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Erweiterter-Cash-Flow – Berechnung für Bonität und Bankkredite

Inhaltsverzeichnis

Die Berechnung der Kennzahl „Erweiterter-Cash-Flow“ gibt Auskunft über die Kapitaldienstfähigkeit von Unternehmen. Die Kapitaldienstfähigkeit wiederum ist ausschlaggebend für die Bonität und Kreditwürdigkeit.

Generell zeigt der Cash-Flow die Ertrags- bzw. Finanzkraft eines Unternehmens. Anders als der Bilanzgewinn ist er eine Kennzahl, die keinen Manipulationen und Beschönigungen unterliegt.

Diese wichtige Kennzahl gibt es in verschiedenen Ausprägungen – abhängig vom jeweiligen Schwerpunkt einer Unternehmensbewertung. Der Netto-Cash-Flow zum Beispiel zeigt das Potenzial der Innenfinanzierung. Er ist unter anderem Basis für die Berechnung, wie lange ein Unternehmen zur Rückzahlung eines Kredits braucht.

Doch damit ein Unternehmen überhaupt einen Kredit bekommt, müssen die Zahlen des erweiterten Cash-Flows stimmen. Dieser entspricht der Berechnung der Kapitaldienstgrenze. Das ist die maximale Belastung aus Zins und Tilgung, die ein Betrieb leisten kann.

Berechnung „Erweiterter Cash-Flow“ zeigt Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit hat somit die zukünftige betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens im Auge. Immerhin muss es in der Lage sein, den Kapitaldienst regelmäßig zu erbringen. Die Frage ist also: Wird das operative Geschäft genügend Geld erwirtschaften, um Zins und Tilgung zu zahlen?

Der Ausgangspunkt für die Berechnung eines nachhaltigen Kapitaldienstes ist der erweiterte Cash-Flow (ECF). Er ist auch als Banken-Cash-Flow bekannt.

Die Daten zur Berechnung des erweiterten Cash-Flow finden sich im Jahresabschluss oder in der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA).

Erweiterter Cash-Flow: So wird gerechnet

Ein erweiterter Cash-Flow berechnet sich so: Zum Jahresübeschuss bzw. Jahresfehlbetrag werden Abschreibungen auf Sachanlagen hinzugerechnet. Ebenso Erhöhungen von Rückstellungen und Pensionen. Entsprechende Verminderungen werden abgezogen.

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen bleiben außen vor. Außerordentliche Erträge wären zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen oder Kursgewinne von Aktien. Außerordentliche Aufwendungen sind etwa Forderungsausfälle oder unerwartet hohe Reparaturkosten für Betriebsanlagen.

Das Ergebnis ist der verfügbare Cash-Flow, also das Geld, das aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet wurde. Anschließend werden bereits bezahlte Zinsen hinzugerechnet.

Diesem erweiterten Cash-Flow werden dann sämtliche Kapitaldienste gegenübergestellt. Dazu gehören etwa Zinsen und Tilgungen aus bestehenden und neuen Finanzierungen.

Teilweise werden auch noch Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen in die Berechnung mit einbezogen. Auch hier muss der Kapitaldienst tragbar sein und ein Überschuss verbleiben.

Berechnung „Erweiterter Cash-Flow“ – Einsatzgebiete

Verwendet wird ein erweiterter Cash-Flow für den Kapitaldienst an Banken, aber auch für Entnahmen oder Ausschüttungen, Investitionen und Reinvestitionen.

Die erwirtschafteten Mittel erhöhen sich um eventuelle Einlagen und verringern sich vor allem durch Entnahmen, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Ersatzinvestitionen.

Die Differenz zwischen diesen Ausgaben bzw. Einnahmen und dem erweiterten Cash-Flow ist die Kapitaldienstgrenze.

Wenn man nun davon die bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen abzieht, erhält man die sogenannte „nicht ausgeschöpfte“ Kapitaldienstgrenze.

Das ist dann der Betrag, der für zusätzliche Kredite zur Verfügung steht. Dieser Betrag darf aber den neuer Verpflichtungen nicht unterschreiten. Ist er negativ, so ist das Unternehmen nicht kapitaldienstfähig.

Die Berechnung des erweiterten Cash-Flow dient der Bewertung einer Kapitaldienstfähigkeit, die sich auf einen möglichst langen Zeitraum bezieht.