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Wie ein Entfernungsrechner Ihnen hilft, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen

Inhaltsverzeichnis

Wer jeden Morgen den Weg zur Arbeit antritt, sollte sich darüber bewusst sein, dass dieser bares Geld wert ist. Schließlich können die zurückgelegten Kilometer in der Steuererklärung mittels Pauschale geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen.

Wichtig dabei ist, die Entfernung korrekt zu ermitteln. Dabei hilft ein Entfernungsrechner, der die genaue Strecke berechnet. Da die Finanzämter die Angaben stichprobenartig in den Steuererklärungen überprüfen und es bei Falschangaben Ärger geben kann, sollte mit einem Entfernungsrechner im Internet immer die kürzeste Distanz berechnet werden.

Ein Entfernungsrechner bewahrt vor Ärger bei der Steuer

Denn nur die kürzeste Distanz zählt, wenn es darum geht den Weg zur Arbeit bei der Steuer geltend zu machen. Der Weg zur Arbeit lässt sich problemlos ermitteln, indem Steuerzahler ihre gemeldete Wohnadresse und die Adresse ihrer Arbeitsstelle in den Entfernungsrechner im Internet eingeben. Mit einem Klick auf „kürzeste Route“ wird die Entfernung in Kilometern angezeigt.

Die Kilometeranzahl kann dann mit dem Faktor 0,30 € multipliziert werden – so ergibt sich der Betrag, der für den Arbeitsweg täglich abgesetzt werden kann. Wichtig zu wissen ist dabei, dass nur die einfache Wegstrecke geltend gemacht werden kann und Hin- und Rückweg nicht doppelt abgerechnet werden können.

Zur Veranschaulichung: 10 km pro Tag x 0,30 € = 3,00 € pro Tag. Dieser Betrag wird nun mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert. Falls es einen längeren, aber verkehrsgünstigeren Weg gibt, kann auch dieser geltend gemacht werden – ein kurzer Hinweis in der Steuererklärung hilft hier, unangenehme Nachfragen zu vermeiden. Steuerzahler können maximal 4.500 € pro Jahr geltend machen.

Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr bei einer 5-Tage-Woche?

Wer zu faul ist, seine genaue Anzahl an gearbeiteten Tagen auszurechnen, kann bei einer 5-Tage-Woche von 230 Tagen ausgehen. Bei sechs Arbeitstagen die Woche kommen Steuerzahler auf 280 Tage. Wurden mehr Tage als diese 280 gearbeitet, müssen Nachweise erbracht werden. Andernfalls werden die Tage nicht gewertet.

Welcher Entfernungsrechner sich für die Steuer anbietet

Das Angebot an Entfernungsrechnern im Internet ist vielfältig. Google Maps ist die gängigste Variante, um Entfernungen zu berechnen und auch das Finanzamt greift mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diesen verbreiteten Dienst zurück. Wer also beim Ausfüllen seiner Steuererklärung auf diesen Anbieter zurückgreift, macht nichts falsch und hat einen zuverlässigen Entfernungsrechner für seinen Arbeitsweg.

Eine Besonderheit gibt es noch bei der Entfernungspauschale: Das Kilometergeld kann sowohl für den Arbeitsweg mit dem Auto, mit der Bahn, mit dem Fahrrad oder zu Fuß berechnet und angesetzt werden. Bis zu 4.500 € Kilometergeld im Jahr lässt der Fiskus gelten, die Steuerzahler als Werbungskosten absetzen können.