Rauchmelder: Montage und Wartung – Wer ist verantwortlich?
Seit 2010 diesen Jahres besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten.In privat genutzten Wohnräumen ist die Montage von Rauchmeldern in diesen acht Bundesländern bereits vorgeschrieben und es ist davon auszugehen, dass die übrigen Bundesländer bald nachziehen.Doch ein genauer Blick auf Rauchmelder, deren Montage und Wartung zeigt: Nicht allein ist ein solcher Melder lebensrettend, es gibt auch Ausnahmen in der Zuständigkeit für eben diesen.
Rauchgase für meisten Todesfälle bei Bränden verantwortlich
Wer im Schlaf von einem Feuer überrascht wird, ist ohne Rauchmelder dem Feuer oftmals hilflos ausgeliefert: Denn nicht die Flammen töten in den meisten Fällen, sondern die entstehenden Rauchgase.Diese Rauchgase wie Kohlenmonoxid werden im Schlaf nicht wahrgenommen, da der Geruchssinn im Schlaf stark eingeschränkt ist. Eine nicht nur lautlose, sondern eben ganz und gar unsichtbare Gefahr also.Aktuelle Feuerwehrstatistiken belegen außerdem, dass die Bewohner eines brennenden Hauses durchschnittlich lediglich vier Minuten Zeit haben, um zu fliehen.Nach dieser kurzen Zeitspanne ist die Wohnung bereits voller giftiger Rauchgase, die das Bewusstsein rauben. Für die meisten Menschen ist diese Zeitspanne viel zu kurz, selbst wenn sie wachen – spätestens im Schlaf aber stehen die Chancen gleich Null, noch rechtzeitig an die frische Luft zu kommen.Ein Rauchmelder ist deshalb ein echter Lebensretter, der mit seinem schrillen Signalton auch Tiefschläfer zuverlässig aus dem Bett reißt. Jedenfalls dann, wenn er ortnungsgemäß funktioniert und installiert ist.Doch wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich? Generell ist es die Pflicht des Bauherrn bzw. Eigentümer, sich um den Einbau eines Rauchmelders zu kümmern.
Rauchmelder: Montage und Einbau im Ausnahmefall
Allerdings gilt hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme, denn dort muss sich bei vermieteten Objekten der Mieter um den Einbau kümmern.Auch bei der Wartung der Rauchmelder herrscht weitgehend Einigkeit: Bauherr bzw. Eigentümer ist dafür verantwortlich. Doch keine Regel ohne Ausnahme, denn in Schleswig-Holstein muss der Mieter die Wartung übernehmen.