Fonds: Kosten und Gebühren auf einen Blick

Fonds: Kosten und Gebühren auf einen Blick
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Investieren in Fonds fallen eine Vielzahl an Kosten und Gebühren an
  • ETFs stellen eine kostengünstige Alternative zu klassischen Investmentfonds dar
  • Investments in Einzelaktien sind zwar günstiger, bergen jedoch andere Nachteile
  • Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von Fonds

Kosten und Gebühren bei Fonds sind wesentliche Einflussgrößen für den Erfolg der Geldanlage. Die möglichen Fondskosten mit denen Anleger konfrontiert werden, sind vielfältig und nicht immer völlig transparent. Um als Privatanleger kluge Investmententscheidungen treffen zu können, sollte man sich mit den wichtigsten Fondskosten vertraut machen. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten beim Investieren in Fonds entstehen können und welche sich unter Umständen vermeiden lassen.

Welche Kosten entstehen bei Fonds?

Die Kosten und Gebühren, die bei Investmentfonds fällig werden, sind mannigfaltig. Einige davon sind in der Gesamtkostenquote (TER) bereits berücksichtigt, andere wiederum nicht. (Vorschlag: Artikel zur TER verlinken)

Einen guten Überblick über die Gesamtkosten, die beim Investieren in ETFs anfallen, bietet die Kosteninformation. Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie Mifid-2 (Markets in Financial Instruments Directive II) im Jahr 2018 muss der Depotanbieter die Kosteninformation vor dem Kauf eines Wertpapiers vorlegen. Man erhält sie meist unmittelbar vor der Transaktion als PDF oder als Pop-Up. In dieser Kosteninformation müssen sämtliche Kosten aufgelistet sein. Dies umfasst also alle Gebühren, die beim Kauf und Verkauf anfallen, sowie die laufenden Gebühren.

Dies sind die wichtigsten Kosten, die beim Investieren in Fonds fällig werden können:

  • Gesamtkostenquote (TER)
  • Transaktionskosten
  • Performance Fee
  • Ordergebühr
  • Handelsplatzgebühr
  • Courtage
  • Spread
  • Ausgabeaufschlag (Agio)
  • Rückgabeaufschlag (Disagio)
  • Depotgebühren
  • Abgeltungssteuer

Gesamtkostenquote (TER)

Die Gesamtkostenquote (TER) ist ein gutes Referenzmaß für die laufenden Kosten eines Fonds. TER steht dabei für Total Expense Ratio. Sie wird in Prozent angegeben, bezieht sich immer auf ein Jahr („per annum“) und besagt, in welchem prozentualen Ausmaß die jährliche Rendite durch die TER geschmälert wird. Sie wird daher auch als Effektivkostenquote bezeichnet.

Es gibt keine einheitliche Definition, welche Fondskosten in die TER einbezogen werden und welche nicht. Üblicherweise umfasst die TER jedoch die folgenden Kosten und Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren
  • Managementgebühren
  • Bestandsprovision, welche die Banken bzw. Vermittler von der Fondsgesellschaft erhalten
  • Depotkosten, die der Fonds für die Verwahrung der Wertpapiere entrichten muss
  • Prüfungskosten für den Wirtschaftsprüfer und den jährlichen Rechenschaftsbericht
  • Marketingkosten
  • Lizenzgebühren, die etwa ETFs zahlen, um einen Index nachbilden zu dürfen (sind unter Umständen auch nicht in der TER ausgewiesen)
  • Mehrwertsteuer
  • Sonstige Betriebskosten (z.B. Anwaltskosten)

Um abzuschätzen, wie hoch eine gute TER sein darf, kann man sich an folgenden Durchschnittswerten orientieren, die je nach Fondstyp unterschiedlich ausfallen:

  • Aktienfonds: 1,3 % p. a.
  • Anleihenfonds: 0,7 % p. a. – 0,8 % p. a.
  • Geldmarktfonds: 0,5 % p. a.
  • Mischfonds: 0,8 % p. a. – 1,4 % p. a.
  • Immobilienfonds: 0,8 % p. a.
  • Aktien-ETFs: 0,2 % p. a. – 0,5 % p. a.

Transaktionskosten

Die Transaktionskosten der Fondsgesellschaft richten sich nach dem Ausmaß des Handels, den der Fonds über das Jahr betreibt. Sie sind daher naturgemäß variabel und können in manchen Jahren höher, in anderen hingegen niedriger sein.

Performance Fee

Manche Investmentfonds erheben eine Gebühr im Falle einer guten Performance des Fonds. Die Performance Fee stellt also eine Art Erfolgshonorar für den Fondsmanager dar und kann sehr unterschiedlich definiert sein. Derartige Gebühren entfallen bei ETFs, da diese lediglich einen Index abbilden.

Ordergebühr

Die Ordergebühren entstehen auf Anlegerseite und richten sich nach dem jeweiligen Gebührenmodell des Depotanbieters. Jede Wertpapiertransaktion verursacht Kosten, bei einem Anbieter mehr, bei einem anderen weniger. Es gibt unterschiedliche Gebührenmodelle, manche Depotbanken kassieren fixe Beträge, andere bemessen die Höhe der Ordergebühr anhand des Anlagebetrags, wieder andere bieten Flatrates an.

