Wann haftet der Steuerberater?

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Das komplexe deutsche Steuerrecht bringt viele Steuerzahler dazu, sich die Mithilfe eines Steuerberaters für die monatliche Buchhaltung oder die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung hinzuzuholen. Diese Steuerberater sind in der Regel bestens ausgebildet, machen aber trotzdem Fehler, die für den Klienten sehr ärgerlich und vor allem teuer werden können.

Die Haftung bei diesen Fehlern ist für den Klienten nicht immer offensichtlich, dabei  ist es relativ einfach: Steuerberater haften nur dann, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Diese Pflicht hängt vom erteilten Auftrag ab.

Der Steuerberater ist verpflichtet, seinen Auftrag zu erfüllen

Wer also seinen Steuerberater nur beauftragt hat, um die Lohnbuchhaltung zu übernehmen, der darf keine steuergestaltenden Hinweise in Bezug auf das laufende Geschäft erwarten.

Soll der Steuerberater nur eine Umsatzsteuererklärung erstellen, muss er auch nichts anderes machen. Viele Steuerberater geben zwar gutgemeinte Tipps, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Diese Fehler unterlaufen Steuerberatern häufig

Zu den klassischen Fehlern, die Steuerberatern unterlaufen können, zählen Falschbuchungen, Fristversäumnisse, die Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder eine unterlassene Beratung, obwohl der Auftrag dazu erteilt wurde.

Mit ihrer Unterschrift unter der vom Steuerberater erstellten Steuererklärung nehmen die Steuerzahler die Verantwortung auf sich und sie sind diejenigen, die angeschrieben werden, wenn etwas nicht korrekt gelaufen ist. Die Ausrede, davon nichts gewusst zu haben, zählt für die Behörden nicht. Zur Rechenschaft gezogen wird zunächst der Steuerzahler, Säumniszuschläge oder ähnliches muss erst einmal er bezahlen.

Haftung: Steuerberater muss unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden

Der Steuerberater kann aber in die Haftung genommen werden, falls ihm fahrlässiges oder unsauberes Arbeiten nachgewiesen werden kann. Der Weg, den Steuerberater dafür haftbar zu machen, führt allerdings immer erst über ein Gericht. Nachzuweisen, dass Steuerberater ihre Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung verletzen, ist oft gar nicht so leicht.

Falls fehlerhafte Ratschläge aber nachgewiesen werden können (zum Beispiel mit einer E-Mail, die der Steuerberater geschickt hat), muss er haften. Auch für die ungenaue Ermittlung von Sachverhalten haftet er. Steuerberater unterliegen sogar der Pflicht, immer über aktuelle Änderungen im Steuergesetz informiert sein zu müssen – handeln sie nicht danach, können sie haftbar gemacht werden.

Ärger mit dem Steuerberater von vornherein vermeiden

Jeder Steuerberater verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen dann zum Tragen kommen kann – ohne diese Versicherung werden Steuerberater gar nicht erst zugelassen. Sie schützt Steuerberater davor, für hohe Verluste ihrer Kunden aufkommen zu müssen, der durch ihren Verstoß entstehen kann. Hatte ein Steuerberater allerdings bei einer Steuerhinterziehung bewusst die Finger im Spiel, kann auch er strafrechtlich verfolgt werden.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, dass der Steuerberater vor Gericht geführt werden muss, empfiehlt es sich von vorneherein gründlich mit ihm zusammenzuarbeiten. Regelmäßiger Austausch, klare Arbeitsaufträge, Bestätigungen von Ratschlägen oder Arbeitsaufträgen per E-Mail und eine intensive Beratung können vermeiden, dass überhaupt Fehler unterlaufen.