Solarpflicht 2025: Was müssen Eigentümer und Vermieter wissen?

Solarmodule bei Sonnenuntergang mit Strommast-Überlagerung.
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In immer mehr Bundesländern kommt die Pflicht, Neubauten und sanierte Dächer mit einer Photovoltaik (PV)-Anlage auszustatten. Doch das Thema Solarpflicht 2025 ist stark dynamisch und viele Regelungen sind in Bewegung. Wichtig zu wissen: Die Solarpflicht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern jedes Bundesland entscheidet eigenständig. Eine deutschlandweite Solarpflicht gibt es nicht.

Je nach Region gelten für Neubauten, Bestandsgebäude und die Dachsanierung verschiedene Vorgaben. Wer eine Photovoltaik -oder Solar-Thermieanlage installieren muss, hängt vom Bundesland ab, vom Zustand des Dachs und darum, ob es sich um ein Wohnhaus oder eine gewerblich genutzte Immobilie handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist die Solarpflicht? Eine gesetzliche Pflicht, eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie-Anlage auf dem Dach eines Neubaus zu installieren oder wenn eine umfassende Dachsanierung ansteht. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Anforderungen.
  • Wie ist der Stand der Solarpflicht in 2025? 6 Bundesländer haben bereits eine Solarpflicht, ein siebtes folgt im Frühjahr 2026. Zwei weitere Bundesländer haben Bestimmungen, die einer Solarpflicht nahekommen, aber einige Abstriche vorsehen. Die restlichen Bundesländer haben noch keine Solarpflicht.
  • Wer ist von der Solarpflicht betroffen? Eigentümer von Wohnhäusern, Vermieter oder Firmen, besonders bei Neubau oder Dachsanierung. Bei Bestandsgebäuden ohne Dachsanierung bestehen keine Solarpflicht.
  • Muss immer eine Solaranlage aufs Dach? In vielen Regionen ja, aber es gibt auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn es technisch unmöglich ist, die Dachausrichtung ungünstig ist oder die Installation wirtschaftlich unzumutbar ist.

Wie ist der Stand bei der Solarpflicht in Deutschland in 2025?

Mit Solarpflicht ist die Pflicht gemeint, eine Solaranlage auf dem Dach eines Gebäudes zu installieren. Im Jahr 2025 gibt es keine einheitliche Solarpflicht in Deutschland, denn sie wird föderal geregelt. Das heißt, jedes Bundesland kann seine eigenen Vorgaben treffen. Eine Solarpflicht gibt es bisher in sechs Bundesländern:

  • Hamburg
  • Bremen (erst seit Juli 2025)
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg
  • Berlin

Ab dem Frühjahr 2026 zieht außerdem Schleswig-Holstein bei der Solarpflicht nach.

Bayern und Rheinland-Pfalz haben zwar keine direkte Solarpflicht, aber es gibt ähnliche Bestimmungen.

Wie sehen die Regeln in den Bundesländern im Detail aus?

In den jeweiligen Bundesländern sind die Regeln für die Solarpflicht unterschiedlich in ihrer Ausgestaltung. Unterschieden wird zwischen Neubau, Dachsanierung, Wohnhäusern sowie gewerblichen und öffentlichen Immobilien.

  • Solarpflicht in Hamburg: Neubauten in Hamburg müssen seit 2023 mit einer Photovoltaikanlage (oder alternativ einer solarthermischen Anlage) auf dem Dach ausgestattet werden – dabei müssen 30 Prozent der Dachfläche bedeckt werden. Seit 2024 gibt es auch eine Regelung für Bestandsgebäude, die die Installation einer Solaranlage vorsehen, wenn wesentliche Umbauten des Dachs durchgeführt werden. Sonderregelungen gibt es, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
  • Solarpflicht in Bremen: Seit 1. Juli 2024 gilt die Solarpflicht für Dachsanierungen, für Neubauten gilt sie seit 1. Juli 2025. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ist die geeignete Dachfläche eines Neubaus kleiner als 50 qm, entfällt die Pflicht, bei Sanierungen von Dächern entfällt sie bei weniger als 25 qm geeigneter Dachfläche.
  • Solarpflicht in Niedersachsen: Ein Neubau mit mehr als 50 qm Dachfläche sowie eine grundlegende Dachsanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche für Solarenergie nutzen. Für gewerbliche Immobilien und öffentliche Gebäude mit einer zu nutzenden Dachfläche von mehr als 75 qm gilt die Pflicht schon seit 2023 bzw. 2024.
  • Solarpflicht in Baden-Württemberg: Nicht-Wohngebäude müssen seit Januar 2022, Wohngebäude seit Mai 2022 und Dachsanierungen seit Januar 2023 mit Solaranlagen ausgestattet werden. Auch solarthermische Anlagen sind als Alternative auf dem Dach zugelassen.
  • Solarpflicht in Berlin: Jeder Neubau unterliegt seit Januar 2023 der Solarpflicht. Die Photovoltaikanlage muss mindestens 30 Prozent des Daches einnehmen. Bei großen Dachumbauten bestehender Häuser greift die Pflicht ebenfalls. Für das Dach denkmalgeschützter Gebäude gibt es eine Befreiung.
  • Solarpflicht in Bayern: Hier gibt es eine Soll-Vorschrift für die Installation einer PV-Anlage für den Neubau von Wohngebäuden sowie für Bestands-Wohnhäuser, bei denen das Dach erneuert wird. Aufgrund der Soll-Vorschrift handelt es sich um eine Empfehlung, nicht um eine Pflicht. Für Gewerbe- und Industrieimmobilien gibt es eine Solarpflicht ab einer Dachfläche von 50 qm.
  • Solarpflicht in Rheinland-Pfalz: Seit Januar 2024 müssen Wohngebäude so gebaut werden, dass das Dach „PV-ready“ ist, das heißt, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden kann. Auch für Dachsanierungen gilt diese Pflicht. Gewerbebauten, Parkplätze und Landes- sowie Kommunalgebäude unterliegen dieser Pflicht schon seit 2023 bzw. 2024.
  • Solarpflicht in Schleswig-Holstein: Bis zum 29. März 2026 gilt eine Übergangsfrist, danach greift die Solarpflicht für Neubauten. Für Sanierungen von Dächern gilt die Pflicht nicht. Für Nicht-Wohnhäuser und Parkplatzflächen gilt sie seit 2023. Sowohl PV-Anlagen als auch Solarthermieanlagen sind zulässig.