Handelsplatzgebühr

Sofern Fondsanteile nicht über den Direkthandel erworben werden, kann beim Fondskauf auch eine Handelsplatzgebühr fällig werden. (Vorschlag: Artikel zu Direkthandel verlinken) Die Höhe hängt vom jeweiligen Handelsplatz ab, über den der Kauf oder Verkauf getätigt wird.

Courtage

Die Courtage ist das sogenannte „Börsenentgelt“ und wird von den Börsenbetreibern dafür erhoben, dass sie den Handel organisieren. Sie wird allerdings nicht immer in voller Höhe an die Anleger weitergegeben. Beim Direkthandel entfällt diese Gebühr.

Spread

Der Spread (genauer: „Bid-Ask-Spread”) beschreibt die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Ankaufskurs bzw. zwischen dem Geld- und Briefkurs. Je kleiner diese Handelsspanne ist, umso vorteilhafter ist dies für den Anleger. Der Spread ist bei besonders stark gehandelten Wertpapieren und innerhalb der regulären Börsenöffnungszeiten am kleinsten. Am besten orientiert man sich an den Öffnungszeiten der deutschen Leitbörse Xetra, die Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr geöffnet hat.

Ausgabeaufschlag (Agio)

Werden Fondsanteile direkt von der Fondsgesellschaft erworben, so wird üblicherweise ein Ausgabeaufschlag fällig. Theoretisch können die Fondgesellschaften die Höhe des Ausgabeaufschlags beliebig festsetzen. In der Praxis haben sich jedoch im Durchschnitt die folgenden Gebührensätze etabliert:

  • Aktienfonds: 4 – 6 %
  • Rentenfonds: 2 – 4 %
  • Mischfonds: 4 – 6 %
  • Geldmarktfonds: 0 – 0,5 %
  • Offene Immobilienfonds: 5 %

Manche Fonds (sogenannte No-Load-Fonds) berechnen auch gar keinen Ausgabeaufschlag. Dafür fällt jedoch oft die Managementgebühr etwas höher aus.

Rückgabeaufschlag (Disagio)

Fonds ohne Börsennotierung werden beim Verkauf an die Fondsgesellschaft zurückgegeben. Diese haben in der Regel die Pflicht zur Rücknahme der Fondsanteile, erheben dafür jedoch einen Rückgabeaufschlag.

Der Rücknahmepreis kann einen Abschlag von bis zu fünf Prozent gegenüber dem Verkaufspreis beinhalten. Der Verkauf gestaltet sich meist sehr einfach und ein Vorteil für den Anleger ist, dass meist keine oder nur sehr geringe Transaktionsgebühren fällig werden. Manche Direktbanken berechnen jedoch pauschale Verkaufsgebühren.

Depotgebühren

Die kostenlose Depotführung ist mittlerweile Standard. Dennoch berechnen manche Depotanbieter immer noch Depotgebühren. Da das Angebot an Depotbanken und der damit verbundene Wettbewerb unter den Anbietern mittlerweile sehr groß ist, sollten sich Anleger für einen Depotanbieter ohne Depotgebühren entscheiden. Bereits bestehende Depots können meist sehr einfach und kostenlos an einen anderen Anbieter übertragen werden.

Abgeltungssteuer

Verkauft man ETF-Anteile mit Gewinn, so werden von der Depotbank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer abgezogen und an das Finanzamt weitergegeben. Seit 2018 gibt es jedoch Steuerfreiheit auf einen Teil der Gewinne. Genaueres dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Wie sind Fondsgewinne zu versteuern?

Seit dem Inkrafttreten der Investmentsteuerreform am 1. Januar 2018 gelten neue Regelungen für die Besteuerung von Fonds. Alle Vorabpauschalen, die während der Haltedauer eines Fonds oder ETFs angesetzt wurden, werden auf den Verkaufserlös in voller Höhe angerechnet. Anleger müssen somit die Erträge, die beim Verkauf entstehen, kein zweites Mal besteuern. Vom verbleibenden Verkaufserlös sind bei reinen Aktienfonds 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent.

Ausschüttende und thesaurierende Fonds werden während der Haltedauer steuerlich zwar unterschiedlich belastet. Spätestens beim Verkauf sind sie jedoch wieder gleichgestellt. Die steuerlichen Vorteile thesaurierender Fonds liegen dabei auf der Hand. Während der größte Teil der Steuern bei thesaurierenden Fonds erst beim Verkauf anfällt, trägt ein ausschüttender Fonds bereits während der Haltedauer eine größere Steuerlast. Der Steuersatz, der rein auf Anlegerebene entfällt, beläuft sich in beiden Fällen auf rund 18,5 Prozent.

Hinzu kommt noch die Besteuerung auf Fondsebene. Quellensteuern auf ausländische Dividenden (und ggf. Körperschaftssteuern auf inländische Dividenden) werden direkt in den Quellenstaaten einbehalten und belaufen sich für die meisten Länder nach Doppelbesteuerungsabkommen auf 15 Prozent.

