Kapitalwert nach Steuern – so funktioniert die Berechnung

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Anhand der Kennzahl des Kapitalwertes lässt sich eine Investition hinsichtlich ihrer Profitabilität schätzen.

Er steht hierbei für die Summe aller Barwerte innerhalb einer Laufzeit, die durch die Investition ausgelöst wurde – wobei Investitionsauszahlungen davon abgezogen werden.

Fällt der Kapitalwert negativ aus, so ist von der Anlageoption abzuraten.

Mehr zum Thema: Kapitalwert berechnen – Vorteilhaftigkeit einer Investition berechnen

Doch wie verhält es sich mit dem Wert und seiner Berechnung, wenn Steuern miteinbezogen werden?

Kapitalwert nach Steuern: Formel zur Berechnung

Grundsätzlich gilt: Bei einem Kapitalwert nach Steuern ist der Kalkulationszinsfuß niedriger als der Vorsteuer-Kalkulationszinsfuß. Je kleiner der Kalkulationszinssatz, desto größer ist im Regelfall der Kapitalwert einer Anlage.

Da die Alternativrendite weniger interessant wird, steigt tendenziell der Kapitalwert nach Steuern. Damit sinken auch die diskontierenden Zahlungen.

Zur Berechnung wird von einem proportionalen Steuersatz auf Gewinne ohne Verlustausgleich ausgegangen. Im Falle eines Verlustes während einer Periode erfolgen also keine Rückerstattungen.

Dies führt neben der Anpassung des Kalkulationszinsfußes (durch die Steuerpflicht der Alternativrendite) auch zu einer veränderten Zahlungsreihe, da Steuerauszahlungen die künftigen Einzahlungsüberschüsse schmälern.

Auf die Alternativanlage (A) und einer Rendite (r) ergibt sich so der Rückfluss r * A Euro. Hiervon wird der gleiche Satz – multipliziert mit dem Steuersatz (s) – abgezogen:

r * A – s * r * A = (1-s)*r*A

Für die Nachsteuerrendite r2 ergibt sich daraus der folgende Rechensatz:

r2 = [A*r*(1-s)] / A = r*(1-s)

Unterscheidung zwischen Cash Flow und Gewinn

Im Zuge einer Bestimmung des Kapitalwertes werden lediglich die zukünftigen Zahlen diskontiert, wobei der buchhalterische Gewinn keine Rolle spielt.

Für den Kapitalwert nach Steuern ist eine Unterscheidung zwischen dem Einzahlungsüberschuss (Cash Flow) und Gewinn jedoch unabdingbar, da der Gewinn versteuert werden muss und somit zahlungswirksam wird.

Ausgegangen davon, dass der Gewinn gleich den Cashflows (G) abzüglich der Abschreibung (d) ist, ergibt sich die in jeder Periode zu entrichtende Steuerzahlung (S) aus folgender Rechnung:

St = s *Gt = s * (Gt – dt)

Wobei „t“ stets für den bestimmten Periodenzeitpunkt steht. Eine Periode könnte also etwa für ein Jahr stehen.

Der Volumeneffekt

Zukünftige Einzahlungsüberschüsse werden um die zu entrichtende Steuerzahlung reduziert und senken somit den Kapitalwert. Dies wird in der Wirtschaftstheorie auch als Volumeneffekt bezeichnet und führt zu einem widersprüchlichen Phänomen.

Denn: Der Kapitalwert nach Steuern würde größer sein, als in einer Wirtschaftswelt ohne Steuern – sofern der Volumeneffekt betragsmäßig kleiner ist, als der Zinseffekt.

Der Zinseffekt ergibt sich daraus, dass auch die beste alternative Anlagemöglichkeit mit dem gleichen Steuersatz versteuert werden muss. Dadurch sinken die Opportunitätskosten, so dass der Kapitalwert – unter sonst gleichen Bedingungen – nach Steuern steigt.