Hinweis

Auch Kommunen können für einzelne Städte eine Solarpflicht beschließen. Wenn aber das gesamte Bundesland eine Solarpflicht beschließt, wird die kommunale Regelung dadurch ersetzt.

Was bedeutet die Solarpflicht für Hausbesitzer und Vermieter konkret?

Für Eigentümer und Vermieter hat die Solarpflicht unterschiedliche Auswirkungen:

  • Eigentümervon Wohnhäusern: Die Solarpflicht tritt bei Neubau oder größeren Dachsanierungen in Kraft. Je nach Bundesland gibt es detaillierte Quoten zur Dachfläche und der erforderlichen Solaranlage (PV oder Solarthermie).
  • Vermieter: Vermieter sollten die Vorgaben zur Solarpflicht in ihrem Bundesland kennen. Wenn Dacharbeiten an einer Bestandsimmobilie anstehen oder ein neues Wohngebäude gebaut wird, müssen Vermieter die Anlagepflicht prüfen. Bei Missachtung drohen sonst Bußgelder oder Bauverzögerungen.

Wichtig

Bei Bestandsgebäuden, an denen keine Dacharbeiten geplant sind, besteht derzeit keine Verpflichtung nachzurüsten. Erst wenn umfangreiche Dachsanierungen anstehen, kommt die Solarpflicht ins Spiel und das auch nur, wenn das Dach eine gewisse Mindestfläche hat, die überhaupt genutzt werden kann.

Ausblick: Wie könnte es beim Thema Solarpflicht weitergehen?

Da sich rund um das Thema Solarpflicht viel tut und alleine in den letzten zwei Jahren zahlreiche Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt haben, ist davon auszugehen, dass noch mehr Bundesländer nachziehen.

So schreibt die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) die Nutzung von Solarenergie auf dem Dach vor. Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, bis 2029 eine Solarpflicht für Wohnhäuser einzuführen. Ab 2026 soll diese auch schon für gewerbliche und öffentliche Neubauten gelten und ab 2027 für gewerbliche und öffentliche Bestandsgebäude.

Es ist also davon auszugehen, dass perspektivisch eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude kommt und alle geeigneten Dachflächen für Sonnenenergie genutzt werden sollen, was auch so im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung steht. Noch gibt es aber keine einheitliche Regelung für die gesamte Bundesrepublik – höchstens sichtbare Fortschritte auf Länderebene.

Auch auf kommunaler Ebene tut sich viel und einige Städte wie Bonn oder Tübingen haben schon früh auch außerhalb einer Länderregelung gehandelt und Pflichten eingeführt. Vorreiter war schon im Jahr 2006 die Stadt Waiblingen in Baden-Württemberg, die als erste Stadt in Deutschland die Solarpflicht einführte.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Auch wenn sich eine Solaranlage über die Jahrzehnte rentiert, so muss die Anfangsinvestition getätigt werden. Damit Bauherren der Anlagepflicht nachkommen und diese wirtschaftlich stemmen können, sind Förderungen sinnvoll.

Viele Banken bieten spezielle Kredite für Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen an, die oft niedrigere Zinsen und längere Laufzeiten haben. Und auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine Förderung in Form von zinsgünstigen Darlehen an, mit denen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzierbar sind. Darüber hinaus gibt es Landesförderungen und kommunale Zuschüsse für Anlagen.

Und wer die Solaranlage nicht selbst bezahlen möchte, kann auch einen Pachtvertrag schließen, bei dem ein Anbieter die Anlage installiert, betreibt und wartet und der Hausbesitzer eine monatliche Pachtgebühr bezahlt. In diesem Fall ist kein Eigenkapital für die Solaranlage nötig, dafür gibt es häufig eine lange Vertragsbindung.

Fazit: Die einheitliche Solarpflicht wird kommen, aber noch ist es nicht so weit

Die Solarpflicht besteht 2025 in zahlreichen Bundesländern und betrifft überwiegend Neubauten sowie größere Dachsanierungen. Hausbesitzer und Vermieter sollten bei einer Dachsanierung frühzeitig prüfen, ob ihr Dach betroffen ist, insbesondere hinsichtlich der Dachfläche und ob die Installation einer Solaranlage baulich überhaupt möglich ist. Die regionale Gesetzeslage ist dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Solarpflicht keine Bestandsgebäude betrifft, sondern nur dann greift, wenn eine Dachsanierung ansteht. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass eine bundesweite Solarpflicht kommen wird, denn spätestens bis 2029 sieht die EU-Energiepolitik eine Solarpflicht für Wohngebäude in allen EU-Mitgliedsstaaten vor.