Der Gesamtsteuersatz, den ein Anleger auf seine Fondsanteile letztlich bezahlen muss, kann variieren. Nach der neuen Besteuerungssystematik ist er umso höher, je mehr Dividenden zum Gesamtertrag des Fonds beitragen, da die Abzüge aus Quellen- und Körperschaftssteuer dann umso mehr ins Gewicht fallen.

Mit der neuen Steuerregelung ab 2018 entfällt auch der Bestandsschutz auf sogenannte „Altfonds“. Auf Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, mussten bis 2018 beim Verkauf keine Steuern auf Gewinne bezahlt werden. Für alle Gewinne, die ab 2018 anfallen, hingegen schon. Dabei gilt allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro, um die Auswirkungen für die betroffenen Anleger abzumildern. Mit diesem Freibetrag können die Gewinne der Zukunft so lange verrechnet werden, bis er aufgebraucht ist. Ehepaare mit Gemeinschaftsdepots können übrigens den doppelten Freibetrag geltend machen.

Sind klassische Investmentfonds günstiger oder teurer als ETFs?

Durch den Siegeszug der börsengehandelten Indexfonds bzw. ETFs sind klassische Investmentfonds und damit eine ganze Branche zunehmend in Verruf geraten. Wie die Gegenüberstellung der TER weiter oben unschwer erkennen lässt, haben ETFs in punkto Gesamtkostenquote ganz klar die Nase vorn. Bei ETFs entfallen die kompletten Kosten für ein aktives Fondsmanagement, da sich ETFs als „passive“ Anlageprodukte verstehen, die lediglich einen Index abbilden.

Gerne werden in der Finanzbranche die hohen Kosten für das Fondsmanagement damit gerechtfertigt, dass Qualität nun mal ihren Preis habe. Wie die Vergangenheit zeigt, kann die Wertentwicklung aktiv gemanagter Fonds die renditeschmälernden Kosten in den allermeisten Fällen allerdings nicht wettmachen und jene wenigen Fonds, denen dies tatsächlich gelingt, sind im Vorfeld in der Regel nicht zu identifizieren.

Die deutlich höhere TER von aktiv gemanagten Fonds ist aber nicht die einzige Renditebremse. Auch die Ausgabeaufschläge bei aktiven Fonds schlagen über die Jahre deutlich zu Buche. ETFs liegen hier ebenfalls klar im Vorteil, denn der Ausgabeaufschlag entfällt komplett, ebenso wie performanceabhängigen Gebühren, die bei ETFs ebenfalls irrelevant sind, da sie lediglich einen Index abbilden.

Da unter Privatanlegern mittlerweile ein größeres Bewusstsein darüber herrscht, wie sehr sich der Kostenfaktor auf die Gesamtrendite ihrer Geldanlagen auswirkt, ziehen es immer mehr Anleger vor, anstelle von klassischen Investmentfonds lieber in kostengünstige ETFs zu investieren.

Sind Investments in Einzelaktien günstiger als Fonds?

Wer direkt in Einzelaktien anstelle von Fonds oder ETFs investiert, muss sich weder mit der TER, noch mit Ausgabeaufschlägen oder performanceabhängigen Erfolgshonoraren für Fondsmanager herumschlagen. Ob Einzelaktien allerdings das tatsächlich „günstigere“ Investment sind, ist jedoch fraglich.

Wer die Grundsätze der Diversifikation in seinem Investmentportfolio umsetzen, also einen bunt gemischten Korb an Aktien im Depot haben möchte, sieht sich mit einem großen Arbeitsaufwand konfrontiert. Schließlich müssen die Aktien von Unternehmen analysiert, ausgewählt, gekauft und natürlich auch laufend beobachtet und gegebenenfalls auch wieder verkauft werden. All diese Aufgaben erfordern eine Menge Zeit und Ressourcen, verursachen ebenfalls Kosten und sie bergen grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlentscheidungen. Fonds nehmen Anlegern diese Aufgaben ab und wie sich zeigt, ist es oftmals überhaupt nicht nötig, diesen Aufwand zu betreiben. Für die meisten Anleger genügt es, einfach einen marktbreiten ETF zu kaufen.

Dies ist letztlich auch der Grund, weshalb sogar Investmentlegende Warren Buffett zu der Ansicht gelangte, dass kostengünstige ETFs für die meisten Privatanleger die Methode der Wahl sein sollten, wenn es um die langfristige Geldanlage geht.

Viele Anleger können sich dennoch nicht mit der Idee anfreunden, ein reines ETF-Depot zu besitzen. Einen guten Kompromiss könnte die sogenannte Core-Satellite-Strategie darstellen. Bei dieser Strategie wird mit einem marktbreiten ETF (etwa auf den MSCI World Index) eine breite Basis („Core“) geschaffen, die um einzelne Unternehmen (die „Satelliten“) erweitert wird. Dadurch erhält das Portfolio eine individuelle Note und kommt den Bedürfnissen vieler Anleger entgegen, sich auch aktiv um das eigene Depot kümmern zu können.