: Schreiben Sie im Mietvertrag ebenfalls Regelungen zur Instandhaltung der Einbauküche nieder. Dort wird festgehalten, unter welchen Voraussetzungen eine Instandsetzung notwendig ist.

Tipp 3: Halten Sie im Mietvertrag fest, wie sich die Miete im Hinblick auf die Einbauküche zusammensetzt. Wird die Küche mit vermietet, sind Sie dazu berechtigt, eine etwas höhere Miete als ohne Einbauküche verlangen.

Tipp 4: Aus Vermietersicht ist es empfehlenswert, im Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel aufnehmen zu lassen. Das bedeutet, dass der Mieter zum Beispiel bei einer Reparatur an der Einbauküche kleinere Beträge von bis zu ungefähr 100 Euro selbst zahlen muss.

Wie viel kostet eine Einbauküche?

Zu den Nachteilen der Einbauküche gehört für Vermieter, dass die Küche mit Kosten verbunden ist. Auf der anderen Seite besteht allerdings die Möglichkeit, die Einbauküche über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg mit den Anschaffungskosten abschreiben zu lassen. Die lineare Abschreibung bezieht sich auf sämtliche Elemente der Einbauküche.

Lediglich bei einzelnen Elektrogeräten mit einem Kaufpreis von maximal 410 Euro dürfen diese als geringfügige Wirtschaftsgüter als Werbungskosten angegeben werden.

Wer zahlt neue Küche in der Mietwohnung?

Ist die Einbauküche im Mietvertrag erwähnt und verlangt der Vermieter aufgrund der Küche eine höhere Miete, muss er in der Regel eine neue Küche bezahlen. Das gilt vor allem, wenn der Zustand der aktuellen Küche so schlecht ist, dass diese nicht mehr wie vorgesehen genutzt werden kann.

Wer muss für Reparaturen und Schäden der Einbauküche aufkommen?

Wird die Einbauküche in der Wohnung mit vermietet, ist der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung verantwortlich. Das bedeutet, dass er für notwendige Reparaturen die Kosten zu tragen hat, die er halt durchführen lassen. Lediglich die bereits erwähnte Kleinreparaturklausel kann dazu führen, dass der Mieter kleinere Reparaturen selbst zahlen muss.

Etwas anders stellt sich die Situation bei Schäden an der Küche dar, die durch den Mieter verursacht wurden. In dem Fall hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Schadensersatzanspruch, sodass der Mieter letztendlich die Kosten für die Instandsetzung oder Reparatur tragen muss.

FAQs zum Einbau einer Küche als Vermieter

Der Vermieter darf für die Einbauküche eine zusätzliche Miete verlangen, die allerdings angemessen sein muss. Basis für die Berechnung sind in erster Linie der Anschaffungswert dividiert durch die Nutzungsdauer der Küche plus den Kapitalzinsen. Bei einem Wert der Küche von 10.000 Euro und einem Zins von vier Prozent beträgt die „Zusatzmiete“ für die Küche ungefähr 100 Euro pro Monat.
Der Einbau einer Einbauküche in einer Mietwohnung kann für Vermieter durchaus sinnvoll sein, jedoch hängt dies von verschiedenen Faktoren ab. Eine gut ausgestattete Küche erhöht nicht nur den Wohnwert, sondern auch die Attraktivität der Wohnung für potenzielle Mieter, was zu einer schnelleren Vermietung führen kann. Darüber hinaus sind Mieter häufig bereit, eine höhere Miete für eine modern ausgestattete Küche zu zahlen. Allerdings müssen Vermieter auch die Kosten für den Einbau und die spätere Wartung sowie die mögliche Abnutzung der Geräte berücksichtigen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Investition langfristig rentabel ist, insbesondere wenn die Küche bei einem Mieterwechsel zurückgelassen werden muss oder bei möglichen Renovierungsbedarf. Es kann auch sinnvoll sein, die Mietbedingungen so zu gestalten, dass der Mieter bei Auszug für die Beseitigung von Schäden verantwortlich ist. Insgesamt kann der Einbau einer Einbauküche in vielen Fällen den Mietpreis steigern und die Vermietbarkeit verbessern, sollte jedoch im Einklang mit den individuellen Zielen und dem Investitionsrahmen des Vermieters stehen.
Grundsätzlich gibt es keinen festgelegten Zeitraum, wie alt eine Küche in einer Mietwohnung sein darf. Allerdings gehen viele Gerichte davon aus, dass die Küche nach einem Zeitraum von zehn Jahren als „verbraucht“. Das verpflichtet zwar nicht zur Erneuerung, aber in der Regel darf der Vermieter ab dann für die Küche keine Miete mehr verlangen.
Achten sollten Sie zum Beispiel auf robuste Arbeitsplatten und eine Küchenzeile, die möglichst widerstandsfähig sind. Empfehlenswert sind zum Beispiel beschichtete Arbeitsplatten und Hängeschränke, da diese für einen ausreichenden Stauraum sorgen. Ebenfalls sollten Sie als Mieter darauf achten, wie alt die Haushaltsgeräte sind, denn davon hängt unter anderem der Energieverbrauch ab.