Niederstwertprinzip: Eine Definition zum Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung

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Wer sich mit dem deutschen Rechnungswesen und der Bilanzierung von Unternehmen befasst, stößt auf das sogenannte Niederstwertprinzip. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom sogenannten Vorsichtsprinzip.

Dies bedeutet, dass bei der Bilanzierung am Stichtag nur die Erträge verbucht werden, die tatsächlich auch realisiert wurden. Zeitgleich werden jedoch schon alle möglichen Kosten für Aufwendungen und Schulden ebenfalls mit eingerechnet (Mehr zum Imparitätsprinzip weiter unten).

Somit hat man zur Sicherheit alle möglichen Kosten abgedeckt und nur die realisierten Einnahmen verbucht. Dadurch ist man quasi immer auf der „sicheren” Seite und hat eine vorsichtige Schätzung der Bilanz erstellt.

Von dem Niederstwertprinzip gibt es laut Definition zwei verschiedene Varianten, eine gemilderte und eine strenge.

Gemildertes Niederstwertprinzip

Diese Art der Bilanzierung wird auf das Anlagevermögen angewendet. Hierzu gehören unter anderem Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge.

Speziell geht es hier um eine vermutete und dauerhafte Wertminderung.

Darüber hat beim gemilderten Niederstwertprinzip der Bilanzierer selbst zu entscheiden. Stellt er eine Wertminderung fest, so kann er Abschreibungen vornehmen.

Als Beispiel kann man hier einen Firmenwagen nehmen, der jährlich an Wert verliert, allein durch den Gebrauch. Dies gilt ebenso für Geräte wie Computer, die aufgrund der Technologieentwicklung einen hohen Wertverlust besitzen.

Niederstwertprinzip: So funktioniert es

Ähnlich läuft es bei Finanzanlagen. Diese können zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen bei einer vermutlich nicht andauernden Wertminderung. Hier hat man sogar einen gewissen Handlungs- und Ermessensspielraum.

Als Beispiel dafür sei der Kauf von Aktien oder Unternehmensanteilen genannt. Bei einem fallenden Aktienkurs kann man den niedrigeren Wert in seiner Bilanz angeben. Sollten die Kurse wieder steigen, muss man eine Zuschreibung bis maximal zum Kaufpreis ausweisen.

Wenn man dies nicht möchte, geht man von einer vorübergehenden Wertminderung aus und gibt den vollen Kaufpreis der Aktien an. Dann muss man später keine weiteren Änderungen der Bilanz vornehmen, wenn sich der Kurs wieder verbessert hat.

Dieser Spielraum wird bei den Finanzanlagen als Wertminderungswahlrecht bezeichnet.

Strenges Niederstwertprinzip

Das strenge Niederstwertprinzip wird auf alle Vermögenswerte und -gegenstände des Umlaufvermögens angesetzt. Dazu zählen unter anderem Lagerbestände, Forderungen oder Wertpapiere – kurzum: alle Gegenstände, die nicht für längere Zeit in dem Unternehmen bleiben oder beispielsweise Teil der Produktionskette sind.

Hierzu gehören auch Verbindlichkeiten, Außenstände mit Lieferanten oder Anteile an verbundenen Unternehmen.

Solche Vermögensgegenstände können teilweise über Fremdkapital finanziert sein, wie bei einem Lieferantenkredit.

Auch liquide Mittel wie Schecks oder Bankguthaben zählen dazu. Es gilt jeweils auch hier das Niederstwertprinzip, so dass man laut Definition versucht, jeweils den niedrigsten Wert zu finden.

Das betrifft auch Herstellungskosten, Marktwert und den Wert am Stichtag der gesamten Vermögensgegenstände im vorhandenen Umlaufvermögen.

Niederstwertprinzip: Definition

Das Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsprinzip des Handelsrechts, das sich aus dem Vorsichtsprinzip ableitet – genauer gesagt, aus dem Imparitätsprinzip.Dieses Prinzip besagt stark vereinfacht, dass negative Bestandteile zu einem früheren Zeitpunkt erfasst werden als positive Bestandteile.

Somit gehört es zu den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung.

Eine Bewertung nach dem Niederstwertprinzip bedeutet, dass man die schlechtestmögliche Konstellation aus Einnahmen und Ausgaben der Bilanz zugrunde legt.

Diese Bewertung ist also bewusst negativ orientiert – oder, anders ausgedrückt – bewusst sicher, da noch nicht erzielte Gewinne nicht verbucht werden, dafür aber noch nicht erzielte Verluste sehr wohl.