Mini GmbH: Pro und Contra der Haftungsbeschränkung

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Selbstständige mit kleinem Einkommen haften immer mit ihrem Privatvermögen. Eine Alternative gibt es jedoch: die Mini GmbH. Pro und Contra dieser Gesellschaftsform müssen jedoch genau abgewogen werden.

Ein definitives Manko einer Mini GmbH ist dabei die Bezeichnung. Jeder Selbstständige muss sein Unternehmen zusätzlich mit der Bezeichnung „Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ versehen.

Während die Unternehmensgesellschaft dabei noch als „UG“ abgekürzt werden darf, muss der Begriff „haftungsbeschränkt“ jederzeit ausgeschrieben bleiben.

Mini GmbH: Pro-Arumente überwiegen

Auch wenn dies auf den ersten Blick eventuell abschrecken dürfte, ist der Schritt in den meisten Fällen empfehlenswert.

Wird die Wahl einer Mini GmbH nämlich ausgeschlagen, haftet jeder Selbstständige im Notfall mit seinem Privatvermögen. Dazu gehören übrigens nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Fahrzeuge und Immobilien, die mögliche Gläubiger pfänden könnten.

Ein Pro der Unternehmensform „Mini GmbH“ ist daher die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Kann diese ihren Zahlungen nicht mehr nachkommen, bleiben private Vermögenswerte des Selbstständigen dennoch erhalten.

Damit sollte jeder Gründer seine finanziellen Risiken einschränken können, auch wenn die Hürde zu einer vollen GmbH nicht genommen werden kann. Diese kann nämlich erst ab einem Unternehmenskapital von 25.000€ gegründet werden.

Die Gründung einer Mini GmbH kann jeder Selbstständige hingegen bereits ab einem Euro Startkapital beantragen.

Mini GmbH: Contra-Punkt Rücklagenpflicht

Der große Unterschied und meist auch ein Contra-Punkt einer Mini GmbH ist eine Rücklage-Pflicht. Kann ein Gesellschaftler bei einer GmbH über die gesamten Gewinne verfügen und diese ausschütten oder erneut investieren, muss bei der Mini GmbH eine Rücklage angelegt werden.

Jährlich müssen dabei 25% der Gewinne zurückgelegt werden, falls nicht noch Altverluste abbezahlt werden müssen.

Ziel dabei sollte es sein, genug Geld zu sparen, um Verluste schlechterer Jahre ausgleichen zu können und schlussendlich eine Basis für die Umwandlung in eine normale GmbH zu schaffen. Diese Umwandlung muss jedoch nicht zwingend vorgenommen werden.

In den meisten Fällen wird der Schritt zur richtigen GmbH jedoch empfohlen, um anschließend über sätmliche Gewinne frei verfügen zu können.

Privatvermögenszuschuss jederzeit möglich

Es ist übrigens jederzeit möglich, eine Mini GmbH durch den Zuschuss von Privatvermögen über die Grenze von 25.000€ zu bringen. Dies kann beispielsweise ratsam sein, wenn die geforderten Rücklagen nicht zu einer schnellen Umwandlung ausreichen, das Unternehmen jedoch schnell Größe zeigen möchte.

Hat das Unternehmen hingegen zu optimistisch agiert und droht eine Zahlungsunfähigkeit, muss die Gesellschafterversammlung einer Mini GmbH sofort einberufen werden.

Im Vergleich zu einer normalen GmbH ist dies ebenfalls ein Unterschied: Hier muss die Versammlung bereits einberufen werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals verbraucht ist.

Ob dies nun als Pro- oder Contra-Argument für eine Mini GmbH gewertet wird, muss wohl jeder Selbstständige selbst entscheiden.