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Die Geschichte des Goldverbotes

Inhaltsverzeichnis

Immer dann, wenn das Geldsystem eines Staates am Ende ist, droht ein Goldverbot. Dies bedeutet ein privates Handels- und Besitzverbot des Edelmetalls.

Im Zuge eines solchen Verbotes setzt die Regierung staatliche Annahmestellen fest, an denen privater Goldbesitz gegen die jeweilige Landeswährung eingetauscht werden muss.

Geld gegen Gold: Entschädigung liegt meist unter dem Marktwert

In der Regel wird ein Goldverbot dann ausgesprochen, wenn sich der jeweilige Staat in einer Währungskrise befindet.

Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, ihren privaten Goldbesitz zu melden und gegen eine finanzielle Entschädigung einzutauschen.

Schmuck und Münzsammlungen sind bis zu einer festgelegten Wertgrenze nicht von dieser Regelung betroffen. Auch bestimmte Branchen wie Zahnärzte oder Juweliere bleiben größtenteils verschont.

Goldverbot in der NS-Zeit

Der Rohstoff- und Devisenkommissar Hermann Göring setzte am 28. Oktober 1936 eine Ablieferungspflicht für privaten Goldbesitz und ausländische Zahlungsmittel in Kraft.

Gold im Sinne dieser Anordnung waren außer Kurs gesetzte Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold, welches bis zum 30. November desselben Jahres abgegeben werden sollte.

Ab 1938 wurden deutsche Devisenschutzkommandos in Österreich, im Sudetenland sowie in Polen und den besetzten Staaten zur Beschlagnahmung meldepflichtiger Devisen und Aktien eingesetzt.

Auch Gold und Diamanten konfiszierten die Beamten der Zollfahndungsstellen der Reichsfinanzverwaltung.

Einzig der Goldschmuck aus privatem Besitz blieb von der Aktion unbehelligt.Lediglich die jüdische Bevölkerung musste ihr privates Gold sowie Perlen und Edelsteine abgeben.

Am 13. September 1939 erfolgte schließlich eine vollständige Beschlagnahmung von Edelmetallen, welche im Zuge dessen auch gewerbliche Unternehmen betraf.

Frankreich 1936 bis 1937: Der Feingoldgehalt gibt den Ausschlag

Am 3. Mai 1936 gewann die Volksfront unter der Führung des Sozialisten Léon Blum die französischen Parlamentswahlen.

Um den darauffolgenden Gold- und Devisenabfluss zu stoppen, beschloss die Regierung das Währungsgesetz vom 1. Oktober 1936, welches eine Zwangsabtretung von Devisen, ausländischen Wertpapieren und Gold festlegte.

Ab einem Feingoldgehalt von 200 Gramm waren Privatpersonen verpflichtet, ihren Goldbesitz bis zum 1. November 1936 der französischen Notenbank zu verkaufen oder ihn bis zum 15. desselben Monats dem Schatzamt zu melden.

Dieses forderte dann die Zahlung einer Wertzuwachssteuer von 100 %.

Goldverbot in Großbritannien: Von 1966 bis 1971 höchstens vier Münzen pro Person

Als Reaktion auf die Abnahme der staatlichen Goldreserven beschloss die britische Labour-Partei unter Premierminister Harold Wilson am 27. April 1966 ein Goldverbot.

Das Gesetz untersagte die Prägung von Medaillen und Gedenkmünzen für den Privatbesitz.

Von dieser Regelung ausgenommen waren für den Export bestimmte Erzeugnisse sowie Medaillen für die Siegerehrungen von Sportveranstaltungen.

Darüber hinaus war es jedem britischen Bürger verboten, weitere Goldmünzen zu erwerben oder die zulässige Höchstgrenze von vier Münzen für den Eigenbedarf zu besitzen.

Alle übrigen Münzen sollten bei der Bank of England gegen die britische Währung, den Pfund Sterling, ausgetauscht werden.

USA 1933 bis 1974: Goldverbot dank des „Emergency Banking Act“

Am 6. März 1933 verbot Franklin D. Roosevelt den US-amerikanischen Banken während der angeordneten Bankfeiertage die Auszahlung von Gold und den Handel mit Devisen.

Drei Tage nach dieser Anordnung wurde der „Emergency Banking Act“ in Kraft gesetzt, welcher dem Präsidenten erlaubte, Einfluss auf den Gold- und Devisenhandel zu nehmen.

Im Zuge dieser Machtübertragung plante die Regierung eine Unterbindung des Abzugs von Gold aus den USA.

Am 1. Mai 1933 wurde das Gesetz über das Verbot privaten Goldbesitzes in die Tat umgesetzt.

Innerhalb von zwei Wochen mussten Privatpersonen ihren gesamten Goldbesitz bei staatlichen Annahmestellen zu einem festen Preis von 20,67 US-Dollar eintauschen.