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Gemeinschaftsimmobilie: So sieht eine ordnungsgemäße Verwaltung aus

Inhaltsverzeichnis

Sie können für Ihre im Gemeinschaftseigentum befindliche Immobilie einen Verwalter einsetzen.

Dieser besorgt dann sämtliche Geschäfte, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Gemeinschaftsimmobilie erforderlich sind.

Die Betreuung einzelner Mieter, die Abrechnung des Mietzinses oder eine Wohnungsvermittlung liegen grundsätzlich in Ihrer Hand.

Von Gesetzes wegen ist der Hausverwalter hierfür nicht zuständig, jedoch können Sie dies mit ihm vereinbaren.

Seine Aufgaben hat Ihr Verwalter ordnungsgemäß und selbstständig auszuführen. Bei Pflichtverletzungen haftet er Ihnen für alle von ihm zu vertretenden Schäden. Für seine Tätigkeit besitzt er einen eigenen Ermessensspielraum über Art und Weise der Bewirtschaftung.

Er muss hierbei aber immer das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer beachten und darf nur geeignete, erforderliche und zur Erreichung des Ziels angemessene Maßnahmen wählen.

Hinweis: Verstößt Ihr Verwalter gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, können Sie ihm – gemeinsam mit anderen Eigentümern – außerordentlich kündigen.

So finden Sie den richtigen Verwalter

Wegen seiner umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben empfehlen wir Ihnen, Ihren Verwalter sorgfältig auszusuchen. Leider gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards für diesen Beruf.

Ein Indiz für ein gewisses Maß an Professionalität eines Verwalters ist seine Mitgliedschaft im Dachverband Deut scher Hausverwalter oder im Immobilienverband Deutschland (IVD). Solche Verbände haben in der Regel Aufnahmekriterien, etwa das Vorliegen einer entsprechenden Fachausbildung (z. B. Kaufmann der Wohnungswirtschaft) oder praktische Berufserfahrung des Verwalters.

Achten Sie ebenfalls darauf, dass Ihr Verwalter fachkundige Mitarbeiter so wohl im technischen als auch im kaufmännischen Bereich hat. Erfragen Sie, ob die Mitarbeiter Ihres (künftigen) Verwalters Kaufleute für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sind.

Tipp: Bevor Sie einen Verwalter engagieren, schauen Sie sich nach Möglichkeit Häuser an, die er bereits verwaltet. So erhalten Sie einen Ein druck von seiner Arbeit.

Unerlässlich ist auch, dass Ihr Verwalter eine Haftpflichtversicherung besitzt. Sonst kann er Ihnen im Ernstfall keinen Schadensersatz zahlen. Bei großen Objekten sollte die Deckungssumme in die Millionen gehen.

Fragen Sie ihn auch, wie viele Einheiten er verwaltet. Mit nur einem technischen und einem kaufmännischen Mitarbeiter kann er in der Regel nicht mehr als rund 800 Wohnungen ordentlich verwalten.

WEG regelt Rechte und Pflichten des Verwalters

In der Regel lassen Haus- und Wohnungseigentümer ihre Objekte durch Verwalter betreuen. Dabei ist vielen Eigentümern nicht ganz klar, welche Befugnisse ein Verwalter überhaupt hat. Zunächst sollte Ihr Verwalter als unabdingbare Voraussetzung verlässlich sein.

Immerhin betreut er Ihre Vermögenswerte. Er muss auch verschwiegen sein und darf insbesondere die Belange der Gemeinschaft nicht in der Öffentlichkeit kundtun. Sie müssen Ihrem Verwalter in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht vertrauen können.

Die Rechte und Pflichten Ihres Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Die dort aufgezählten Aufgaben sind unabdingbar, Sie können die dort festgelegten Aufgaben Ihres Verwalters nicht einschränken oder gar ausschließen.