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GmbH Insolvenz: Wann ein Antrag gestellt werden muss

Inhaltsverzeichnis

Was eine Insolvenz für Gesellschafter bedeutet, lässt sich teilweise nur schwer erahnen. Auch die Mitarbeiter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Leidtragenden der Insolvenz, da mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Arbeitsplatz wegfallen wird. Wann Gesellschafter den Schritt zum Insolvenzantrag gehen müssen, ist meist relativ eindeutig. Es gibt drei Anzeichen, die deutlich machen, dass eine Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.

Kriterien für eine GmbH-Insolvenz

Das erste Kriterium ist die Überschuldung der GmbH. Dies bedeutet, dass das Fremdkapital das Eigenkapital deutlich übersteigt und die GmbH nicht mehr wirtschaftlich arbeitet.

Ein zweites Kriterium ist die Zahlungsunfähigkeit. Das heißt, dass ein Unternehmen langfristig nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und seine Rechnungen zu begleichen. Es gibt aber nicht nur die Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die Zahlungsstockung. Diese ist aber kein direkter Grund für eine Insolvenz. Eine Zahlungsstockung kann mal vorübergehend passieren, wenn ein Mangel an liquiden Mitteln herrscht. In diesem Fall ist die Zahlungsunfähigkeit nicht von Dauer und geht nicht mit dem Insolvenzantrag einer GmbH einher.

… und wenn es absehbar ist

Ein weiteres Kriterium für einen Insolvenzantrag ist die drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung der GmbH. In diesem Fall greifen die Gesellschafter quasi vor, wenn abzusehen ist, dass Rechnungen in Zukunft unter keinen Umständen mehr beglichen werden können, und leiten so das Insolvenzverfahren so früh wie möglich in die Wege. Versäumt ein Gesellschafter der GmbH, den Insolvenzantrag zu stellen, so liegt eine Straftat vor. Der Straftatbestand heißt in diesem Fall Insolvenz-Verschleppung und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Tritt ein Gesellschafter von seiner Haftung zurück, ist er nicht mehr für die Insolvenz verantwortlich. Dies ist der Fall, wenn die GmbH verkauft wird oder der geschäftsführende Gesellschafter zurücktritt.

So läuft die Insolvenz einer GmbH

Wird dem Antrag zur Insolvenz vom Gericht zugestimmt, wird in nächster Instanz ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser steht dem geschäftsführendem Gesellschafter und der GmbH mit Rat und Tat während des Verfahrens zur Seite. Der Insolvenzverwalter sollte in keinem Verhältnis zur GmbH und den Gesellschaftern stehen und eine unabhängige Person sein, die das Geschehen neutral beurteilen und verwalten kann. Meist ist dies ein Rechtsanwalt. Falls es triftige Gründe gibt, kann ein Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht, von dem er überwacht wird, von seinen Aufgaben auch wieder entbunden werden.

Es kann auch passieren, dass ein Insolvenzantrag abgelehnt wird. Dies geschieht meistens dann, wenn das Vermögen der GmbH nicht mehr ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Wenn die ersten Schritte eingeleitet wurden, findet anschließend eine Gläubigerversammlung statt. Dabei wird entschieden, ob versucht werden soll, die GmbH zu sanieren, oder ob das verbleibende Geld auf alle Gläubiger aufgeteilt werden soll. Ist das gesamte Vermögen dann auf die Gläubiger verteilt, so ist das Insolvenzverfahren erledigt. Im Anschluss wird das Verfahren für beendet erklärt und die GmbH aus allen Registern gelöscht. Die Firma existiert dann nicht mehr. Auch für Geschäftsführer einer AG, eines Vereins oder einer Genossenschaft gelten ähnliche Regeln im Falle einer Insolvenz. Dann sind aber nicht wie bei einer GmbH die Gesellschafter die Hauptakteure, sondern die Vorstandsmitglieder.